Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Die Zypern-Frage: Dauerbeschäftigung für die Vereinten Nationen

Ausgewählte Resolutionen des UN-Sicherheitsrats

Im Folgenden dokumentieren wir wichtige Resolutionen und Beschlüsse des UN-Sicherheitsrats, die sich mit der Situation auf der geteilten Insel Zypern befassen. Resolutionen beziehungsweise Beschlüsse zur Zypernfrage wurden vom Sicherheitsrat jedes Jahr seit 1963 verabschiedet. Halbjährlich wird immer wieder die Verlängerung des Mandats der UNFICYP beschlossen. Auf dieser Seite befinden sich folgende Resolutionen und Beschlüsse:
  • Resolution 1475 (2003) vom 14. April 2003
  • Resolution 1251 (1999) vom 29. Juni 1999
  • Resolution 1250 (1999) vom 29. Juni 1999
  • Resolution 1178 (1998) vom 29. Juni 1998

Resolution 1475 (2003) vom 14. April 2003

Resolution 1475 (2003) vom 14. April 2003
verabschiedet auf der 4740. Sitzung des Sicherheitsrats am 14. April 2003


Der Sicherheitsrat,

in Bekräftigung aller seiner Resolutionen über Zypern, insbesondere der Resolution 1250 (1999) vom 29. Juni 1999, die auf eine Einigung über eine umfassende Regelung der Zypern-Frage abzielt,

unter erneutem Hinweis auf sein starkes Interesse an der Herbeiführung einer politischen Gesamtregelung in Zypern, die die einschlägigen Sicherheitsratsresolutionen und Übereinkünfte voll berücksichtigt,

mit Genugtuung über den Bericht des Generalsekretärs vom 1. April 2003 über seinen Gute-Dienste-Auftrag in Zypern (S/2003/398),

1. würdigt die außergewöhnlichen Anstrengungen, die der Generalsekretär, sein Sonderberater und sein Team in Erfüllung seines Gute-Dienste-Auftrags und im Rahmen der Resolution 1250 (1999) seit 1999 unternommen haben;

2. spricht dem Generalsekretär außerdem seine Anerkennung dafür aus, dass er die Initiative ergriffen hat, den Parteien einen Plan für eine umfassende Regelung vorzulegen, der aufbauend auf den im Dezember 1999 unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen begonnenen Gesprächen die zwischen ihnen bestehenden Differenzen überbrücken sollte, und den Plan im Anschluss an Verhandlungen am 10. Dezember 2002 und am 26. Februar 2003 zu überarbeiten;

3. bedauert, dass es, wie im Bericht des Generalsekretärs beschrieben, auf Grund des negativen Herangehens des Führers der türkisch-zyprischen Volksgruppe, das in der auf dem Treffen vom 10. bis 11. März 2003 in Den Haag eingenommenen Haltung gipfelte, nicht möglich war, eine Einigung über die Abhaltung von zwei gleichzeitigen Referenden über den Plan zu erzielen, wie vom Generalsekretär vorgeschlagen, womit den türkischen und den griechischen Zyprern die Chance genommen wurde, selbst über einen Plan zu entscheiden, der die Wiedervereinigung Zyperns ermöglicht hätte, und dass es infolgedessen nicht möglich sein wird, vor dem 16. April 2003 zu einer umfassenden Regelung zu gelangen;

4. gibt dem sorgfältig ausgewogenen Plan des Generalsekretärs vom 26. Februar 2003 als einzigartige Grundlage für weitere Verhandlungen seine volle Unterstützung und fordert alle Beteiligten auf, im Rahmen der Guten Dienste des Generalsekretärs zu verhandeln und dabei den Plan zu nutzen, um zu einer umfassenden Regelung zu gelangen, wie in den Ziffern 144-151 des Berichts des Generalsekretärs beschrieben;

5. betont seine volle Unterstützung für den Gute-Dienste-Auftrag des Generalsekre tärs, der ihm in Resolution 1250 (1999) übertragen wurde, und bittet den Generalsekretär, Zypern auch weiterhin seine Guten Dienste zur Verfügung zu stellen, wie in seinem Be - richt beschrieben;

6. beschließt, mit der Angelegenheit aktiv befasst zu bleiben.

* Vorauskopie des Deutschen Übersetzungsdienstes, Vereinte Nationen, New York. Der endgültige amtliche Wortlaut der Übersetzung erscheint im Offiziellen Protokoll der Generalversammlung bzw. des Sicherheitsrats.

Resolution 1251 (1999) vom 29. Juni 1999

Der Sicherheitsrat,

mit Genugtuung
über den Bericht des Generalsekretärs vom 8. Juni 1999 über den Einsatz der Vereinten Nationen in Zypern,

feststellend, daß die Regierung Zyperns zugestimmt hat, daß es angesichts der Verhältnisse auf der Insel notwendig ist, die Friedenstruppe der Vereinten Nationen in Zypern über den 30. Juni 1999 hinaus in Zypern zu belassen,

in Bekräftigung aller seiner früheren Resolutionen über Zypern, insbesondere der Resolutionen 1217 (1998) und 1218 (1998) vom 22. Dezember 1998,

abermals alle Staaten auffordernd, die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit der Republik Zypern zu achten, und alle Staaten sowie die beteiligten Parteien darum ersuchend, alle Handlungen, die diese Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit beeinträchtigen könnten, sowie jeden Versuch, die Insel zu teilen oder mit einem anderen Land zu vereinen, zu unterlassen,

feststellend, daß die Situation entlang der Feuereinstellungslinien im wesentlichen stabil ist, jedoch mit dem Ausdruck seiner tiefen Besorgnis darüber, daß sich beide Seiten entlang der Feuereinstellungslinien in zunehmendem Maße provokativ verhalten, wodurch das Risiko schwererer Zwischenfälle erhöht wird,

die Parteien daran erinnernd, daß mit dem Maßnahmenpaket der Truppe zum Abbau der Spannungen entlang der Feuereinstellungslinien bezweckt wurde, Zwischenfälle und Spannungen zu reduzieren, ohne die Sicherheit irgendeiner Seite zu beeinträchtigen,

erneut erklärend, daß Fortschritte auf dem Weg zu einer umfassenden politischen Lösung erzielt werden müssen,

1. beschließt, das Mandat der Friedenstruppe der Vereinten Nationen in Zypern um einen weiteren, am 15. Dezember 1999 endenden Zeitraum zu verlängern;

2. erinnert beide Seiten an ihre Verpflichtung, alle gegen Personal der Truppe gerichteten Gewalthandlungen zu verhindern, mit der Truppe voll zusammenzuarbeiten und ihre volle Bewegungsfreiheit zu gewährleisten;

3. fordert die Militärbehörden auf beiden Seiten auf, alle Handlungen, insbesondere provozierende Handlungen in der Nähe der Pufferzone, zu unterlassen, welche die Spannungen verschärfen würden;

4. ersucht den Generalsekretär und seinen Sonderbeauftragten, auch weiterhin mit beiden Seiten intensiv daran zu arbeiten, eine baldige Einigung über weitere konkrete Schritte zum Abbau der Spannungen zu erreichen, unter voller Berücksichtigung seiner Resolution 1218 (1998);

5. fordert beide Seiten auf, Maßnahmen zur Förderung des Vertrauens und der Zusammenarbeit und zum Abbau der Spannungen zwischen den beiden Seiten zu ergreifen, einschließlich der Minenräumung entlang der Pufferzone;

6. fordert die griechisch-zyprische Seite nachdrücklich auf, der Durchführung des Maßnahmenpakets der Truppe zuzustimmen, und legt der Truppe nahe, ihre Bemühungen um die rasche Durchführung des Pakets durch beide Seiten fortzusetzen;

7. bekundet von neuem seine ernsthafte Besorgnis über den noch immer überhöhten Umfang der Streitkräfte und Rüstungen in der Republik Zypern und das Tempo, in dem diese vergrößert, verbessert und modernisiert werden, insbesondere durch die Einführung hochentwickelter Waffensysteme auf beiden Seiten, sowie über das Ausbleiben von Fortschritten auf dem Weg zu einer maßgeblichen Verminderung der Zahl der ausländischen Truppen in der Republik Zypern, was die Spannungen nicht nur auf der Insel, sondern in der ganzen Region zu erhöhen und die Bemühungen um die Aushandlung einer politischen Gesamtregelung zu komplizieren droht;

8. fordert alle Beteiligten auf, sich auf eine Reduzierung der Verteidigungsausgaben und eine Verminderung der Zahl der ausländischen Truppen in der Republik Zypern sowie auf einen abgestuften Prozeß mit dem Ziel zu verpflichten, den Umfang aller Truppen und Rüstungen in der Republik Zypern zu begrenzen und anschließend erheblich zu senken, als einen ersten Schritt auf dem Weg zum Abzug der nichtzyprischen Truppen, wie in dem Ideenkatalog ausgeführt, um zur Wiederherstellung des Vertrauens zwischen den beiden Seiten beizutragen, unterstreicht die Wichtigkeit der schließlichen Entmilitarisierung der Republik Zypern als Ziel im Rahmen einer umfassenden Gesamtregelung, begrüßt in diesem Zusammenhang jedwede Schritte der beiden Seiten zur Senkung des Rüstungsstands und der Truppenstärken, und ermutigt den Generalsekretär, die dahin gehenden Bemühungen auch weiterhin zu fördern;

9. fordert beide Seiten auf, die Androhung oder den Einsatz von Gewalt oder Gewalttätigkeit als Mittel zur Lösung des Zypernproblems zu unterlassen;

10. erklärt erneut, daß der Status quo unannehmbar ist und daß die Verhandlungen über eine endgültige politische Lösung des Zypernproblems bereits zu lange festgefahren sind;

11. bekräftigt seinen Standpunkt, daß eine Zypern-Regelung von einem Staat Zypern ausgehen muß, der über eine einzige Souveränität und internationale Rechtspersönlichkeit sowie über eine einzige Staatsbürgerschaft verfügt, dessen Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit gewährleistet sind und der zwei politisch gleichberechtigte Volksgruppen entsprechend der Beschreibung in den diesbezüglichen Resolutionen des Sicherheitsrats in einer beide Volksgruppen einschließenden bizonalen Föderation umfaßt, und daß eine derartige Regelung die vollständige oder teilweise Vereinigung mit jedwedem anderen Land und jedwede Form der Teilung oder Sezession ausschließen muß;

12. begrüßt die Bemühungen, die die Truppe weiterhin unternimmt, um ihren humanitären Auftrag in bezug auf die im nördlichen Teil der Insel lebenden griechischen Zyprer und Maroniten und die im südlichen Teil lebenden türkischen Zyprer zu erfüllen, wie im Bericht des Generalsekretärs erwähnt;

13. bekundet erneut seine Unterstützung für die Bemühungen der Vereinten Nationen und der anderen Beteiligten um die Förderung von Veranstaltungen, die beide Volksgruppen einschließen, um Kooperation, Vertrauen und gegenseitige Achtung zwischen den beiden Volksgruppen aufzubauen, und fordert die türkisch-zyprische Führung auf, diese Aktivitäten wiederaufzunehmen;

14. ersucht den Generalsekretär, bis zum 1. Dezember 1999 einen Bericht über die Durchführung dieser Resolution vorzulegen;

15. beschließt, mit der Angelegenheit aktiv befaßt zu bleiben.

[Auf der 4018. Sitzung einstimmig verabschiedet.]

Resolution 1250 (1999) vom 29. Juni 1999

Der Sicherheitsrat,

in Bekräftigung aller seiner früheren Resolutionen über Zypern, insbesondere der Resolution 1218 (1998) vom 22. Dezember 1998,

mit dem erneuten Ausdruck seiner ernsten Besorgnis über das Ausbleiben von Fortschritten auf dem Weg zu einer politischen Gesamtregelung in Zypern,

mit Dank Kenntnis nehmend von der Erklärung der Staats- und Regierungschefs Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Japans, Kanadas, der Russischen Föderation, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika vom 20. Juni 1999, in der sie für den Herbst 1999 zu umfassenden Verhandlungen unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs auffordern,

1. dankt dem Generalsekretär für seinen Bericht vom 22. Juni 1999 über seinen Gute- Dienste-Auftrag in Zypern;

2. betont seine volle Unterstützung für den Gute-Dienste-Auftrag des Generalsekretärs gemäß dem Beschluß des Sicherheitsrats und im Zusammenhang damit für die Anstrengungen des Generalsekretärs und seines Sonderbeauftragten;

3. erklärt erneut, daß er die vom Generalsekretär am 30. September 1998 im Rahmen seines Gute-Dienste-Auftrags angekündigte Initiative billigt, die das Ziel hat, Spannungen abzubauen und Fortschritte auf dem Weg zu einer gerechten und dauerhaften Regelung in Zypern zu fördern;

4. stellt fest, daß die Gespräche zwischen dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs und den beiden Seiten weitergehen, und fordert beide Seiten nachdrücklich auf, konstruktiv daran mitzuwirken;

5. verleiht der Auffassung Ausdruck, daß beide Seiten berechtigte Anliegen haben, die mittels umfassender Verhandlungen, die alle maßgeblichen Fragen abdecken, angegangen werden sollten;

6. ersucht den Generalsekretär, im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die Führer der beiden Seiten im Herbst 1999 zu Verhandlungen einzuladen;

7. fordert die beiden Führer in diesem Zusammenhang auf, diese umfassenden Verhandlungen unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs uneingeschränkt zu unterstützen und sich auf die folgenden Grundsätze zu verpflichten:
  • keine Vorbedingungen;
  • alle Fragen müssen auf den Tisch;
  • die Verpflichtung, die Verhandlungen nach Treu und Glauben so lange fortzusetzen, bis eine Regelung erzielt ist;
  • volle Berücksichtigung der einschlägigen Resolutionen und Verträge der Vereinten Nationen;
8. ersucht die beiden Seiten auf Zypern, einschließlich der Militärbehörden beider Seiten, mit dem Generalsekretär und seinem Sonderbeauftragten konstruktiv auf die Schaffung eines positiven Klimas auf der Insel hinzuarbeiten, das den Weg für Verhandlungen im Herbst 1999 ebnen wird;

9. ersucht den Generalsekretär, den Sicherheitsrat über die Fortschritte bei der Durchführung dieser Resolution auf dem laufenden zu halten und dem Rat bis zum 1. Dezember 1999 einen Bericht vorzulegen;

10. beschließt, mit der Angelegenheit aktiv befaßt zu bleiben.

[Auf der 4018. Sitzung einstimmig verabschiedet.]

Resolution 1178 (1998) vom 29. Juni 1998

Der Sicherheitsrat,

mit Genugtuung über den Bericht des Generalsekretärs vom 10. Juni 1998 über den Einsatz der Vereinten Nationen in Zypern,

feststellend, daß die Regierung Zyperns zugestimmt hat, daß es angesichts der Verhältnisse auf der Insel notwendig ist, die Friedenstruppe der Vereinten Nationen in Zypern über den 30. Juni 1998 hinaus in Zypern zu belassen,

in Bekräftigung aller seiner früheren Resolutionen betreffend Zypern,

mit Besorgnis feststellend, daß die Spannungen entlang der Feuereinstellungslinien weiterbestehen und die Bewegungsfreiheit der Truppe nach wie vor eingeschränkt wird,

1. beschließt, das Mandat der Friedenstruppe der Vereinten Nationen in Zypern um einen weiteren, am 31. Dezember 1998 endenden Zeitraum zu verlängern;

2. erinnert beide Seiten an ihre Verpflichtung, alle gegen Personal der Truppe gerichteten Gewalthandlungen zu verhüten, mit der Truppe voll zusammenzuarbeiten und ihre volle Bewegungsfreiheit zu gewährleisten;

3. fordert die Militärbehörden auf beiden Seiten auf, insbesondere in der Nähe der Pufferzone alle Handlungen zu unterlassen, die die Spannungen verschärfen würden;

4. unterstreicht, wie wichtig es ist, den von der Truppe vorgeschlagenen und später angepaßten reziproken Maßnahmen zum Abbau der Spannungen entlang der Feuereinstellungslinien möglichst bald zuzustimmen, stellt fest, daß bisher nur eine Seite dieses Paket angenommen hat, fordert, daß den reziproken Maßnahmen bald zugestimmt wird und daß sie rasch umgesetzt werden, und ermutigt die Truppe, ihre diesbezüglichen Anstrengungen fortzusetzen;

5. bekundet von neuem seine ernsthafte Besorgnis über den noch immer überhöhten und wachsenden Umfang der Streitkräfte und Rüstungen in der Republik Zypern und das Tempo, in dem diese vergrößert, verstärkt und modernisiert werden, insbesondere durch die Einführung hochentwickelter Waffen, sowie über das Ausbleiben von Fortschritten auf dem Weg zu einer maßgeblichen Verminderung der Zahl der ausländischen Truppen in der Republik Zypern, was die Spannungen nicht nur auf der Insel, sondern in der ganzen Region zu erhöhen und die Bemühungen um die Aushandlung einer politischen Gesamtregelung zu komplizieren droht;

6. fordert alle Beteiligten erneut auf, sich auf eine Reduzierung der Verteidigungsausgaben und eine Verminderung der Zahl der ausländischen Truppen in der Republik Zypern zu verpflichten, um zur Wiederherstellung des Vertrauens zwischen den Parteien beizutragen und einen ersten Schritt im Hinblick auf den Abzug der nichtzyprischen Truppen zu tun, wie in dem Ideenkatalog304 ausgeführt, unterstreicht die Wichtigkeit der schließlichen Entmilitarisierung der Republik Zypern als Ziel im Rahmen einer umfassenden Gesamtregelung und ermutigt den Generalsekretär, die dahin gehenden Bemühungen weiter zu fördern;

7. fordert die Führer der beiden Volksgruppen auf, die am 26. September 1997 begonnenen Erörterungen über Sicherheitsfragen fortzusetzen;

8. begrüßt die Bemühungen, die die Truppe weiterhin unternimmt, um ihren humanitären Auftrag in bezug auf die im nördlichen Teil der Insel lebenden griechischen Zyprer und Maroniten und die im südlichen Teil lebenden türkischen Zyprer zu erfüllen, und begrüßt außerdem, daß bei der Umsetzung der Empfehlungen, die aus der von der Truppe 1995 durchgeführten Untersuchung der humanitären Lage hervorgegangen sind, wie im Bericht des Generalsekretärs303 erwähnt, Fortschritte erzielt wurden;

9. begrüßt außerdem die Ernennung des neuen dritten Mitglieds des Ausschusses für Vermißte und fordert die unverzügliche Durchführung des Abkommens über Vermißte vom 31. Juli 1997;

10. bekundet erneut seine Unterstützung für die Bemühungen der Vereinten Nationen und der anderen Beteiligten um die Förderung von Veranstaltungen, die beide Volksgruppen einschließen, um Kooperation, Vertrauen und gegenseitige Achtung zwischen den beiden Volksgruppen aufzubauen, bedauert es, daß die Führung der türkischen Zyprer diese Aktivitäten ausgesetzt hat, und fordert beide Seiten, insbesondere die türkischen Zyprer, nachdrücklich auf, Abmachungen zu erleichtern, damit Kontakte zwischen den beiden Volksgruppen ohne Unterbrechung und ohne Formalitäten stattfinden können;

11. ersucht den Generalsekretär, bis zum 10. Dezember 1998 einen Bericht über die Durchführung dieser Resolution vorzulegen;

12. beschließt, mit der Angelegenheit aktiv befaßt zu bleiben.

[Auf der 3898. Sitzung einstimmig verabschiedet.]

Quelle: Protokollbände 1998, 1999 und 2003 des Sicherheitsrats; im Internet: http://www.un.org/Depts/german/sr/


Zurück zur Zypern-Seite

Zurück zur Homepage