Ugandas holpriger Friedensprozess
Durchbruch bei Verhandlungen / Kriegsverbrechertribunal vereinbart
Von Anton Holberg *
Die Wiederaufnahme der Friedensgespräche zwischen der Regierung Ugandas und der
Widerstandsarmee des Herrn (LRA) nach achtmonatiger Unterbrechung hat Fortschritte gebracht,
die die Regierung in Kampala auf einen endgültigen Frieden hoffen lässt. Die Rebellen sind
skeptischer.
Zwei Schritte vor, aber auch einer zurück. Nachdem sich die ugandische Regierung und die
Widerstandsarmee des Herrn (LRA) bei den Friedensgesprächen in Südsudan in wichtigen
Streitfragen annäherten, gab es am Donnerstagabend ernsthaften Streit. Die LRA-Delegation verließ
die Verhandlungen, weil – so die Regierung – ihre Forderung nach Ministerposten und großzügigen
finanziellen Gaben für ihre Führer nicht akzeptiert wurden. Damit werden beachtliche
Verhandlungserfolge infrage gestellt, auch wenn eine Fortsetzung der Gespräche erfahrungsgemäß
im Bereich des Möglichen liegt.
Bei den Verhandlungen in Juba waren Ugandas Regierung und die LRA des Anführers Joseph Kony
zuvor übereingekommen, ein Sondergericht für Kriegsverbrechen ins Leben zu rufen. Dieses soll
sich den Kriegsverbrechen der verantwortlichen Kader, insbesondere solcher gegen Frauen und
Kinder, widmen, während geringere Verbrechen vor traditionellen lokalen Gerichten verhandelt
werden sollen.
Seit 2006 herrscht zwischen beiden Seiten ein prekärer Waffenstillstand. Die LRA hatte seit 20
Jahren im Norden Ugandas einen Guerillakrieg gegen die sich wesentlich auf die Bevölkerung des
Südens stützende Regierung Yoweri Musevenis geführt. In diesen zwei Jahrzenten waren
Zehntausende Ugander umgekommen, entführt und verstümmelt und an die 1,6 Millionen zu
internen Flüchtlingen gemacht worden.
Gegen die Führer der LRA hat der Internationale Strafgerichtshof (ICC) Haftbefehle wegen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen. Allerdings besteht kein Zweifel daran, dass auch
von Seiten des ugandischen Militärs zahlreiche Kriegsverbrechen begangen wurden. Die jetzt
gefundene Lösung hebt zwar die Haftbefehle des ICC zum Beispiel gegen Kony nicht auf. Doch da
das ICC nur ein Mandat in den Fällen hat, in denen einschlägige Verbrechen von der nationalen
Justiz nicht verfolgt werden, fällt nun die Grundlage für den Vollzug der Haftbefehle weg, da die
Rebellen in Uganda vor Gericht kommen sollen.
Trotz des Verhandlungsabbruchs hat die Regierung den Rebellen bis Ende Februar eine Frist
gesetzt, das Friedensabkommen zu unterzeichnen. Dass ein Friedensabkommen im Bereich des
Mögliche liegen könnte, zeichnete sich seit Anfang November 2007 ab. Erstmals wagte sich eine
LRA-Delegation in die Hauptstadt Kampala und trat dann eine einmonatige Rundreise durch die
Bürgerkriegsgebiete an. Dort hatte sich die LRA der lokalen Bevölkerung und damit auch den
Hauptopfern des Kampfes der LRA gestellt und diese um Vergebung gebeten.
Unklar ist jedoch nach wie vor, welche Folgen der Machtkampf innerhalb der LRA haben wird, der
zum Tode von Vincent Otti geführt hatte. Otti war der zweite Mann der LRA und galt als
Hauptarchitekt ihrer Friedensoffensive. Weiterhin bleibt ungeklärt, inwieweit die Tatsache, dass
Anfang Februar Hunderte LRA-Kämpfer zusammen mit Frauen und Kindern ihre Auffanglager in
Richtung Zentralafrikanische Republik verlassen haben, mit den internen Auseinandersetzungen
zusammenhängt. Auch Kony soll inzwischen seine bisherige Hauptbasis im Garamba Nationalpark
in der DR Kongo aufgegeben haben. Einiges spricht für Frieden, aber Fragezeichen bleiben.
* Aus: Neues Deutschland, 23. Februar 2008
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