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Ugandas holpriger Friedensprozess

Durchbruch bei Verhandlungen / Kriegsverbrechertribunal vereinbart

Von Anton Holberg *

Die Wiederaufnahme der Friedensgespräche zwischen der Regierung Ugandas und der Widerstandsarmee des Herrn (LRA) nach achtmonatiger Unterbrechung hat Fortschritte gebracht, die die Regierung in Kampala auf einen endgültigen Frieden hoffen lässt. Die Rebellen sind skeptischer.

Zwei Schritte vor, aber auch einer zurück. Nachdem sich die ugandische Regierung und die Widerstandsarmee des Herrn (LRA) bei den Friedensgesprächen in Südsudan in wichtigen Streitfragen annäherten, gab es am Donnerstagabend ernsthaften Streit. Die LRA-Delegation verließ die Verhandlungen, weil – so die Regierung – ihre Forderung nach Ministerposten und großzügigen finanziellen Gaben für ihre Führer nicht akzeptiert wurden. Damit werden beachtliche Verhandlungserfolge infrage gestellt, auch wenn eine Fortsetzung der Gespräche erfahrungsgemäß im Bereich des Möglichen liegt.

Bei den Verhandlungen in Juba waren Ugandas Regierung und die LRA des Anführers Joseph Kony zuvor übereingekommen, ein Sondergericht für Kriegsverbrechen ins Leben zu rufen. Dieses soll sich den Kriegsverbrechen der verantwortlichen Kader, insbesondere solcher gegen Frauen und Kinder, widmen, während geringere Verbrechen vor traditionellen lokalen Gerichten verhandelt werden sollen.

Seit 2006 herrscht zwischen beiden Seiten ein prekärer Waffenstillstand. Die LRA hatte seit 20 Jahren im Norden Ugandas einen Guerillakrieg gegen die sich wesentlich auf die Bevölkerung des Südens stützende Regierung Yoweri Musevenis geführt. In diesen zwei Jahrzenten waren Zehntausende Ugander umgekommen, entführt und verstümmelt und an die 1,6 Millionen zu internen Flüchtlingen gemacht worden.

Gegen die Führer der LRA hat der Internationale Strafgerichtshof (ICC) Haftbefehle wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen. Allerdings besteht kein Zweifel daran, dass auch von Seiten des ugandischen Militärs zahlreiche Kriegsverbrechen begangen wurden. Die jetzt gefundene Lösung hebt zwar die Haftbefehle des ICC zum Beispiel gegen Kony nicht auf. Doch da das ICC nur ein Mandat in den Fällen hat, in denen einschlägige Verbrechen von der nationalen Justiz nicht verfolgt werden, fällt nun die Grundlage für den Vollzug der Haftbefehle weg, da die Rebellen in Uganda vor Gericht kommen sollen.

Trotz des Verhandlungsabbruchs hat die Regierung den Rebellen bis Ende Februar eine Frist gesetzt, das Friedensabkommen zu unterzeichnen. Dass ein Friedensabkommen im Bereich des Mögliche liegen könnte, zeichnete sich seit Anfang November 2007 ab. Erstmals wagte sich eine LRA-Delegation in die Hauptstadt Kampala und trat dann eine einmonatige Rundreise durch die Bürgerkriegsgebiete an. Dort hatte sich die LRA der lokalen Bevölkerung und damit auch den Hauptopfern des Kampfes der LRA gestellt und diese um Vergebung gebeten.

Unklar ist jedoch nach wie vor, welche Folgen der Machtkampf innerhalb der LRA haben wird, der zum Tode von Vincent Otti geführt hatte. Otti war der zweite Mann der LRA und galt als Hauptarchitekt ihrer Friedensoffensive. Weiterhin bleibt ungeklärt, inwieweit die Tatsache, dass Anfang Februar Hunderte LRA-Kämpfer zusammen mit Frauen und Kindern ihre Auffanglager in Richtung Zentralafrikanische Republik verlassen haben, mit den internen Auseinandersetzungen zusammenhängt. Auch Kony soll inzwischen seine bisherige Hauptbasis im Garamba Nationalpark in der DR Kongo aufgegeben haben. Einiges spricht für Frieden, aber Fragezeichen bleiben.

* Aus: Neues Deutschland, 23. Februar 2008


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