Der Fall der "Cuban Five" wird geprüft
Brief deutscher Abgeordneter an Washingtoner Kongress
Von Harald Neuber *
Vor der Entscheidung über ein mögliches Revisionsverfahren beim Obersten Gerichtshof der USA im Fall der »Cuban Five« haben sich deutsche Bundestagsabgeordnete an den Kongress in Washington gewandt.
In einem Schreiben appellieren fünf Mitglieder der SPD-Fraktion und drei Parlamentarier der Linkspartei für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen fünf in den USA inhaftierte Kubaner. Dies hatte Anfang des Jahres die Verteidigung gefordert. Ende Mai dann nahm das US-Justizministerium zu einem möglichen Berufungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof in Washington Stellung -- und sprach sich gegen eine Prüfung des Falls aus. Am Pfingstwochenende reichten die Verteidiger der fünf Gefangenen ihre Positionen beim Supreme Court ein. Mit einer Entscheidung der Richter wird bis Mitte des Monats gerechnet.
Die als »Cuban Five« bekannten Männer waren Ende 1998 von Agenten der US-Bundespolizei FBI inhaftiert worden. Sie hatten zuvor gewaltbereite Gruppen des kubanischen Exils in den USA unterwandert, um Informationen über mögliche Terroranschläge in Kuba nach Havanna zu senden. Die US-Behörden konnten Gerardo Hernández, Ramón Labañino, Antonio Guerrero, Fernando Gonzáles und René González erst über Informationen ausfindig machen, die ihnen aus Kuba zur Bekämpfung der Terrorgruppen zur Verfügung gestellt worden waren. Die gewaltbereiten Gruppierungen, die von den USA aus gegen Kuba agieren, blieben hingegen unbehelligt.
»Wir kümmern uns schon seit Jahren um diesen Fall«, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete und ehemalige niedersächsische Umweltministerin Monika Griefahn gegenüber ND. Sie habe den Brief an den US-Kongress mit unterschrieben, »weil es mit der neuen Regierung der USA endlich Hoffnung auf ein rechtsstaatliches Verfahren gibt«. Neben Griefahn schlossen sich dem Appell die SPD-Abgeordneten Klaus Brandner, Lothar Mark, Florian Pronold und Christoph Strässer an.
Als Völkerrechtler und außenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag wies auch Norman Paech auf die fehlende Rechtsstaatlichkeit des ersten Verfahrens hin. »Es war immerhin der einzige Prozess, der von der damaligen Menschenrechtskommission der UNO jemals gerügt wurde«, sagte Paech, der den Brief initiiert hat, im ND-Gespräch. Er hoffe, dass den obersten Richtern in Washington die Bedeutung für die Rechtsstaatlichkeit in den Vereinigten Staaten bewusst sei.
In dem zweiseitigen Schreiben ist von »massiven Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens« die Rede. Die Unterzeichner weisen unter anderem auf eine Stellungnahme der UNO-Arbeitsgruppe über willkürliche Verhaftungen hin, die zahlreiche Unregelmäßigkeiten festgestellt hatte. Vor diesem Hintergrund sei eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Obersten Gerichtshof dringend notwendig, urteilten die deutschen Parlamentarier, zu denen auch der Fraktionschef der Linken, Gregor Gysi, und der Linksabgeordnete Wolfgang Neskovic gehören.
In den USA kritisierten die Verteidiger der »Cuban Five« derweil die Position des Washingtoner Justizministeriums. Dessen Erklärung habe »vor Lügen gestrotzt«, sagte auch Kubas Parlamentspräsident Ricardo Alarcón, der die Kampagne zur Befreiung der fünf politischen Häftlinge in deren Heimatland koordiniert. So behauptete das Ministerium unter anderem, dass die Inhaftierten geheime Informationen nach Havanna geleitet hätten. Dieser Vorwurf war jedoch schon in den vorherigen Verfahren entkräftet worden.
* Aus: Neues Deutschland, 10. Juni 2009
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