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Lizenz zum Krieg!

UN-Resolution zum Libanon stellt sich auf die Seite Israels - und die Wirklichkeit auf den Kopf

Von Peter Strutynski *

Die israelische Friedensorganisation Gush Shalom reagierte prompt: Die Einigung Frankreichs und der USA auf einen gemeinsamen Resolutionsentwurf für den UN-Sicherheitsrat wird von ihr rundweg abgelehnt. Die Resolution, so Gush Shalom in einer Zeitungsanzeige, sei keine Resolution für einen Waffenstillstand sondern eine "Resolution zur Fortsetzung des Krieges, des Tötens und der Zerstörung". Das mag übertrieben erscheinen. Doch gemessen an den Erwartungen der Menschen in der betroffenen Region und gemessen am Völkerrecht, der Haager Landkriegsordnung und den Genfer Konventionen stellt diese Resolution keinen Fortschritt dar. Der Verdacht, dass hier ein fauler Kompromiss zwischen den Veto-Mächten im UN-Sicherheitsrat ausgehandelt wurde, nur um eine gemeinsame Aktivität des uneinigen Sicherheitsrats vorzutäuschen, ist nicht von der Hand zu weisen.

Doppelte Standards

Schon am 31. Juli 2006 hatten sich die fünf ständigen Mitglieder plus Deutschland (stellvertretend für die EU) in der Iran-Frage auf eine "Kompromiss"-Resolution verständigt, die diesen Namen nicht verdient. Dem Iran wurde eine Frist bis zum 31. August gegeben, um seine Urananreicherungspraxis und -forschung einzustellen; andernfalls drohen "friedliche" Sanktionen nach Art. 41 der UN-Charta. In beiden Fällen verstößt der Sicherheitsrat gegen geltendes internationales Recht. Im Fall der Iran-Resolution missachtet er das im Atomwaffensperrvertrag (Non-Proliferation Treaty, NPT) vereinbarte Recht aller Staaten auf die zivile Nutzung der Kernenergie, wozu ausdrücklich auch das Recht gehört, den nuklearen Brennstoffkreislauf zu schließen. Dieses Recht wird nun dem Iran - obwohl NPT-Vertragsstaat verweigert. Doppelte Standards sind im Völkerrecht aber nicht vorgesehen und widersprechen generell dem guten Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung.

Die nun vorliegende Libanon-Resolution ist ein Dokument einseitiger Schuldzuweisung an die Hisbollah:

Erstens habe die Hisbollah allein den gegenwärtigen Krieg mit ihren Raketenangriffen vom 12. Juli ausgelöst. Keine Rede ist von den israelischen Angriffen, Übergriffen und Grenzverletzungen, die es im Südlibanon permanent gibt. Vor wenigen Tagen wurde in einem Bericht des UN-Generalsekretärs an den Sicherheitsrat festgestellt: "Persistent and provocative Israeli air incursions, occasionally reaching deep into Lebanese airspace and generating sonic booms over populated areas, remained a matter of serious concern." (Report of the Secretary-General on the United Nations Interim Force in Lebanon, 21 July 2006 - S/2006/560; Ziff. 23).

Zweitens wird die Unverhältnismäßigkeit der gegenwärtigen Kriegsführung völlig außer Acht gelassen. In dem erwähnten UN-Bericht werden durchaus Kampfhandlungen der israelischen Luftwaffe geschildert, die jede Verhältnismäßigkeit vermissen lassen (vgl. Ziff. 10 bis 15). Und der israelische Luftangriff auf Kana, bei dem zahlreiche Zivilpersonen, insbesondere Kinder ums Leben kamen, liegt erst wenige Tage zurück. Die Resolution tut so, als hätte es all das nicht gegeben.

Drittens ist es schlicht unverständlich, dass der Sicherheitsrat nicht einmal an die Angriffe auf die eigenen Unifil-Stationierungsorte erinnert. In Ziff. 15 des UN-Berichts werden Vorkommnisse vom 16. und 17. Juli geschildert. Der schwere Vorfall vom 26. Juli, bei dem vier UN-Mitarbeiter getötet wurden, lag außerhalb des Berichtszeitraums des UN-Reports, aber er hätte in der Resolution angesprochen werden müssen. Der UN-Stützpunkt in Chiam nahe der Grenze zu Israel war nach Angaben der Mission Unifil am 26. Juli von einer Bombe direkt getroffen worden. Die Opfer: ein Chinese, ein Finne, ein Kanadier und ein Österreicher. Der mit UN-Flaggen kenntlich gemachte Posten, dessen Koordinaten Israel bekannt waren, soll bereits am Nachmittag des 25. Juli von der Armee beschossen worden sein. "Noch während der Rettungsarbeiten", so der sichtlich aufgebrachte UN-Generalsekretär Kofi Annan in einer ersten Stellungnahme, "wurde weiter gefeuert." Immerhin war dieser Vorfall Anlass für eine Erklärung des Präsidenten des UN-Sicherheitsrats vom 27. Juli, in der er sich "geschockt und erschüttert" zeigte.

Asymetrisch wie der Krieg

Viertens wird versäumt, auf die zahlreichen Verletzungen des Kriegsvölkerrechts, insbesondere die systematische Zerstörung libanesischer Infrastruktur (Verkehrseinrichtungen, Kraftwerke, Schulen usw.) und die Bombardierung von Wohnhäusern hinzuweisen. Die einzige Passage, die sich mit dem Leid der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten befasst, ignoriert den extrem ungleichen Krieg mit den völlig verschiedenen Folgen auf beiden Seiten: Es heißt in der Resolution lediglich, die andauernde Eskalation in Libanon und in Israel habe bereits "Hunderte von Toten und Verletzten auf beiden Seiten, große Schäden der zivilen Infrastruktur und Hunderttausende von Binnenflüchtlingen" zur Folge gehabt.

Fünftens macht sich der Sicherheitsrat eine Forderung Israels zu eigen, wonach die "bedingungslose Freilassung" der beiden von der Hisbollah entführten israelischen Soldaten eine Voraussetzung für die Einstellung der Kampfhandlungen sei. Dass es eine - vermutlich große - Anzahl von Libanesen in israelischer Gewahrsam gibt, wird in der Resolution zwar erwähnt, aber nicht mit einer konkreten Forderung nach ihrer Freilassung verbunden.

Sechstens schließlich richten sich sämtliche Forderungen (mit Ausnahme der Forderung, dass beide Seiten ihre Kämpfe einstellen sollen) ausschließlich an den Libanon bzw. die Hisbollah. Letztere müsse vor allem - in Übereinstimmung mit der bekannten Resolution 1559 (2004) - vollständig entwaffnet werden. Im Süden des Libanon (zwischen der "Blauen Linie", der israelisch-libanesischen Demarkationslinie und dem Fluss Litani) dürfen außer den libanesischen Streitkräften und evtl. zu stationierenden internationalen UN-Kräften keine Truppen stationiert sein. Hinzu kommt ein Verbot von Waffenlieferungen in den Libanon, es sei denn es handelt sich um Lieferungen, die von Beirut ausdrücklich genehmigt wurden. Auch eine einer weiteren UN-Resolution vorbehaltene UN-Truppe solle nur im Libanon und nicht etwa auch im israelischen Grenzgebiet stationiert werden.

Die vorliegende UN-Resolution ist so asymmetrisch wie der Krieg, den es zu beenden gilt. Selbst die Forderung nach einer Beendigung der Kämpfe ist abgestuft: Während Hisbolla alle Angriffe sofort einstellen muss ("immediate cessation by Hizbollah of all attacks"), wird von Israel nur die Beendigung der "offensiven" Kampfhandlungen verlangt ("immediate cessation by Israel of all offensive military operations"). Zynisch gesagt: Da Israel alle Militäraktionen als "Verteidigung", mithin als defensive Aktionen einstuft, kann es im Grunde so weiter machen wie bisher. Auch wird nirgends der Rückzug israelischer Truppen aus Libanon oder die Beendigung der israelischen Seeblockade vor den Küsten Libanons verlangt. Dies wäre aber eine zwingende Voraussetzung dafür, dass der Libanon seinen Handel - zu "zivilen Zwecken", wie es in der Resolution heißt - über Flughäfen und Seehäfen wieder aufnehmen kann.

Einseitig pro Israel

Noch schwerer aber wiegt, dass dem Text der Resolution jedes Verständnis für die Problematik des Nahostkonflikts abgeht. Wenn Israel den gegenwärtigen Krieg gleichzeitig gegen Hamas im Gazastreifen und gegen Hisbollah in Libanon führt, dann zeigt dies - wenn auch ungewollt - den Zusammenhang beider Kriegsschauplätze resp. beider Probleme. Es geht Israel darum, die Landkarte des Nahen Ostens neu zu zeichnen. Den israelischen Sicherheitsinteressen sollen das palästinensiche Restgebiet und der Libanon territorial und politisch angepasst und Syrien die besetzten Golanhöhen endgültig entrissen werden, ohne dass Israel auf die Idee kommt, neben der eigenen Sicherheit auch die Sicherheitsinteressen seiner Nachbarn zu beachten. Der UN-Sicherheitsrat hat sich mit seiner Resolution ganz in den Dienst dieser Anschauung gestellt. "In dem Entwurf ist eine Menge von dem realisiert, was Premier Olmert als Kriegsziele definiert hat", schreibt die Frankfurter Rundschau (FR, 07.08.06). Entsprechend zustimmend waren die Reaktionen in Tel Aviv und Jerusalem. Hisbollah und die Regierung in Beirut lehnen den Entwurf dagegen strikt ab. Als "nicht adäqaut" bezeichnete Premier Fouad Sionira die Resolution. Das ist höflich ausgedrückt. Man kann auch sagen: Der UN-Sicherheitsrat macht sich so zum Erfüllungsgehilfen Israels - und der USA, ohne deren politische Schützenhilfe dieser Krieg nicht geführt worden wäre.

Was aber das allerschlimmste ist: Der Krieg im Nahen Osten wird weiter gehen und die Vereinten Nationen laufen Gefahr, den kleinen Kredit, den sie in den Augen der Weltöffentlichkeit noch hatten, auch noch zu verlieren. Ein Erfolg für die von den USA betriebene Politik der Demontage der UN - jetzt auch noch mit Hilfe Frankreichs?

* Peter Strutynski ist Mitglied der AG Friedensforschung an der Uni Kassel; außerdem ist er Sprecher des "Bundesausschusses Friedensratschlag"
Der vorliegende Text erschien u.a. in der "jungen Welt" vom 9. August 2006



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