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UNMOVIC-Waffeninspektionen im Irak unter Druck

Sunshine-Project kritisiert Störmanöver aus Washington. Das Inhaltsverzeichnis der Waffenliste / Table of contents of Iraq's arms declaration

Den folgenden Text haben wir der deutschen Internetseite des Sunshine Projects entnommen (www.sunshine-project.de), die Adresse, wenn es um Biowaffen geht.


Der permanente Druck aus Washington erschwert zunehmend die Arbeit der UN-Inspektoren im Irak. In den vergangenen Tagen wurde offensichtlich, dass die Bush-Administration alles daran setzt, die Mission der UMOVIC (UN Monitoring, Verification and Inspection Commission) zum Scheitern zu bringen, um freie Fahrt für einen militärischen Angriff auf den Irak zu bekommen.

Bereits wenige Tage nach Beginn der Inspektionen wurden diese als zu lasch und zu wenig umfang-reich bezeichnet - dabei beginnt die wirklich interessante Phase der Inspektionen erst jetzt, nachdem der Irak seine Erklärung abgegeben hat. Denn die Aufgabe der UNMOVIC ist es vor allem, diese Er-klärung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (erste Details zum Inhaltsverzeichnis der Erklärung befin-den sich am Ende dieses Abschnittes!). Zudem begannen die Inspektionen sehr schnell nach Verab-schiedung der UN-Sicherheitsratsresolution 1441 (sehr viel schneller als in der Resolution gefordert) mit ihrer Arbeit, und kontinuierlich werden zusätzliche Inspektoren in den Irak geflogen.

Washington legt es offensichtlich darauf an, die UNMOVIC in den Augen der Weltöffentlichkeit als inkompetent erscheinen zu lassen, um dann zu gegebener Zeit das Heft selbst in die Hand zu nehmen. Hartnäckig behaupten die Amerikaner "zuverlässige Beweise" über irakische Massenvernichtungswaf-fen zu haben, weigern sich aber bislang, den Inspektoren der UNMOVIC diese "Beweise" zur Verfü-gung zu stellen. In verschiedenen US-Zeitungsartikeln wird kritisiert, dass einige der "besten Inspekto-ren" aus den 1990er Jahren jetzt nicht mehr dabei sind. In einem anderen Artikel in der Washington Post vom 28. November wird ein einzelner Inspektor auf widerliche Weise persönlich verunglimpft: ein fehlender akademischer Titel und seine sexuellen Neigungen werden hier zum Anlass genommen, ihm eine Kompetenz als Waffeninspektor abzusprechen.

Die Fähigkeiten und Leistungen der UNMOVIC lassen sich nicht nach wenigen Tagen, nicht einmal nach mehreren Wochen wirklich beurteilen. In den 1990er Jahren war die Vorläuferorganisation UNSCOM über 6 Jahre im Irak, und erst in der Gesamtschau kann man sagen, dass es eine echte Er-folgsgeschichte war. Sicherlich hat die UNMOVIC jetzt keine 6 Jahre Zeit, aber mindestens einige Monate muss man ihr geben, bevor man ein erstes Urteil fällen kann. Allein die Auswertung der 12.000seitigen irakischen Erklärung wird Wochen in Anspruch nehmen.

Leider zeigt der Druck auf die UNMOVIC bereits Wirkung. So konnten die USA durchsetzen, dass ihnen und den anderen ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates die irakische Erklärung schon vorab zur Verfügung gestellt wird. Ursprünglich sollte (nach dem Motto gleiches Recht für alle) zunächst die UNMOVIC die Erklärung auf sensitive Informationen durchforsten und alle "Anleitungen zum Bom-benbau" entsprechend schwärzen, ehe die Erklärung dem gesamten Sicherheitsrat zur Verfügung ge-stellt wird. Es steht zu befürchten, dass die Bush-Administration in den nächsten Tagen mit einer Rei-he von Behauptungen an die Öffentlichkeit gehen wird und dem Irak falsche oder unzureichende An-gaben unterstellt, ohne dass das so schnell von unabhängiger Seite überprüfbar sein wird. Bereits in der vergangenen Woche haben britische und amerikanische Offizielle angedeutet, dass die irakische Erklärung falsch und lückenhaft sein wird. Belege sind sie jedes Mal schuldig geblieben.

Washington fordert von der UNMOVIC jetzt auch vehement, mögliche Zeugen oder Informanten samt ihren Familien aus dem Irak zu bringen, um eine Einflussnahme irakischer Offizieller bei den Ver-nehmungen zu unterbinden. Dies ist zwar auch in der UN-Sicherheitsresolution 1441 so vorgesehen, ist aber ein sehr zweifelhaftes Unterfangen, das die UNMOVIC vor echte Probleme stellt. Es kann davon ausgegangen werden, dass jede Person, die von der UNMOVIC außer Landes gebracht wird, im Irak als möglicher Verräter gilt und damit ziemlich sicher mit dem Tod bedroht ist. Es wäre für eine UN-Organisation ein sehr weitgehender und neuer Schritt, Einzelpersonen unter Zwang in eine solche Situation zu bringen, in der sie nicht mehr in ihr Heimatland zurück können - zumal die UNO solchen Personen auch kein Asyl oder Zeugenschutzprogramm bieten kann. Der Ansatz, Familienmitglieder mit außer Landes zu bringen, hört sich zwar gut an, geht aber an den Lebensbedingungen im Irak völ-lig vorbei, wo Familie nicht nach dem westlichen Muster der Kleinfamilie definiert ist. Es ist deshalb vollkommen gerechtfertigt, dass Blix und die UNMOVIC sich bislang weigern, einen solchen Schritt zu unternehmen.

Es wird in den nächsten Tagen darauf ankommen, dass der amerikanischen (und in Teilen auch britischen) Propaganda eine realistische und ausgleichende Sichtweise entgegengestellt wird, um der UNMOVIC den Raum zum Arbeiten zu geben, den sie für eine solide Arbeit im Irak benötigt.

Das am Montag veröffentlichte Inhaltsverzeichnis der irakischen Erklärung weist für das Kapitel über biologische Waffen zwei Abschnitte aus. Der erste umfasst 528 Seiten und befasst sich mit dem militärischen Biowaffen-Programm von 1974-1978 sowie von 1985-1991. Darin auch ein umfangreicher Teil (95 Seiten) über "weaponization activities" sowie 96 Seiten, auf denen eine Bilanz der importier-ten bzw. verbrauchten Materialien aufgeführt ist. Die spannende Frage ist, ob hier tatsächlich - wie bereits von einigen Kommentatoren behauptet - nur all die Sachen aufgeführt sind, die sowieso schon durch die Arbeit der UNSCOM bekannt waren, oder ob wirklich neue Informationen enthalten sind. Aus dem Inhaltsverzeichnis lässt sich da gar nichts ablesen. Der zweite Abschnitt (ohne Seitenangaben) befasst sich mit allgemeinen biologischen Aktivitäten, bei denen dual-use Material oder Einrichtungen verwendet werden. Außerdem enthält das Kapitel über biologische Waffen noch einen Anhang mit "supporting documents" von 732 Seiten. Das Inhaltsverzeichnis ist hier einsehbar.

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Inhaltsverzeichnis des Waffenerklärung des Irak / Table of contents of Iraq's arms declaration

(Nach: Associated Press)

Nuclear declaration (2,461 pages):
  • Development phases of the Iraqi nuclear program. (45 pages)
  • Administrative organization of the nuclear program. (13 pages)
  • Financial appropriations and procurements. (22 pages)
  • Nuclear materials. (16 pages)
  • Exploitation of new and depleted fuel within the accelerated apparatus development program. (68 pages)
  • Chemical techniques connected with the apparatus development program. (90 pages)
  • Reliance on non-nuclear complexes and activities. (21 pages)
  • Transfer and destruction of equipment and materials. (60 pages)
  • Location of the principal items of equipment. (159 pages)
Chemical declaration (1,880 pages):
  • Production of chemical agents. (23 pages)
  • Terminated radiation bomb project. (unspecified)
  • Foreign technical assistance. (unspecified)
  • Chemical munitions research and development activities. (20 pages)
  • Relations with companies, representatives and individuals. (unspecified)
  • Types and quantities of imported chemical precursors, production equipment and empty munitions of the former chemical weapons program. (86 pages)
  • Research and development activities of the chemical weapons program, production facilities and the equipment in those facilities. (102 pages)
  • Unilateral destruction of chemical munitions, agents and precursors. (22 pages)
  • Production of ricin toxin. (unspecified)
Biological declaration (1,260 pages):
  • Weaponization activities. (96 pages)
  • Study of the conversion of fighter aircraft to remotely piloted aircraft. (17 pages)
  • Munitions production and filling techniques. (2 pages)
  • Activities at various facilities, including the Foot-and-Mouth (news - web sites) Disease Institute. (123 pages)
  • Organizational chart and military institutions connected with the former biological weapons program. (21 pages)
Ballistic missile declaration (6,287 pages):
  • Chronological summary of the program for ballistic missiles with a range greater than 150 kilometers. (10 pages)
  • Details of projects and of procurement for 11 projects. (12 pages)
  • Actual use of ballistic missile power.


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