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Ein Staat für Israelis und Palästinenser?

Von Reiner Bernstein. Mit einem Anhang: Statuten der "Gesellschaft für Einen Demokratischen Staat in Palästina/Israel"

Im Folgenden veröffentlichen wir eine kritische Auseinandersetzung von Reiner Bernstein mit dem Konzept eines gemeinsamen Staates von Juden und Arabern im Nahen Osten. Bernstein bezieht sich dabei nicht nur auf allfällige theoretischen Diskussionen, sondern u.a. auch auf die im April 2003 in der Schweiz erfolgte Gründung einer Gesellschaft, die den Gedanken eines demokratischen Staates in Israel/Palästina fördern möchte. Im Anhang haben wir das Statut dieses Vereins dokumentiert.


Ein Staat für Israelis und Palästinenser?

Von Reiner Bernstein


Je aussichtsloser die palästinensischen Hoffnungen auf einen eigenen Nationalstaat werden und je stärker die israelische Bevölkerung die Gefahr von Terroranschlägen spürt, desto üppiger schießen die Phantasien eines gemeinsamen Staates für Juden und Araber im Nahen Osten aus dem Boden. Das ist heute so wie in den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, als auf dem Höhepunkt blutiger Auseinandersetzungen im britischen Mandatsgebiet Palästina eine Gruppe jüdischer Einwanderer, überwiegend aus dem deutschsprachigen Raum Mitteleuropas, unter dem Namen "Brit Shalom" ("Friedensbund") mit Ansätzen für eine friedliche Koexistenz auf die jüdische und arabische Öffentlichkeit und ihre politischen Führungen im Land einzuwirken versuchte - und scheiterte. Im ihrem Programm hieß es,
"... dass Palästina weder ein jüdischer noch ein arabischer Staat sein darf, sondern ein ›binationaler Staat‹ sein muss, in dem Juden und Araber die gleichen bürgerlichen, politischen und nationalen Rechte genießen, ohne Unterscheidung zwischen Majorität und Minorität" (Wiechmann 1998).

Gegenwärtig gewinnen solche intellektuellen Planspiele mit dem Ziel eines demokratisch-säkularen Gemeinwesens, in dem die religiöse und ethnische Zugehörigkeit von der Staatsangehörigkeit getrennt wird, eine verblüffende Dynamik. Wie damals speisen sie sich aus der Verzweiflung darüber, dass die Regelungskonzepte der politisch Verantwortlichen verbraucht sind und in der israelischen und der palästinensischen Bevölkerung ihren Kredit verspielt haben. Ein Beispiel für den Aufbruch zu neuen Ufern bietet die jüngst vorgelegte Satzung der "Gesellschaft für einen demokratischen Staat in Palästina/Israel", die der in Lausanne arbeitende palästinensische Jurist Sami Aldeeb mit einigen Getreuen vorgelegt hat. Die Teilung des nur 25.000 Quadratkilometer großen Landes sei ohne die Inkaufnahme weiterer Ungerechtigkeiten nicht möglich, heißt es im Vorwort, auch die demographischen Mischungsverhältnisse, die gegenseitigen Abhängigkeiten und die religiösen Bindungen würden nicht die Schaffung eines zweiten Staates neben Israel erlauben.

Mit dieser Überzeugung wird ein wunder Punkt im vorherrschenden politischen Diskurs getroffen, dem sich auch die "Road Map" des internationalen "Quartetts" nicht stellt. Denn praktisch lassen sich alle Regierungen in Ost und West, in Nord und Süd von der Auffassung leiten, dass die unumstrittenen nationalen Ansprüche des palästinensischen Volkes allein durch die Gründung eines souveränen Staates Palästina in den von Israel 1967 eroberten Territorien des Gazastreifens, der Westbank und Ost-Jerusalems zu befriedigen sind. Selbst in Israel zeigt sich ein erheblicher Teil der Bevölkerung, zieht man Meinungsumfragen zu Rate, davon überzeugt, dass die Auseinandersetzungen mit den Palästinensern nur auf diesem Wege überwunden werden können. Allerdings gehen die Meinungen weit auseinander, was diese Aussagen im Falle der operativen Umsetzung bedeuten würden, nämlich die Anerkennung, dass die Palästinenser ein integraler Bestandteil der Geschichte dieses Landes sind, dem politisch Rechnung getragen werden muss.

Dieser argumentative Topos ist vor allem unter israelischen Liberalen und Linken zu finden. "Wir sind jetzt die Zeugen der letzten Zuckungen in diesem langen und blutigen Konflikt", meinte Amos Oz, der in den palästinensischen Staat münden werde (Oz 2000). Der frühere Außenminister Abba Eban schwankte zwischen der Rolle als Staatsmann und als politischer Realist gewohnt zwiespältig: Einerseits laufe der historische Prozess "unweigerlich auf einen palästinensischen Staat" zu, andererseits wollte er nicht daran glauben, dass Geographie und Geschichte einen Ausweg aus integrativen Verfahren zulassen (Eban 1998). Unter Palästinensern waren die Stimmen deutlicher. So zeigte sich der an der Columbia University lehrende Edward Said davon überzeugt, dass die Trennung beider Völker nicht umsetzbar sei (Said 2001); der greise Haydar Ad el-Shafi, Verhandlungsführer zwischen 1991 und 1993 in Madrid und Washington, warf den Protagonisten der Zweistaatenlösung vor, ein sinnloses Projekt zu verfolgen (Abd el-Shafi 2002).

Tatsächlich gehen die Lebensräume beider Völker stufenlos ineinander über: Dies gilt für die Nachbarschaft der jüdischen Siedlungen zu den palästinensischen Städten und Orten in den besetzten Gebieten ebenso wie für die Präsenz von einer Million Palästinenser mit israelischer Staatsbürgerschaft inmitten einer jüdischen Mehrheitsbevölkerung. Generell gilt, dass sich die im 19. Jahrhundert geborene Idee des europäischen Nationalstaates und damit das Postulat des politischen Selbstbestimmungsrechts, auf dem große Volksgruppen als Abgrenzungskriterium bestehen, nur schwer in das geopolitische Feld des Nahen und Mittleren Ostens einpasst. Allenfalls bewahrt das Territorialprinzip - die Unantastbarkeit und Integrität von Grenzen - seine Gültigkeit, doch auch diese Prämisse ist nach dem Sturz Saddam Husseins nicht mehr unzweifelhaft und geriet schon nach dem zweiten Golfkrieg ins Wanken, als Amerikaner und Briten im Norden und Süden Flugverbotszonen einrichteten. Ein weiteres Beispiel für die chronische Instabilität bietet Libanon: Nachdem Israel seit 1978 zunächst interimistisch über seine Staatsgrenze hinausgriff und dann zwischen Sommer 1982 und Mai 2000 im Süden Libanons eine Sicherheitszone aufrecht erhielt, stehen seit am Abkommen im saudischen Taíf 1989 politische Entscheidungen Beiruts unter Damaszener Kuratel; Libanon gleicht einem syrischen Protektorat. Im Irak mit den Autonomiebestrebungen im kurdischen Norden und den religiös erwachenden Schiiten im Süden sowie im Libanon mit siebzehn religiös-kultischen Gemeinschaften und Denominationen ist eine systemische Instabilität deutlich erkennbar - ganz zu schweigen vom Vielvölkerstaat Türkei, in der das Militär politische Entscheidungen endgültig trifft.

Unter solchen regionalen Umständen stellt sich die Frage, welchen Preis eine "kosmopolitische Lösung" für das israelisch-palästinensische Verhältnis kosten würde, bei dem politische, ethnische und kulturell-religiöse Hierarchien einem organisierten Prozess der Abflachung ausgesetzt werden müssen. Denn Israel selbst entfernt sich realiter - wenn auch nicht von seinem theoretischen Legitimitätsanspruch her - vom Konzept des jüdischen Staates und lässt statt dessen ein hohes Konfliktpotential erkennen: durch die arabischen Geburtenüberschüsse, durch die Einwanderung aus der ehemaligen Sowjetunion mit einem hohen nichtjüdischen Anteil sowie durch die Gastarbeiter in einer Größenordnung von 200.000 Personen aus Südosteuropa und dem Fernen Osten. Auch die gerade unter dem Vorsitz von Nabil Shaat erarbeitete Verfassung für den künftigen Staat Palästina ist weit davon entfernt, dem Ideal der Harmonisierung von Spannungen zu folgen, wenn es den Islam zur offiziellen Religion und die "Sharia" zur Hauptquelle der Gesetzgebung erklärt. Sehen wir einmal kontrafaktisch von den der Okkupation innewohnenden und sie begleitenden Unterdrückungsstrukturen ab, so leben jüdische Israelis und arabische Palästinenser bereits heute in einer binationalen Realität, die nur von den Ideologen und den ihnen zur Verfügung stehenden Machtinstrumenten geleugnet wird. Der Jerusalemer Soziologe Meron Benvenisti hat für diesen Befund den treffenden Begriff "intimate enemies" geprägt.

Da diese Entwicklungen den am Konflikt direkt und indirekt Beteiligten nicht verborgen bleiben, legen sie Ratlosigkeit an den Tag, wenn sie ihren politischen Vorgaben folgen wollen: der Umsetzung der israelisch-palästinensischen Zweistaatenlösung. Deshalb mag keine potentielle Interventionspartei, ob die USA oder Europa, jenseits üblicher Deklamationen ein klares Votum abgeben, in welchen Territorien der Staat Palästina schließlich entstehen soll. Nur eines ist ihnen klar: Theoretisch wie praktisch gehört der Status vom 4. Juni 1967 unwiderruflich der Vergangenheit an. Diese Einsicht wohnte, wenn auch unterschwellig, auch den Osloer Vereinbarungen inne. Denn in der Prinzipienerklärung war keineswegs die "Logik zweier Souveränitäten" (Eban 1996) angelegt, vielmehr sollte nach israelischer Auffassung das Interregnum bis 1999 einem offenen Ende gleichen, zu dem die Option einer vollständigen Annexion der besetzten Gebiete gehört hätte.

Diesem Verständnis lag die Idee der palästinensischen Autonomie zugrunde, die Arafat entweder nicht zur Kenntnis nehmen wollte oder die er nicht ernst nahm, weil er an einen Deus ex machina glaubte, der ihm den Staat zu Füßen legen werde. Der Abstufung zwischen voller innen- und außenpolitischer Handlungsfreiheit Israels und den Beschränkungen, die Arafat durch seine Unterschrift bestätigte, lag ein hohes Maß an ausdrücklicher Doppeldeutigkeit zugrunde. Insofern nahm die israelische Regierung das Recht für sich in Anspruch, die Westbank und den Gazastreifen durch die Verhängung von kollektiven Ausgangssperren sowie - seit April 2002 - durch die kontinuierliche Belagerung der palästinensischen Ballungszentren, die Zerstörung der Autonomiebehörde samt ihrer Institutionen sowie die ungebremste Fortsetzung der Siedlungspolitik ad absurdum zu führen - "eine vielköpfige Hydra, die Millionen Dunam , Wasseradern, Straßen, wirtschaftliche Bestrebungen, riesige Budgets and besonders unbegrenztes Grundstückspotential kontrolliert" (Benvenisti 2001.2).

Wenn dieser Prozess nicht mit der Annexion endete, dann vor allem aus einem Grunde: der Sorge vor dem sogenannten demographischen Faktor. Politisch rechts- und linksstehende Israelis fürchten gleichermaßen nichts so sehr wie die Einverleibung der Westbank und des Gazastreifens, der die bürgerliche Gleichstellung der palästinensischen Bevölkerung folgen müsste, will man das Regiment der Apartheid (Bishara 2000) nicht auf die Spitze treiben. So befürchtete der politisch einflussreiche Arnon Sofer, Direktor des Geostrategischen Zentrums an der Universität Haifa, dass in zwanzig Jahren bei anhaltendem Trend nur noch 42 Prozent der Bevölkerung Israels und der besetzten Gebiete jüdisch sein würden, und leitete daraus die Forderung nach dem einseitigen Rückzug Israels ab. Benjamin Netanyahu war diese Konsequenz nicht genug, weil er schon im Wachstum des israelisch-arabischen Bevölkerungsteils eine folgenschwere Herausforderung erblickte: Wenn "die Statistiken überhaupt eine demographische ›Bedrohung‹ unterstellen, dann kommt sie nicht von den Arabern der [besetzten] Gebiete, sondern von den Arabern Israels vor 1967 (Netanyahu 1993).

Auf der Gegenseite warteten manche Palästinenser ungeduldig auf den Tag, an dem die Besatzer gezwungen seien, sich wegen der verlorenen Bevölkerungsmehrheit aus der Westbank und dem Gazastreifen zurückzuziehen. Aus Ausweg empfahl der heutige Präsident der Al-Quds-Universität Sari Nusseibeh die Integration der besetzten Gebiete in das Staatsgebiet Israels auf der Grundlage voller politischer Rechte: "Ist es tatsächlich für beide Völker, Israelis und Palästinenser, unmöglich, als Nachbarn zu leben?" (Nusseibeh 2001/2002). Bevor er auf eine harte Linie gegen das israelische Vorgehen während der "Al-Aqza-Intifada" einschwenkte, prognostizierte der Beauftragte der PLO für Ost-Jerusalem, Faisal Husseini, für 2015 die zahlenmäßige Ebenbürtigkeit zwischen den arabischen Palästinensern und den jüdischen Israelis; für Israel allein gerechnet, werde es dreißig Jahre länger dauern, bis die palästinensischen Staatsbürger die Mehrheit bildeten. Damit war die Frage aufgeworfen, warum die Palästinenser mit hohen Opfern für einen eigenen Staat kämpfen sollten, wenn er ihnen eines nicht allzu fernen Tages wie eine reife Frucht in die Hände fallen werde, und zwar in allen Teilen des früheren Mandatsgebietes. Dann würde das israelische Exklusionsprinzip, so wurde argumentiert, einem palästinensischen Spiegelbild Platz machen.

Da alle Analysten um diese Befunde nicht herumkamen - es sei denn, dass sie an den Erfolg ihres Konfrontationsmodells glauben -, blieb nur die Suche nach verfassungs- und regionalpolitischen Auswegen. Es muss an dieser Stelle genügen, dafür je ein Modell vorzustellen. So glaubte Benvenisti, in palästinensischen Augen der einflussreichste Binationalist, nicht an die Möglichkeit einer physischen Teilung des Landes zwischen Mittelmeer und Jordan unter den Bedingungen der israelischen Vorherrschaft, weil sie auf vier gefährlichen Illusionen gründe:
  1. Umsiedlungsaktionen ("Transfer") lassen sich nicht implementieren und kommen einer Flucht vor der Realität gleich;
  2. die "libanesische Lösung", bei der wie im Libanon keine Bevölkerungszählung stattfinde und die Demographie von der Demokratie abgekoppelt würde, sei realitätsfern;
  3. die "magische Lösung" der Trennung beider Völker sei solange chancenlos, so lange einige hunderttausend jüdische Siedler in den Gebieten lebten, und schließlich
  4. der israelische Rückzug auf die Grenzen vor dem Junikrieg helfe aufgrund der palästinensischen Forderung nach dem Recht der Flüchtlinge auf Rückkehr in ihre Heimatorte nicht weiter, weil sie den Konflikt verlängere.
Schaut man auf diese Szenarien, wird verständlich, warum die überwiegende Mehrheit der Israelis trotz aller materieller und immaterieller Opfer und Schäden den Status quo der Besatzungspolitik hohen Risiken vorzieht, an deren Bewältigung sie bei forciertem Einsatz des Militärs ("Lasst das Militär siegen!") glaubt, während in palästinensischen Kreisen die Aufrechterhaltung der Okkupation als Vorspiel einer binationalen Zukunft erscheint, bei der die Karten der politischen Abhängigkeit neu gemischt werden. Diesem Dilemma glaubte Benvenisti nur mit Hilfe einer Vision entgehen zu können:
"Aus dem Kreislauf der Gewalt wird schrittweise und zögerlich ein Verständnis erwachsen - vielleicht ein Traum -, wonach der einzige Weg im Kampf für die Schaffung eines Landes Israel/Palästina darin besteht, das es in physischer und in menschlicher Hinsicht ungeteilt, pluralistisch und offen ist; ein Land mit zivilisierten Beziehungen, menschlichem Antlitz, in dem enge Koexistenz und die Bindung an eine gemeinsame Heimat stärker sind als militanter Tribalismus und die Separation in nationalen Ghettos. Viele Jahre werden vergehen, bis die Vorstellung eines binationalen Rahmens - föderiert oder anders - zu einem legitimen Thema für den politischen Diskurs von Israelis und Palästinensern aufsteigt" (Benvenisti 2001.1).

Eine andere Richtung schlug der amerikanisch-israelische Ethnologe Jeff Halper ein. Er hält die Schaffung eines binational-unitarischen Staates für einen "fatalen Rückschritt": Weder trage dieser dem legitimen Wunsch beider Völker nach nationaler Selbstbestimmung Rechnung, weil er sie in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht in ein Konkurrenzverhältnis treibe, noch löse er das palästinensische Flüchtlingsproblem. Ein binationaler Staat liege in ebenso weiter Ferne wie die Chance, dass Israel die Besatzung stoppt. Damit sei die Zweistaatenlösung gescheitert, es sei denn, Sharon - seine "schmerzlichen Kompromisse" beziehen sich auf 42 bis 45 Prozent der Westbank - würde es gelingen, den Fragmenten der besetzten Gebiete die weltweite Anerkennung als Staat Palästina zu verschaffen, weil die internationale Politik des Konflikts überdrüssig sei. Daher fordert Halper einen raschen Abschied von alten Regelungsmodellen, weil sie die Realität leugnen und an Unverantwortlichkeit grenzen:
"Ich stelle mir einen zweistufigen Prozess vor, in dem Israel und ein palästinensischer Staat in eine regionale Konföderation eintreten, die alle Länder in unmittelbarer Nähe - Ägypten, Palästina, Israel, Jordanien, Syrien und Libanon - einschließt und die sich erweitern lässt."

Erstaunlicherweise und in einem deutlichen Widerspruch zu seinem mangelnden Vertrauen in die Möglichkeit, einem palästinensischen Staat durchzusetzen, geht Halper also genau von dieser Voraussetzung als erstem Schritt auf dem Wege zu einer umfassenden Lösung aus, die er in fünf Punkten zusammenfasst:
  • die dialogische Einbeziehung der nationalen, ethnischen, religiösen und politischen Großgruppen in das Projekt der Selbstbestimmung;
  • die Rücksichtnahme auf historische Erfahrungen und Wunden sowie auf Sicherheitsbelange;
  • die Beachtung der ökonomisch lebens- und entwicklungsfähigen Kräfte in der Region als konstituierende Faktoren, zu denen die territorialen Verfügungsrechte und die Wasserressourcen zählen;
  • die Berücksichtigung der dynamischen Prozesse des individuellen und kollektiven Alltagslebens, um Lösungen vor dem Abgleiten in steriles Fahrwasser zu bewahren. So sei der palästinensische Staat nicht in der Lage, aus eigener Kraft alle Flüchtlinge in der Diaspora aufzunehmen, während die Präsenz von 200.000 Israelis in den besetzten Gebieten den Tatsachen entspreche. Halper schlägt deshalb vor, dass beide Bevölkerungsgruppen ihre Staatsbürgerschaft behalten, aber das Wohnrecht vom Wahlrecht abgekoppelt wird;
  • die Offenheit gegenüber neuen politischen und sozialen Herausforderungen.
Betrachtet man das Konzept näher, so fällt auf, dass seine Realisierung vor zahlreichen bi- und multilateralen sowie regionalen Strukturproblemen steht, denen gegenüber sich der israelisch-palästinensische Konflikt als ein begrenztes und überschaubares Feld erweist, und dennoch im Rahmen der vorgeschlagenen Matrix eine signifikante Einzigartigkeit demonstriert: Die Palästinenser wären das einzige Volk, das in die künftige Konföderation nicht mit dem Startvorteil der nationalen Souveränität eintreten und damit der Parität entbehren würde. Deshalb bleibt Halper nichts anderes übrig, als die Existenz Palästinas zur Bedingung seines partiellen Souveränitätsverzichts zu machen, ja er erwartet von ihn eine Mittlerrolle zugunsten Israels im Nahen und Mittleren Osten sowie zentrale Anstöße für regionale Demokratisierungsprozesse. Beide Vorstellungen dürften in der arabischen Welt nicht gerade auf Gegenliebe stoßen, aber auch die Erwartung, dass Israel auf diesem Wege seine Integration in den Nahen Osten begrüßt, erscheint wenig realistisch. Gleichwohl schließt Halper mit einem bedenkenswerten Resümee:
"Wenn wir eine weltweite Kampagne für einen gerechten Frieden zwischen Palästinensern und Israelis schaffen wollen, muss diese über die [Forderung nach] Beendigung der Besatzung oder die Schaffung eines kleinen palästinensischen Staates hinausgehen. Wir müssen eine größere Vision andeuten, für die wir die internationale Gemeinschaft mobilisieren können. Bisher haben wir dies verpasst, ein Versäumnis, das viele internationale Gruppen über eine [unzeitgemäße] Agenda stolpern ließ, [statt] ein wirkungsvolles Programm [in Gang zu setzen]. Wir in der Region müssen deutlich sagen, was wir wollen, wohin wir gehen und was wir von unseren Anhängern in der Welt erwarten. Wenn wir darauf verzichten, können wir ihnen keine Orientierung geben, und sie können keine wirkungsvollen Kampagnen organisieren."

Mit solchen Überlegungen, in denen die Schwierigkeiten und Hindernisse für einen israelisch-palästinensischen Staat thematisiert sind, hält sich die Satzung der "Association for One Democratic State in Palestine/Israel" nicht auf. Alle Diskussionen zwischen Israelis und Palästinensern in den vergangenen Jahren scheinen an den Autoren vorbeigegangen zu sein. Insofern verwundert es nicht, dass ihren acht Zielen ein mechanistischer Realisierungsduktus innewohnt:
  1. das Recht der palästinensischen Flüchtlinge auf Rückkehr oder auf Kompensation, wobei eine angemessene Regelung auch für jene Menschen gefunden werden müsse, die heute auf den Böden der Flüchtlinge von damals leben, und für jene Israelis, die aus den Siedlungen nach Israel zurückkehren;
  2. die Wahl eines gemeinsamen, demokratisch gewählten Parlaments und seiner Regierung; der Aufbau einer gemeinsamen Armee und Polizeitruppe; die Verabschiedung einer Verfassung auf der Grundlage der Nicht-Diskriminierung;
  3. der Aufbau eines gemeinsamen Justiz- und Rechtssystems auf der Basis der Trennung von Religion und Staat;
  4. die staatliche Respektierung des Rechts auf Leben und physische Integrität sowie die Abschaffung der Todesstrafe und der Folter;
  5. die Entwicklung eines Erziehungssystems für alle Staatsbürger sowie die Möglichkeit zur Errichtung von Privatschulen neben den staatlichen Einrichtungen; die Anerkennung von Arabisch und Hebräisch als offiziellen Nationalsprachen;
  6. der Aufbau einer Sozial- und Wirtschaftsordnung auf der Grundlage der Rechtsgleichheit;
  7. die staatliche Ermutigung zur Versöhnung zwischen den verschiedenen Gemeinschaften einschließlich gemeinsamer Friedhöfe, das Recht auf privaten Religionsritus sowie die Öffnung von Friedhöfen für Menschen anderer Religionen;
  8. die Möglichkeit, dass sich andere Nachbarstaaten auf der Grundlage des Respekts der genannten Prinzipien anschließen.
Schiebt man kleinliche Bedenken gegenüber dem einen oder anderen Vorschlag einmal beiseite: Wer könnte dem Motto "Der Frieden wird die Frucht der Gerechtigkeit sein" (vgl. Jesaja 32,17) nicht zustimmen? Doch geht aus der Satzung nicht hervor, wie die politischen und gesellschaftlichen Ziele erreicht werden sollen. Deshalb tritt man den Autoren mit dem Vorschlag nicht zu nahe, dass sie sich in einem ersten Schritt vor Ort mit jenen Gegebenheiten vertraut machen sollten, die der Realisierung ihrer wohlmeinenden Absichten entgegenstehen. Die Gesellschaft lädt Juden, Muslime und Christen zur Mitgliedschaft ein.

Literaturhinweise:
  • (Abd el-Shafi:) "Alternative Palestinian Agenda" November 2002 (via www.ap-agenda.org).
  • "The Association for One Democratic State in Palestine/Israel" (via aldeeb@b.luewin.ch).
  • Benvenisti, Meron: Intimate Enemies. Jews and Arabs in a Shared Land. Berkeley, Los Angeles, London 1995.
  • Benvenisti, Meron (2001.1): The worst script is coming true, in "Haaretz"-Online 15.2.2001.
  • Benvenisti, Meron (2001.2): The settlement freeze is an empty joke, in "Haaretz"-Online 31.5.2001.
  • Bishara, Azmi: Thus an Apartheid Regime Develops, in "Between the Lines" I(November 2000)1, S. 6 ff.
  • Eban, Abba: There has to be a Palestinian state, in "Jerusalem Post"-Online 6.12.1996.
  • Eban, Abba: A disastrous process, in "Jerusalem Post"-Online 10.7.1998.
  • Halper, Jeff: A Middle Eastern Confederation: A Regional "Two-State"-Approach to the Israeli-Palestinian Conflict (via icahd@in.zahav.net.il) 16.12.2002. Halper ist Professor für Ethnologie an der Universität Beersheva und arbeitet als Koordinator des "Israeli Committee Against House Demolitions (ICAHD)" in Jerusalem.
  • Netanyahu, Benjamin: A Place Among the Nations: Israel and the World. London, New York, Toronto, Sydney, Auckland 1993.
  • (Nusseibeh, Sari:) Roundtable Discussion - Emergence, Narrative, Perspectives, in "Palestine Israel Journal" 8(2001)4 & 9(2002), S. 128.
  • Oz, Amos: Die Gewalt kommt mit dem Frieden, in FAZ 11.10.2000, S. 63.
  • Said, Edward: The only alternative, in "Al-Ahram Weekly"-Online 1.-7.3.2001.
  • Wiechmann, Dietmar: Der Traum vom Frieden. Das bi-nationale Konzept des Brith Shalom. Schwalbach/Taunus 1998.
Hompage: www.Reiner-Bernstein.de



Gesellschaft für Einen Demokratischen Staat in Palästina/Israel
The Association for One Democratic State in Palestine/Israel
L'Association pour un seul État démocratique en Palestine/Israël


c/o Sami Aldeeb, Dr. iur,
Vorsitzender
1025 St-Sulpice, Schweiz
Private Web: http://go.to/samipage

Mitglieder des Ausschusses, die für zwei Jahre, erstmals am 15. April 2003, gewählt worden sind:

ALDEEB Sami, Vorsitzender aldeeb@bluewin.ch
CASSIF Ofer, stellvertretenden Vorsitzenden bocas@zahav.net.il
ABDALLAH Ghassan abdullah@palnet.com
AL-HELU Mohammad palkenya@hotmail.com
BURNSTEIN Dan dan.burnstein@attbi.com


CHAHDA Christine Salman christinesalman@hotmail.com
DARAGMEH Diban daragmeh@hotmail.com
EL-TAMIMI Bassem bassem@global.de
GINAT Ori originat@hotmail.com
HADDAD Mouna mouna_@hotmail.com
SHAMIR Israel shamir@home.se

Statuten der Gesellschaft

Präambel
Seit über einem halben Jahrhundert haben Tod, Leid und Zerstörun! g das Ge biet Palästinas, wie es für das britische Mandat vom Rat des Völkerbundes 1922 definiert wurde (im folgenden: Palästina/Israel), heimgesucht. Die vorgeschlagenen Lösungen zum Konflikt in Palästina/Israel sind gescheitert, weil sie auf einer Teilung von Land basieren, das nicht geteilt werden kann, ohne weiteres Unrecht zu schaffen. Die territoriale Enge, die demographische Mischung der Bevölkerung und ihre gegenseitige Abhängigkeit, verhindern die Errichtung von zwei Staaten, deren religiöse Bedeutung unvermeidlich Diskriminierung und ewige Konflikte erzeugen würde. In Anbetracht dieser Tatsachen ist die Gesellschaft für einen demokratischen Staat in Palästina/Israel (im folgenden: die Gesellschaft) überzeugt, dass die Schaffung eines demokratischen Staates die einzig lebensfähige, langfristige Lösung des Konflikts ist. Die Errichtung eines einheitlichen Staates in Palästina/Israel würde durch das Fusionieren zweier juristischer Einheiten erfolgen, des Staates Israel und der palästinensischen Autonomiebehörde, in ein verfassungsmäßiges und demokratisches System, das all seinen Bürgern gleiche Rechte und Pflichten zusichert, ohne Diskriminierung auf Grund von Religion, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Volkszugehörigkeit oder Sprache. Dieser Staat könnte später das Vorbild und der Kern einer größeren politischen Einheit werden, die andere Länder des Nahen Ostens und Nord Afrikas einschließt.

Die Gesellschaft wird von folgenden Statuten geleitet:

Artikel 1: Ziel der Gesellschaft
Die Gesellschaft wurde gemäß der Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs in der Form eines Vereins gegründet und hat ihren Sitz in Lausanne, Schweiz. Sie wird von unbegrenzter Dauer sein. Sie ist dem folgenden Motto verpflichtet: "Und der Gerechtigkeit Frucht wird Friede sein" (Jesaja 32:17). Sie beabsichtigt durch friedliche Mittel die Schaffung eines demokratischen Staates in Palästina/Israel zu fördern, sowohl für die Bewohner des Staates Israel und der seit 1967 besetzten palästinensis! chen Geb iete, als auch für palästinensische Flüchtlinge. Dieser Staat wird die Menschenrechte und das Prinzip der Nicht-Diskriminierung auf Grund von Religion, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Volkszugehörigkeit oder Sprache respektieren (im folgenden: das Prinzip der Nicht-Diskriminierung).

Artikel 2: Prinzipien zur Erreichung des Gesellschaftsziels
Die Gesellschaft betrachtet folgende Prinzipien als grundlegend für die Schaffung des geplanten Staates:
  1. Die palästinensischen Flüchtlinge haben, gemäß den UNO-Resolutionen, das Recht zurückzukehren und entschädigt zu werden. Eine gerechte Lösung muss für diejenigen gefunden werden, die auf dem Land und in den Häusern der palästinensischen Flüchtlinge leben und für diejenigen, die in den Siedlungen leben, die nach 1967 entstanden sind. Alle politischen Gefangenen und Kriegsgefangenen müssen entlassen werden. Versöhnungs-Kommissionen müssen geschaffen werden, um die Opfer beider Seiten zu heilen und zu entschädigen. Ein nationaler Fond muss für diesen Zweck eingerichtet werden. Die Bürger des neuen Staates sind berechtigt, überall innerhalb seiner Grenzen zu leben und sich auf ihrem eigenen Besitz niederzulassen. Staatsangehörigkeit und Einwanderung müssen von einem Gesetz geregelt werden, das das Prinzip der Nicht-Diskriminierung respektiert.
  2. Der Staat muss ein vereinigtes, demokratisch gewähltes Parlament und eine entsprechende Regierung haben. Politische Parteien müssen das Prinzip der Nicht-Diskriminierung in ihren Programmen und im Rahmen ihrer Mitgliedschaft achten. Der Staat muss eine vereinigte Armee und eine vereinigte Polizei haben. Die Bürger sollen sich für eine vereinte, demokratische Verfassung entscheiden, die das Prinzip der Nicht-Diskriminierung achtet, und den Namen des Landes, seine Nationalhymne und seine Flagge wählen.
  3. Die gerichtlichen und gesetzlichen Systeme müssen vereinheitlicht werden und auf dem Prinzip der Trennung von Religion und Staat basieren. Dies bedeutet die Abschaffung aller religiösen Gerichte und! Gesetze , besonders auf dem Gebiet des Familienrechts, und die Schaffung ziviler Gerichte, die Annahme eines einzigen Familiengesetzes, das das Prinzip der Nicht-Diskriminierung achtet, die Schaffung eines zivilen Registers und die Errichtung von verbindlichen zivilen Ehen mit der Möglichkeit einer anschließenden religiösen Zeremonie.
  4. Der Staat muss das Recht auf Leben und physische Unversehrtheit respektieren. Todesstrafe und Folter müssen abgeschafft werden. Kein Verstoß gegen die physische Unversehrtheit soll erlaubt werden, außer bei zwingenden medizinischen Gründen und mit der Einwilligung der betroffenen Person oder ihres Vertreters. Der Staat muss auch das Recht auf Religionsfreiheit respektieren, einschließlich des Rechts die eigene Religion zu wechseln.
  5. Der Staat muss ein Bildungswesen bereitstellen, das für alle seine Bürger zugänglich ist. Dies bedeutet die Schaffung vereinheitlichter staatlicher Schulen und Gymnasien, und Programmen, die das Prinzip der Nicht-Diskriminierung achten, mit der Möglichkeit private Schulen zu errichten, vorausgesetzt, dass sie das Prinzip der Nicht-Diskriminierung achten. Arabisch und Hebräisch sollen die offiziellen Landessprachen sein. Prinzipien zur friedlichen Lösung von Konflikten müssen angewendet werden.
  6. Der Staat muss ein soziales und wirtschaftliches System schaffen, das auf Gleichberechtigung basiert, das alle seine Bürger integriert und das Prinzip der Nicht-Diskriminierung achtet.
  7. Der Staat muss integrierende Maßnahmen ergreifen, um Versöhnung zwischen den verschiedenen Gemeinschaften zu fördern. Solche Maßnahmen schließen die Schaffung von vereinigten Friedhöfen ein, wo jede Person begraben werden kann, mit der Möglichkeit privater religiöser Zeremonien, und die Öffnung der jetzigen religiösen Friedhöfe für jede Person welcher Religion auch immer, gemäß dem Prinzip der Nicht-Diskriminierung. Andere benachbarte Staaten können sich dem vorgeschlagenen Staat in einer Föderation oder Konföderation anschließen, unter der Bedingung, dass sie die oben genannten Prinzipien streng respektieren. Die Bürger der betreffenden Staaten müssen per Referendum entscheiden, ob sie einen Beitritt bejahen. Beitritte zu regionalen oder internationalen Organisationen müssen per Referendum entschieden werden.
Artikel 3: Gründungsmitglieder
All jene Personen, die an der Ausformulierung der Statuten der Gesellschaft teilnehmen, sie akzeptieren, und einwilligen, das Ziel und die Prinzipien der Gesellschaft zu unterstützen, werden als Gründungsmitglieder betrachtet.

Artikel 4: Mitgliedschaft
Alle Personen, die sich an das Ziel und die Prinzipien der Gesellschaft halten und diese unterstützen möchten, können sich um Mitgliedschaft bewerben. Mitgliedschaft und die Entziehung der Mitgliedschaft müssen vom Ausschuss entschieden werden.

Artikel 5: Generalversammlung
Die gewöhnliche Generalversammlung soll jährlich stattfinden. Sie kann auf einer Internet-Plattform geführt werden. Eine außerordentliche Generalversammlung kann von den Ausschussmitgliedern einberufen werden, oder von einem Fünftel der Mitglieder. Generalversammlungen haben die Befugnis:
  • den jährlichen Bericht, die Protokolle der vorhergegangenen Versammlung und das Budget zu billigen;
  • die Statuten zu ändern oder die Gesellschaft aufzulösen;
  • die Strategie der Gesellschaft zu beschließen;
  • den Fall eines Mitglieds zu überprüfen, das ausgeschlossen worden ist;
  • den Ausschuss zu ernennen, den Vorsitzenden und zwei Rechnungsprüfer für eine Periode von zwei Jahren.
Entscheidungen der Generalversammlung werden von einer einfachen Mehrheit der anwesenden und wählenden Mitglieder gemacht. Im Fall der Stimmengleichheit für und gegen einen Antrag zählt die Stimme des Vorsitzenden (oder seines Vertreters) doppelt. Die Zustimmung von drei Viertel der anwesenden und wählenden Mitglieder ist erforderlich, um die Statuten zu ändern oder die Gesellschaft aufzulösen.

Artikel 6: Ausschuss
Der Ausschuss wird zwischen drei und elf Mitglieder haben. Der Ausschuss hat die Befugnis:
  • den stellvertretenden Vorsitzenden zu ernennen;
  • seine eigenen Sitzungen einzuberufen;
  • die Arbeit zur Realisierung des Ziels und der Prinzipien der Gesellschaft zu beaufsichtigen;
  • Generalversammlungen einzuberufen.
Einzig die gemeinsamen Unterschriften des Vorsitzenden (oder, im Fall der Nichtverfügbarkeit, des stellvertretenden Vorsitzenden) und noch eines Mitglieds des Ausschusses können die Gesellschaft verpflichten. Entscheidungen des Ausschusses werden von einer einfachen Mehrheit der anwesenden und wählenden Ausschussmitglieder gemacht. Entscheidungen können unter Verwendung des Internets getroffen werden.

Artikel 7: Geldmittel
Die Geldmittel der Gesellschaft werden aus freiwilligen Beiträgen der Mitglieder und Dritter bestehen. Die Gesellschaft wird keine zwingenden Gebühren auferlegen. Die Verantwortlichkeit der Gesellschaft für alle Ausgaben und Verpflichtungen, die sie in Verbindung mit ihren Aktivitäten eingeht, ist ausschließlich auf ihre Geldmittel beschränkt. Im Fall der Auflösung der Gesellschaft, wird der dann amtierende Ausschuss in Übereinstimmung mit dem Ziel und den Prinzipien der Gesellschaft über die Geldmittel verfügen.

Diese Statuten sind von den gründenden Mitgliedern und den Mitgliedern der Gesellschaft, die an der Wahl des Ausschusses teilgenommen haben, am 15. April 2003 angenommen worden. Die originale und authentische Version der Statuten ist die englische Version.



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