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Scharia und Frauenrechte

Somalia: Neue Verfassung verabschiedet. Ringen um Parlamentszusammensetzung

Von Knut Mellenthin *

Somalia, seit über 20 Jahren ohne funktionierende Zentralregierung, hat eine neue Verfassung. Die alte stammte noch aus dem Jahr der Unabhängigkeit, 1960. Am Mittwoch verabschiedete eine aus 825 Personen bestehende Verfassungsgebende Versammlung in der Hauptstadt Mogadischu mit großer Mehrheit – nominell 96 Prozent – den von der Regierung vorgelegten Entwurf. An der entscheidenden Abstimmung beteiligten sich allerdings nur 645 Personen, von denen 621 mit Ja und 13 mit Nein stimmten; außerdem wurden elf Enthaltungen gezählt. 180 waren der Abstimmung fern geblieben. Laut somalischen Presseberichten gehören sie großenteils zum bedeutendsten Clan Somalias, den Hawije, die unter anderem in Mogadischu dominieren.

Die Mitglieder der Verfassungsgebenden Versammlung waren zuvor von 135 sogenannten Traditionellen Ältesten bestimmt worden, die angeblich »die ganze Breite der somalischen Gesellschaft« repräsentieren sollten. Dieses Gremium wiederum war auf gänzlich undurchschaubare Weise von verschiedenen maßgeblichen Clans, Unterclans und anderen Interessengruppen zusammengestellt worden. Rund ein Drittel Somalias wird von der islamistischen Al-Schabab kontrolliert; andere Landesteile sind von äthiopischen und kenianischen Truppen besetzt. Außerdem ist in Somalia eine afrikanische »Friedenstruppe« namens AMISOM stationiert, die zur Zeit etwa 17000 Soldaten umfaßt. Ohne diese könnte sich die Regierung wahrscheinlich nicht lange an der Macht halten.

Die Verfassungsgebende Versammlung hat nun auch noch die Aufgabe, die 275 Mitglieder des neuen Parlaments zu bestimmen. Nach dem von der »internationalen Gemeinschaft« diktierten Zeitplan sollen die Abgeordneten bis zum 20. August den nächsten Präsidenten des Landes wählen. Die Zusammensetzung des alten Parlaments war 2004 in Kenia ausgehandelt, später aber mehrfach verändert worden. Ihm gehörten zuletzt 475 Abgeordnete an. Das bedeutet, daß für mindestens 200 von ihnen künftig kein Platz mehr sein wird.

Entsprechend wird mit harten Bandagen um die Zusammensetzung des neuen Gremiums gestritten. Bestechung und Einschüchterung werden so massiv eingesetzt, daß sich der UN-Sondergesandte für Somalia, Augustine Mahiga, zu einer ernsten Warnung veranlaßt sah, ohne allerdings Namen zu nennen. Auch die EU drohte am Wochenende an, sie werde unter diesem Aspekt »den Auswahlprozeß sorgfältig beobachten« und »zusammen mit ihren internationalen Partnern gegen jeden vorgehen, der in solche Aktivitäten verwickelt ist«. Angesichts der wenigen Zeit, die bis zum 20. August noch verbleibt, ist allerdings nicht damit zu rechnen, daß die »internationale Gemeinschaft« ernsthaft in die Vergabe der Parlamentsmandate eingreifen will. Denn für sie hat die strikte Einhaltung der Terminplanung höchste Priorität.

Die neue Verfassung definiert Somalia als einen föderalen Staat mit erheblichen Autonomierechten für die einzelnen Bundesstaaten. Als solche bewerben sich rund ein Dutzend mehr oder weniger reale Gebilde, von denen Mogadischu aber bisher nur Puntland und Galmudug anerkannt hat. Wie schon bisher bestimmt die Verfassung, daß der Islam Staatsreligion ist, keine anderen Religionen propagiert werden dürfen und daß alle Gesetze den allgemeinen Grundsätzen des islamischen Rechts, der Scharia, entsprechen müssen. Daneben sieht das Dokument aber auch die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung »aller Bürger, unabhängig von Geschlecht, Religion, gesellschaftlichem oder wirtschaftlichem Status, politischer Meinung, Clan-Zugehörigkeit« und anderem mehr vor. Die »wirksame« Einbeziehung der Frauen »in alle nationalen Institutionen« wird besonders hervorgehoben. Die jahrelange Mitwirkung des Max-Planck-Instituts in Heidelberg und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit an der Ausarbeitung der neuen Verfassung hat sich also gelohnt. Wie realistisch die Versprechungen angesichts der Zustände in Somalia sind, steht jedoch vorerst dahin.

* Aus: junge Welt, Montag, 6. August 2012


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