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UN-Eingreiftruppe nach Kongo

Mandat erlaubt militärisches Vorgehen gegen Rebellen *

Die seit Monaten geplante neue Eingreiftruppe für die Demokratische Republik Kongo (Kinshasa) hat im Osten des Krisenlandes ihren Dienst aufgenommen. Die Soldaten haben ein wesentlich stärkeres Mandat als die bereits im Land stationierten 19 000 Blauhelmsoldaten: Der UN-Sicherheitsrat hat die Mission mit einem eindeutigen Kampfauftrag ausgestattet und vorgegeben, militärisch offensiv gegen Rebellen vorzugehen.

Rund 870 Soldaten seien bereits in der Provinzhauptstadt Goma angekommen, hieß es am Montagabend in einer Mitteilung in New York. »Die Brigade ist in Goma aktiv und patrouilliert dort Tag und Nacht«, erklärte ein Sprecher von UN-Generalsekretär Ban Ki Moon. Weitere Soldaten sind auf dem Weg in die Region. Insgesamt soll die Truppe 3000 Mann stark werden. Sie setzt sich überwiegend aus Tansaniern und Südafrikanern zusammen.

Der Sicherheitsrat hatte die Mission im März beschlossen. Sie soll dabei helfen, die Krisengebiete in dem zentralafrikanischen Land zu stabilisieren. Erst kürzlich waren rund um Goma wieder schwere Kämpfe zwischen Regierungstruppen und Mitgliedern der sogenannten M 23-Bewegung aufgeflammt. Tausende Menschen mussten fliehen. Ban hatte daraufhin bei einem Besuch in der Region versprochen, die neue Truppe schnellstens zu entsenden.

* Aus: neues deutschland, Mittwoch, 5. Juni 2013

"... beschließt, dass die MONUSCO für einen Zeitraum von zunächst einem Jahr eine 'Interventionsbrigade' umfassen wird"

Auszug aus der Resolution 2098 des UN-Sicherheitsrats

(...)
7. verurteilt nachdrücklich die anhaltende Präsenz der M23 in der unmittelbaren Umgebung Gomas sowie ihre Versuche, eine unrechtmäßige Parallelregierung in Nordkivu einzurichten, verlangt , dass die M23 sofort alle Formen der Gewalt und destabilisierenden Aktivitäten einstellt und dass ihre Mitglieder so fort und auf Dauer die Bewegung auflösen und ihre Waffen niederlegen, und fordert die Wiederherstellung der staatlichen Autorität der Regierung der Demokratischen Republik Kongo in Goma und in Nordkivu;

8. verurteilt nachdrücklich die M23, die Demokratischen Kräfte zur Befreiung Ruandas, die Allianz der demokratischen Kräfte, die Allianz der Patrioten für ein freies und souveränes Kongo, die Widerstandsarmee des Herrn, die Nationalen Befreiungskräfte, die verschiedenen Mayi-Mayi-Gruppen und alle sonstigen bewaffneten Gruppen sowie die von ihnen weiter verübten Gewalthandlungen und Menschenrechtsverletzungen, namentlich die summarischen Hinrichtungen, die sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt sowie die Einziehung und den Einsatz von Kindern in großem Ausmaß, verlangt, dass alle bewaffneten Gruppen sofort alle Formen der Gewalt und destabilisierenden Aktivitäten einstellen und dass ihre Mitglieder sofort und auf Dauer die Gruppen auflösen und ihre Waffen niederlegen, und erklärt erneut, dass die für Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und dass sie nicht in die Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo oder andere Elemente staatlicher Sicherheitskräfte eingegliedert werden dürfen;

9. beschließt, das Mandat der MONUSCO in der Demokratischen Republik Kongo bis zum 31. März 2014 zu verlängern, nimmt Kenntnis von den Empfehlungen betreffend die MONUSCO im Sonderbericht des Generalsekretärs über die Demokratische Republik Kongo und die Region der Großen Seen und beschließt, dass die MONUSCO für einen Zeitraum von zunächst einem Jahr und im Rahmen der genehmigten Truppenstärke von bis zu 19.815 Soldaten ausnahmsweise, ohne einen Präzedenzfall zu schaffen und unbeschadet der einvernehmlichen Grundsätze der Friedenssicherung eine „Interventionsbrigade“ umfassen wird, die unter anderem aus drei Infanteriebataillonen, einer Artilleriekompanie, einer Kompanie Spezialkräfte und einer Aufklärungskompanie besteht, mit Hauptquartier in Goma und unter dem direkten Befehl des Kommandeurs der MONUSCO, mit der Aufgabe, die in Ziffer 12 b) genannten bewaffneten Gruppen zu neutralisieren, und dem Ziel, zur Minderung der von bewaffneten Gruppen ausgehenden Bedrohung für die staatliche Autorität und die Sicherheit von Zivilpersonen im Osten der Demokratischen Republik Kongo beizutragen und Raum für Stabilisierungsmaßnahmen zu schaffen;

10. beschließt, dass die Interventionsbrigade eine klare Ausstiegsstrategie haben wird und dass der Rat die Fortsetzung der Präsenz der Interventionsbrigade im Lichte ihrer Leistung sowie anhand dessen prüfen wird, ob die Demokratische Republik Kongo, die die Hauptverantwortung für die Wahrung ihrer Souveränität und territorialen Unversehrtheit trägt, ausreichende Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen nach dem Rahmenabkommen erzielt hat, und dass er die Aufstellung und Umsetzung eines nationalen Fahrplans für die Reform des Sicherheitssektors zur Schaffung einer kongolesischen „Schnelleingreiftruppe“ prüfen wird, die in der Lage ist, die Verantwortung für die Erreichung des Ziels der Interventionsbrigade zu übernehmen; (...)

Hier geht es zur ganzen Resolution 2098 (2013) des UN-Sicherheitsrats (deutsch; pdf-Datei).




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