Israels Mauer in der Kritik - nun in der UN-Vollversammlung
Nach dem Scheitern der Resolution im Sicherheitsrat (hier im Wortlaut) geht das Ringen weiter
Am 14. Oktober scheiterte der Versuch Syriens und einiger anderer Staaten, eine Resolution im UN-Sicherheitsrat durchzusetzen, in welcher der Bau der israelischen Mauer verurteilt wird. Zwar erhielt die Resolution 10 von 15 Stimmen (die vorgeschriebene Mehrheit von 9 Stimmen war also erreicht), doch legten die USA ihr Veto ein.
Wir dokumentieren den Wortlaut der Resolution weiter unten.
Die Palästinenser wollen nun in der Vollversammlung der Vereinten Nationen eine Verurteilung Israels wegen des Baus der umstrittenen Grenzbefestigungen im Westjordanland durchsetzen. Das teilte der palästinensische UN-Beobachter Nasser el Kidwa am 16. Oktober in New York mit. Wie El Kidwa weiter sagte, soll sich nach dem Willen der Palästinenser auch der Internationale Gerichtshof in Den Haag mit den Sperranlagen befassen. Auch dies müsste die UN-Vollversammlung beschließen. Eine Sprecherin der Vollversammlung teilte mit, Syrien habe bereits formal eine Sitzung des Gremiums beantragt, in der die zwei von den Palästinensern gewünschten Resolutionen beraten werden sollen. Die Vollversammlung werde wahrscheinlich am 20. Oktober zusammenkommen.
Auf Grund der Zusammensetzung der Vollversammlung, in der alle 191 UN-Mitglieder gleichberechtigt vertreten sind und niemand ein Vetorecht besitzt, wird mit einer Annahme der Resolutionen gerechnet. Die Palästinenser treffen dort mit ihren Anliegen gewöhnlich auf breite Unterstützung. Die Entschließungen der Vollversammlung sind jedoch rechtlich nicht bindend.
Am Veto der USA gescheiterter Resolutionsentwurf im Wortlaut**
Guinea, Malaysia, Pakistan und Syrische Arabische Republik:
Resolutionsentwurf*
Der Sicherheitsrat,
unter Hinweis auf seine Resolutionen 242 (1967) vom 22. November 1967, 267
(1969) vom 3. Juli 1969, 298 (1971) vom 25. September 1971, 446 (1979) vom 22. März
1979, 452 (1979) vom 20. Juli 1979, 465 (1980) vom 1. März 1980, 476 (1980) vom
30. Juni 1980, 478 (1980) vom 20. August 1980, 904 (1994) vom 18. März 1994, 1073
(1996) vom 28. September 1996 und
1397 (2002) vom 12. März 2002,
in Bekräftigung des Grundsatzes der Unzulässigkeit des gewaltsamen Gebietserwerbs,
sowie in Bekräftigung der Vision einer Region, in der zwei Staaten, Israel und Palästina,
Seite an Seite innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen leben,
unter Verurteilung aller Akte der Gewalt, des Terrors und der Zerstörung,
unter Betonung der Notwendigkeit, der gegenwärtigen von Gewalt gekennzeichneten
Lage am Boden umgehend ein Ende zu setzen, die 1967 begonnene Besetzung zu beenden
und einen Frieden auf der Grundlage der genannten Vision von zwei Staaten herbeizuführen,
mit der erneuten Aufforderung an die Besatzungsmacht Israel, das Vierte Genfer Abkommen
von 1949 uneingeschränkt und wirksam zu achten,
erneut seinen Widerspruch gegen die Siedlungstätigkeit in den besetzten Gebieten sowie
gegen alle Aktivitäten
bekundend, die die Beschlagnahme von Grundstücken, die Beeinträchtigung
der Existenzgrundlagen geschützter Personen und die De-facto-Annexion von Land zum Inhalt haben,
-
beschließt, dass der Bau einer von der Waffenstillstandslinie von 1949 abweichenden
Mauer in den besetzten Gebieten durch die Besatzungsmacht Israel nach den einschlägigen
Bestimmungen des Völkerrechts illegal ist und beendet und rückgängig gemacht
werden muss;
-
ersucht den Generalsekretär, regelmäßig über die Befolgung dieser Resolution
Bericht zu erstatten und den ersten Bericht innerhalb eines Monats vorzulegen;
- beschließt, mit der Angelegenheit befasst zu bleiben.
* Der Resolutionsentwurf (S/2003/980) erhielt bei der Abstimmung auf der 4842. Sitzung des Sicherheitsrats
am 14. Oktober 2003 10 Ja-Stimmen und eine Nein-Stimme (Vereinigte Staaten von Amerika) bei 4
Enthaltungen (Bulgarien, Deutschland, Kamerun und Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland)
und wurde auf Grund der Gegenstimme eines ständigen Mitglieds des Sicherheitsrats nicht verabschiedet.
** Vorauskopie des Deutschen Übersetzungsdienstes, Vereinte Nationen, New York. Der endgültige amtliche Wortlaut der Übersetzung erscheint im Offiziellen Protokoll der Generalversammlung bzw. des Sicherheitsrats.
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