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Staatsanwalt fordert drei Jahre für "Pussy Riot"

Moskauer Gericht könnte diese Woche Urteil fällen

Von Irina Wolkowa, Moskau *

Jeweils drei Jahre Haft forderte Staatsanwalt Alexander Nikiforow am Dienstag für die Mitglieder der feministischen Punk-Gruppe »Pussy Riot«, die sich derzeit vor einem Moskauer Gericht verantworten müssen.

Die jungen Frauen - Maria Aljochina, Nadeshda Tolokonnikowa und Jekaterina Samuzewitsch - hatten zwei Wochen vor den russischen Präsidentenwahlen im März in einem sogenannten Punkgebet in der Moskauer Christ-Erlöser-Kirche die Gottesmutter bestürmt, Putin zu vertreiben.

Letzte Meldung: Urteil erst am 17. August

Im umstrittenen Prozess gegen die Moskauer Punkband Pussy Riot will das Gericht das Urteil erst am 17. August verkünden. Richterin Marina Syrowa gab den drei wegen Rowdytums angeklagten Musikerinnen noch einmal Gelegenheit, sich zu ihrem Protest gegen den jetzigen Kremlchef Wladimir Putin Putin in der Erlöserkathedrale am 21. Februar zu äußern.
Nach Ende der kurzen Sitzung habe Syrowa den Termin 17. August, 15.00 Uhr, angesetzt, berichteten Medien am Mittwoch in Moskau.



Die Anklage lautet auf groben Unfug zwecks Anstiftung zu religiösem Hass. Darauf stehen bis zu sieben Jahre Haft. Dass der Staatsanwalt mit seiner Forderung weit hinter dem möglichen Höchstmaß zurückblieb, erklären viele damit, dass Präsident Wladimir Putin am vergangenen Donnerstag höchstselbst um Milde für die Missetäterinnen bat. »Ich denke, das Urteil sollte nicht zu hart ausfallen«, zitierten russische Nachrichtenagenturen den Kremlchef. Das zu entscheiden, sei jedoch Sache der Justiz. Er, so der studierte Jurist Putin, hoffe, das Gericht werde zu einem richtigen, gut begründeten Urteil kommen. Die Performance in der Kirche sei »nicht gut« gewesen, er hoffe aber, die Frauen zögen selbst ihre Schlussfolgerungen.

Eine der Verteidiger sprach da bereits von einem möglichen »Wendepunkt« in dem Prozess, der Montag voriger Woche begann. Putin sähe sich angesichts der Massenproteste im Westen zu Zugeständnissen genötigt. Bürgerrechtler sind sich da so sicher nicht. Sie befürchten eine taktische Finte: Die Macht habe einen Schuldspruch bestellt, mit öffentlichem Werben für Gnade wolle Putin vor allem den Vorwurf entkräften, Russlands Justiz sei abhängig und fälle Urteile nicht nach rechtlichen, sondern nach Kriterien politischer Zweckmäßigkeit.

Und das Urteil ist auch noch nicht gesprochen. Seit Dienstag kreuzen Anklage und Verteidigung verbal die Klingen, danach zieht sich das Gericht zwecks Beratung und Urteilsfindung zurück. Verkündet werden könnte es schon diese Woche. Und das Verdikt dürfte auf einen Schuldspruch hinauslaufen. Darauf jedenfalls deutet der gesamte bisherige Prozessverlauf hin.

Anträge der Verteidigung, darunter auch die Vernehmung von Entlastungszeugen, schmettert die Vorsitzende Richterin, Marina Serowa, gewöhnlich ab. Als Belastungszeugen wurden dagegen auch Personen vernommen, die zur Tatzeit gar nicht am Tatort waren. 35 namhafte russische Anwälte unterzeichneten daher bereits eine Resolution, in der sie den Prozess als Justizskandal bezeichneten, der die Rechtsgrundlagen des Staates zerstören könne.

Laut Arbeitsordnung, die auch auf der Website des Moskauer Chamowniki-Gerichts nachzulesen ist, beginnen die Verhandlungen um 10 Uhr Ortszeit und enden um 18 Uhr. Beim Prozess gegen die Pussy-Frauen dagegen dauern die Sitzungen oft bis tief in die Nacht. Auch die Verhandlungspausen fallen kurz aus, die Frauen klagen zudem, sie würden kein warmes Essen bekommen. Und als der Saal am vorigen Donnerstag wegen einer Bombendrohung komplett geräumt wurde, blieben die Angeklagten in ihrem Käfig.

* Aus: neues deutschland, Mittwoch, 8. August 2012

Brief deutscher Bundestagsabgeordneter

In einem Brief von 121 Abgeordneten aus allen Fraktionen des Deutschen Bundestages wird Kritik an dem Prozess in Moskau geübt. Die Abgeordneten zeigen sich besorgt über die Umstände des strafrechtlichen Verfahrens gegen drei Mitglieder der Band "Pussy Riot"“. Insbesondere wird die mehrmonatoge Untersuchungshaft als "drakonisch und unverhältnismäßig" empfunden. Die Abgeordneten reklamieren das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Kunstfreiheit laut Russischer Verfassung.

Der ganze Brief mit allen Unterzeichner/innen kann hier heruntergeladen werden: pdf-Datei
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