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Bürgerkrieg im Gefängnis

Kolumbien: Rechte Paramilitärs greifen linksgerichtete Häftlinge an. Ausnahmezustand verhängt

Menschenrechtler haben Paramilitärs für die jüngsten Gefängnismeutereien in Kolumbien verantwortlich gemacht. Die ebenfalls inhaftierten Angehörigen rechter Milizen sollen einsitzende linksgerichtete Guerilleros im Zuge eine Kampfes um die Macht in den Haftanstalten angegriffen haben.

Mindestens zwölf Tote und 16 Verletzte sind die vorläufige Bilanz der am vergangenen Montag in zwei Gefängnissen ausgebrochenen Aufstände. »Die Paramilitärs sind in die Zellen der Guerilleros eingedrungen, um sie anzugreifen«, berichtete Agustin Jimenez, Vorsitzender des Verteidigungskomitees für die Menschenrechte politischer Gefangener.

Die inhaftierten Rebellen hätten zuvor vergeblich versucht, auf die ihnen drohende Gefahr aufmerksam zu machen, so Jimenez. Es seien vor allem die rechten Paramilitärs, die nun auch die Gefängnisse Kolumbiens zum Schlachtfeld im Krieg gegen linke Guerillas machen wollten.

Die heftigsten Kämpfe gab es im Gefängnis von Modelo in Bogota. Dort starben mindestens zehn Häftlinge. Wie die Ehefrau eines Inhaftierten berichtete, hätten die Guerilleros versucht, einen Ausbruch zu starten, während Paramilitärs gegen sie vorgingen. Die Frau, die sich im Interview mit der Radiostation Caracol »Diana« nannte, erklärte, ihr Mann, ein einsitzender Guerillero, habe sie aus dem Gefängnis angerufen und sie gebeten, die Regierung um Intervention zu ersuchen.

Bei dem zeitgleich ausgebrochenen Aufstand im Gefängnis Villahermosa in Cali handelt es sich hingegen offenbar vor allem um einen Protest gegen die Haftbedingungen. Dort waren ebenfalls Montag zwei Häftlinge erstochen worden. Das für 900 Häftlinge ausgelegte Gefängnis ist mit 2 300 Insassen völlig überbelegt.

Nach den Häftlingsrevolten war in Kolumbien am Dienstag über alle Gefängnisse des Landes für die Dauer von drei Monaten der Ausnahmezustand verhängt worden. Damit kann die Strafvollzugsbehörde Häftlinge in andere Gefängnisse überstellen. Die Behörde darf außerdem Armee und Polizei anfordern.

Aus: junge welt, 5. Juli 2001

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