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Uribe wirft Nebelkerzen

Kurz vor seiner möglichen Wiederwahl macht Kolumbiens Präsident Uribe der Guerilla Zugeständnisse. Eine Farce?

Von Sven Schuster*

Der rechte Hardliner Alvaro Uribe hat seine Kritiker verblüfft. Obwohl er den linksgerichteten Guerillagruppen FARC (Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens) und ELN (Nationales Befreiungsheer) in der Vergangenheit wiederholt den »totalen Krieg« erklärt hat, scheint er mittlerweile am Sinn einer militärischen Lösung zu zweifeln. Unlängst stimmte er sogar einem Gefangenenaustausch zu. Unter internationaler Aufsicht könnten dann 500 inhaftierte Guerilleros der FARC gegen 59 Geiseln, darunter die seit mehr als drei Jahren festgehaltene Expräsidentschaftskandidatin Ingrid Betancourt, ausgetauscht werden. Die Aktion droht zwar an den Gebietsansprüchen der Aufständischen zu scheitern. Dennoch zeigt sich, daß die Regierung eine »alternative« Konfliktlösung nicht mehr grundsätzlich ausschließt. Doch woher kommt dieser plötzliche Gesinnungswandel?

Förderer des Paramilitarismus

Weder diplomatischer Druck noch innenpolitische Probleme können für die neue politische Linie in Bogotá verantwortlich gemacht werden. Kritik von Menschenrechtsorganisationen und internationalen Beobachtern ist schließlich seit Jahren an Uribe abgeprallt. Im Unterschied zu seinen Vorgängern ist die Popularität des »unabhängigen Liberalen« dabei konstant hoch geblieben. Viele Kolumbianer, vor allem diejenigen in den Städten, glauben, daß allein er in der Lage ist, Korruption und Staatszerfall zu stoppen. Es ist sein historisches Verdienst, das starre Zweiparteiensystem (Liberale und Konservative) und damit eine bis ins 19. Jahrhundert reichende Tradition, aufgebrochen zu haben. Im Rahmen seiner militaristisch-autoritären Politik der »demokratischen Sicherheit« gelang es ihm, die Guerilla in ländliche Randgebiete bzw. die Nachbarländer zu verdrängen. Die Staatsgewalt erstreckt sich heute auf Territorien, die bis vor kurzem noch fest in der Hand der Rebellen waren. Teile der rechtsgerichteten Paramilitärs konnten demobilisiert und zahlreiche Drogenanbauflächen vernichtet werden. Die Folge war jedoch eine neue humanitäre Katastrophe.

Seit Beginn der militärischen Kampagne schwillt der Strom der Binnenflüchtlinge an. Tag für Tag treffen neue Kolonnen zerlumpter und all ihrer Habe beraubter Menschen in den bevölkerungsreichsten Metropolen des Landes ein. In den Slums von Bogotá, Medellín und Cali vegetieren ganze ehemalige Dorfgemeinschaften in Behausungen aus Blech und Pappe. Die UNO schätzt, daß im Laufe der bewaffneten Auseinandersetzung zwischen zwei und drei Millionen Personen zur Flucht aus ländlichen Regionen gezwungen wurden. Viele von ihnen leiden unter psychologischen Traumata, an Krankheiten oder schweren Verletzungen durch Landminen. Die Regierung erkennt zwar ihren Status als Kriegsopfer an und verspricht Entschädigung. In Wirklichkeit geschieht jedoch wenig bis nichts, was die soziale Misere lindern könnte. Ein großer Teil des Staatshaushaltes fließt statt dessen in militärische Aufrüstung.

Trotz dieses erschreckenden Szenarios gilt Uribe im eigenen Land als erfolgreicher Krisenmanager. Sein politisches Talent nutzt er, um Unterstützer in den Reihen der Traditionsparteien zu gewinnen. Die stetige Verbreiterung seiner Machtbasis hat es ihm schließlich ermöglicht, die Verfassung nach seinen Wünschen zu ändern. So darf der Präsident zum ersten Mal in der Geschichte für eine zweite Amtszeit kandidieren. Von Protest gegen diese Maßnahme war in den kolumbianischen Medien wie international nur wenig zu lesen.

Obwohl Uribe seit langem im Verdacht steht, seine politische Karriere mit Drogengeldern begründet zu haben, konnte ihm bislang nichts nachgewiesen werden. Den meisten Kolumbianern gilt er als integer und unbestechlich. Erwiesen ist dagegen, daß er während seiner Zeit als Gouverneur des Departments Antioquia maßgeblich am Aufbau paramilitärischer Verbände beteiligt war. Diese als Convivir (»Zusammenleben«) bekannten Gruppen sind direkte Vorläufer der heutigen Paramilitärs, denen zahlreiche Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt werden. Ein solcher Tatbestand stellt im polarisierten Kolumbien jedoch keinen besonderen Makel dar. Das sieht auch Washington so.

Neueste Untersuchungen sollen belegen, daß der Straßenpreis für Kokain in den USA von 150 auf fast 170 Dollar gestiegen ist, bei abnehmendem Reinheitsgrad. Dies gilt allgemein als Indikator für Kolumbiens substantielle Fortschritte bei der Drogenbekämpfung sowie als Hinweis auf die zunehmende Schwächung der Aufständischen. Denn die Kontrolle des Drogenhandels bildet seit Jahren das ökonomische Fundament aller bewaffneten Gruppen. Warum geht Uribe in dieser Situation also auf den verhaßten Feind auf der Linken zu? Anstatt mit Hilfe der USA die militärische Offensive voranzutreiben, scheint die kolumbianische Regierung auf Dialog und Ausgleich zu setzen. Höhepunkt dieser Entwicklung ist die Einsetzung einer staatlichen Wahrheitskommission.

Die Kommission in der Kritik

»Kolumbien hat die weltweit beispiellose Aufgabe angenommen, in einem noch nicht beendeten Konflikt Gerechtigkeit walten zu lassen.« Mit solchem Enthusiasmus stellte der renommierte Konfliktforscher Eduardo Pizarro die Nationale Kommission zur Wiedergutmachung und Versöhnung im Oktober der Öffentlichkeit vor. Artikel 51 des im Juli verabschiedeten Gesetzes Gerechtigkeit und Frieden dient als Grundlage der Einrichtung. Fünf von der Regierung berufene Persönlichkeiten, zwei Vertreter der Opferverbände sowie mehrere Staatsbeamte werden ihr in den nächsten acht Jahren angehören. Ihre Aufgabe ist es, die Mitglieder der bewaffneten Gruppen (Paramilitärs und Guerilleros) vollständig zu demobilisieren und in die Gesellschaft zu integrieren, Gewaltopfer in materieller und symbolischer Hinsicht zu entschädigen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu sühnen sowie einen abschließenden Bericht über die Gründe des internen Konflikts vorzulegen.

Obgleich an der Integrität des Vorsitzenden Pizarro, dessen Bruder von Paramilitärs getötet wurde und der selbst nur knapp einem Mordanschlag entgangen ist, keine Zweifel bestehen, kam es bereits im Vorfeld zu polemischen Auseinandersetzungen. Menschenrechtsorganisationen bemängelten zahlreiche Unzulänglichkeiten. Die gesetzliche Grundlage würde internationalen Standards nicht genügen, was besonders das geringe Strafmaß für Folter, Mord oder gar Genozid betreffe. Derartige Taten mit höchstens acht Jahren Gefängnis zu ahnden, sofern der Angeklagte bereit ist, Reue zu zeigen, seine Schuld zu bekennen und zur Entschädigung beizutragen, sei ein Schlag ins Gesicht der Opfer. Die Idee, ehemalige Angehörige bewaffneter Gruppen in spezielle Integrationsprogramme zu zwingen, um einen Rückfall in das alte »Geschäft« zu verhindern, sei in Wirklichkeit kontraproduktiv.

Legalisierung des Paramilitarismus

Indem sie sich der Justiz stellten, würde den Tätern das Fortführen gesetzwidriger Aktivitäten unter staatlichem Schutz ermöglicht. Daß es tatsächlich Teile der »Paras« gibt, die auf diese Weise Drogenhandel, Entführung und Landraub zu »legalisieren« trachten, ist in Kolumbien kein Geheimnis. Daneben sträuben sich auch die USA, einige besonders berüchtigte Paramiltärs wie Diego Fernando Murillo alias »Don Berna« oder Salvatore Mancuso als Rehabilitationskandidaten zu akzeptieren. Aufgrund eines Auslieferungsabkommens mit Kolumbien pocht Washington auf die baldige Überstellung der beiden Drogenhändler.

Eine weitere Unzulänglichkeit des Gesetzes ist der Zeitrahmen für Ermittlungen und Beweisaufnahme. Lediglich 36 Stunden sollen den Justizbeamten eingeräumt werden, um Beweise gegen die mutmaßlichen Täter vorzulegen. Der gesamte Ermittlungszeitraum ist mit maximal 60 Tagen ebenfalls knapp bemessen. In der Praxis könnte dies bedeuten, daß bestimmten Anklagepunkten nur unzureichend oder gar nicht nachgegangen wird, was somit de facto einer Amnestie gleichkommt. Den Vorwurf der Straflosigkeit läßt Präsident Álvaro Uribe jedoch nicht gelten. Gemeinsam mit Eduardo Pizarro weist er darauf hin, daß Kolumbien das einzige Land sei, in dem Vergangenheitsbewältigung nicht auf der Grundlage von Straffreiheit betrieben wird. Die Kommissionen in Guatemala, El Salvador, Chile, Argentinien oder Südafrika hätten im Gegenteil stets eine Amnestie als Grundlage der Wahrheitsfindung vorausgesetzt.

Heute zeigt sich, daß gerade diese Gesellschaften mit der Last ihrer Vergangenheit zu kämpfen haben. Ohne institutionalisierte Kanäle der Vergangenheitsbewältigung, die offen die kollektive Erfahrung von Gewalt und Repression anerkennen und die Täter entsprechend der Schwere ihrer Tat verurteilen, ist weder individuelle noch kollektive »Heilung« möglich. Selbst in Spanien, dem angeblichen Musterland für einen demokratischen Transitionsprozeß, ist 30 Jahre nach dem Tod Francos eine heftige Diskussion um Erinnerung und Gerechtigkeit entbrannt.

EU unterstützt Kolumbien

Trotz aller Kritik ist es Uribe gelungen, die Europäische Union von seinem Plan zu überzeugen. Auf dem iberoamerikanischen Gipfel in Salamanca (14./15. Oktober 2005) legte er dar, daß es seiner Regierung nicht um absolute Gerechtigkeit gehe. Im Mittelpunkt der Bemühungen müsse zunächst die Demobilisierung aller bewaffneten Kämpfer, auch um den Preis verhältnismäßig geringer Strafen, stehen. Verschiedene Vertreter der EU äußerten Verständnis für die schwierige Situation und kündigten an, die Kommission finanziell zu unterstützen. Bedingung sei allerdings, daß das Gesetz Gerechtigkeit und Frieden zum Instrument eines effektiven und transparenten Friedensprozesses werde.

Diesbezüglich meldete der Europäische Ministerrat jedoch Zweifel an. In einem offiziellen Dokument heißt es, man sei zwar über die Schaffung eines legalen Rahmens erfreut. Die Forderung nach »Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung« werde jedoch nicht ausreichend erfüllt. Skepsis herrscht insbesondere bezüglich der Ernsthaftigkeit des Demobilisierungsprogramms. Dieses beziehe sich lediglich auf einzelne Gruppen und »Fronten«, anstatt die tiefer liegenden Strukturen des Paramilitarismus aus der Gesellschaft auszuräumen. Bemängelt wird außerdem die vage Unterscheidung zwischen politischen und gewöhnlichen Verbrechen. Hier sei eine genaue Definition erforderlich. In Übereinstimmung mit Menschenrechtsorganisationen weist der Ministerrat darauf hin, daß der Ermittlungszeitraum zu knapp bemessen sei und das Strafmaß zu gering ausfalle. Das größte Problem stelle jedoch die institutionelle Schwäche des kolumbianischen Rechtsystems dar. Dieses verfüge nicht über die notwendige Kapazität und Reichweite, um eine Anwendung des Gesetzes in allen Landesteilen zu garantieren.

Genau dies verspricht aber Eduardo Pizarro. Ende November präzisierte er erstmals die Vorgehensweise der Kommission und ging dabei auch auf die Kritik der Europäer ein. Deren Skepsis sei unbegründet. Denn selbst ohne die Möglichkeit einer finanziellen Entschädigung sei die positive Wirkung der Einrichtung nicht zu unterschätzen. Eine öffentliche Schilderung der begangenen Verbrechen werde »starken moralischen Druck« auf die Aufständischen ausüben. »Es entsteht eine ethische Barriere, die eine weitere Zunahme der Gewalt gegen Zivilisten verhindert. Vor allem dann, wenn die Opfer beginnen, sich zu organisieren und Wiedergutmachung einfordern.« Trotz des schwachen kolumbianischen Rechtssystems werde die Kommission nach und nach in alle Landesteile vordringen. Dort sollen Regionalkomitees eingesetzt werden, die den Betroffenen auch die Möglichkeit zur kostenlosen Unterbringung bieten. Obwohl, wie Pizarro selbst zugibt, viele Gewaltopfer dies aus Angst vor Vergeltung ablehnen dürften. Weiterhin werde die Regierung allen Gemeinden, die nachweislich unter Massakern und selektiven Tötungen gelitten haben, materielle Entschädigung gewähren. Eine der ersten Aufgaben der Kommission sei es daher, Massengräber ausfindig zu machen und demobilisierte Täter zu befragen. Ein schwieriges Unterfangen, aber durchaus realisierbar: »Eine Möglichkeit für die Täter wäre es zum Beispiel, einen Priester aufzusuchen. So könnten sie unter der Garantie des Beichtgeheimnisses den genauen Ort der Gräber preisgeben, ohne Repressalien zu fürchten.« Angesichts der bereits vorhandenen Mittel, so Pizarro, sei die Kommission also immer noch besser, als das was vorher war: nämlich nichts.

Da über die Höhe US-amerikanischer und europäischer Zuschüsse bislang nur spekuliert werden kann, hat Uribe vorsorglich eine eher »symbolische Entschädigung« angekündigt. Denn der Schmerz aller sei so groß, daß eine »totale Wiedergutmachung« nicht möglich sei. In diesem Sinne sieht das Gesetz neben der öffentlichen Entschuldigung der Täter auch die »Bewahrung des historischen Gedächtnisses« vor, auf daß sich die Katastrophe niemals wiederhole.

»Zur Erinnerung«

In der Konsequenz klammert sich der Gesetzestext an den Begriff der »Wahrheit«. Das »Recht auf Wahrheit«, welches insbesondere den Opfern der Gewalt zustehe, ist ausdrücklich festgelegt. Alle sollen wissen, wo sich die entführten Angehörigen befinden und welche Verbrechen von wem begangen wurden. Ein weiterer Artikel sieht vor, die Erinnerung an das Geschehene wach zu halten. Dies sei Aufgabe des Staates. Am weitesten gehen schließlich jene Paragraphen, die sich mit der Vergangenheitsbewältigung auseinandersetzen. Hier verlangt das Gesetz die Anfertigung eines abschließenden Berichts, in dem »die Gründe für die Entstehung und Entwicklung der illegalen bewaffneten Gruppen« dargelegt werden und fordert die »Pflicht zur Erinnerung« ein. Der Staat habe alle Archive und Datenbanken zur gewalttätigen Vergangenheit des Landes zu sichern und öffentlich zugänglich zu machen. Genau in dieser Verpflichtung zur »Wahrheit«, die vom Staat verbreitet und verteidigt werden soll, liegt das Problem.

Wie ist es möglich, die Wahrheit über Gründe und Motivation einer Tat in Erfahrung zu bringen, solange der Konflikt andauert? Denn sollten tatsächlich Namen und Daten von Hintermännern und Finanziers an die Öffentlichkeit gelangen, ist deren Sicherheit kaum mehr zu gewährleisten. Die Guerilla bzw. die Paramilitärs würden augenblicklich versuchen, sie aus dem Weg zu räumen. Angesichts dessen hat Pizarro angekündigt, zunächst nur die juristische »Wahrheit« aufdecken zu wollen, um dann eines Tages auch die tiefer liegenden Strukturen der Gewalt zu untersuchen. Ob die Opfer und ihre Angehörigen sich jedoch mit der oberflächlichen Klärung des Tathergangs und ein paar öffentlichen Entschuldigungen zufrieden geben, darf bezweifelt werden. Die Mitglieder der Kommission müssen sich darüber im Klaren sein, daß ihre Form der Wahrheitsfindung höchstens zu einer Überführung weniger Handlanger beiträgt. Solange die wirklichen Interessen im Hintergrund bleiben, ist ein Ende der Gewaltspirale nicht abzusehen.

Wessen Wahrheit?

Nur wenn die entfernten, aber weiter existierenden Ursprünge der Gewalt analysiert werden, kann die Situation überwunden werden, die seit Jahrzehnten das soziale und politische Rückgrat der bewaffneten Akteure darstellt. Die »historische Wahrheit« des abschließenden Berichts darf sich daher nicht in einer Ansammlung von ereignisgeschichtlichen Daten erschöpfen. Eine Aufarbeitung der Vergangenheit, welche maßgeblich für die demokratische Zukunft des Landes und einen dauerhaften Frieden wäre, ist nur sinnvoll, wenn die strukturellen Gründe der Gewalt in das Ergebnis einfließen. An Schulen, Universitäten, in den Medien, den Museen sowie in vielen anderen Bereichen öffentlicher Erinnerungskultur muß sich die Einsicht durchsetzen, daß es neben den politischen Gründen auch sozioökonomische Faktoren waren, die zu einer Eskalation und Verlängerung der Gewalt geführt haben. Das historische Fundament einer nationalen Aussöhnung könnte schnell brüchig werden, wenn nicht folgende Fragen beantwortet werden: Welche ökonomischen und politischen Interessen stehen hinter den bewaffneten Gruppen? Welche Rolle spielen die Eliten und das politische System bei der Verselbstständigung der Gewalt? Wer profitiert vom Status Quo? Welche sozialen Gruppen werden vom politischen Prozeß – was übrigens auch die Arbeit der Kommission betrifft – ausgeschlossen?

Angesichts der aktuellen Situation ist eine ernsthafte Aufarbeitung der Vergangenheit nicht zu erwarten. Es ist hingegen anzunehmen, daß Präsident Uribe die Kommission als Mittel zur Absicherung seiner unmittelbar bevorstehenden Wiederwahl mißbraucht. Vielleicht hofft er, skeptische Intellektuelle und ausländische Beobachter auf seine Seite zu ziehen. Eine vollständige Aufklärung würde bedeuten, gegen den Präsidenten selbst zu ermitteln und seine Rolle bei der Schaffung paramilitärischer Einheiten im Department Antioquia aufzudecken. Eine »Wahrheit«, an der er kaum interessiert sein dürfte.

* Aus: junge Welt, 16. Dezember 2005


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