Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Nichts als politische Lyrik?

Sind der Lissabon-Vertrag und andere Abkommen für die Europäische Union rechtlich nicht bindend? Das internationale Bertrand-Russell-Tribunal klagt das Verhalten der Organisation gegenüber Israels mörderischem Vorgehen im Gazastreifen an

Von Norman Paech *

Nichts scheint Politiker und ihre Regierungen so aufzuregen wie die Verletzung diplomatischer Regeln. Weder der brutale Krieg im Gazastreifen, der gegen alle Regeln des Völkerrechts ein wahres Massaker unter der Bevölkerung angerichtet hat, noch die gnadenlose Blockade des elenden Landstriches, die jeden Wiederaufbau verhindert und die Bevölkerung einer zweiten Bestrafung unterwirft, noch die ständige Ankündigung immer neuer Siedlungsbauten im annektierten Ostjerusalem und dem besetzten Westjordanland haben eine derartige Empörung hervorrufen können, wie die Meldung zur Unzeit, als US-Vizepräsident Joseph Biden gerade auf Good-will-Tour in Jerusalem war. Es wird zwar von der schwersten Krise zwischen Israel und den USA seit 35 Jahren gesprochen, es werden aber keine Maßnahmen ergriffen, mit denen man die Annexions- und Siedlungspläne des Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu stoppen könnte.

Netanjahu hat erkannt, daß die Dreistigkeit seines Beharrens auf der Annexion Ostjerusalems, dem Bau immer neuer Wohnungen und der Vertreibung der arabischen Bevölkerung ihm zwar Kritik im Ausland, seinen Kritikern dort aber weitaus größere Schwierigkeiten eintragen, wie US-Präsident Barack Obama jetzt erfahren muß. Die Regierungen sind offensichtlich bereit, Israel einen permanenten Ausnahmezustand zuzugestehen, in dem es außer den Regeln der Höflichkeit keine anderen Regeln einzuhalten braucht. Ob sie damit dem Willen und den Vorstellungen ihrer Völker jeweils entsprechen, mag zweifelhaft sein. Zumindest macht sich kein breiter Protest bemerkbar, der die Regierungen zur Änderung ihrer Politik zwingt.

Unkenntnis der abnormen Lage kann nicht der Grund für diese Zurückhaltung sein, denn die Medien berichten umfassend - aber die Nachrichten aus einem Zoo könnten nicht neutraler sein. In Deutschland zumindest gibt es einen verschwiegenen Konsens der Verweigerung der Verantwortung gegenüber den eigenen Rechtswerten und den Rechten der Palästinenser, die durch die permanente Betonung der Verantwortung gegenüber Israel verdeckt werden soll.

Insofern ist es keine Überraschung, daß die Initiative zahlreicher Persönlichkeiten, diesen Zustand offensichtlicher Rechtsverletzung nicht auf sich beruhen zu lassen, im Ausland entstanden ist und die deutschen Medien darüber schweigen. Schon unmittelbar nach dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes (IGH) vom 9. Juli 2004, mit dem das Gericht die Errichtung der aus Mauer und Zaun bestehenden Grenzanlagen auf palästinensischem Territorium für rechtswidrig erklärte und Israel zum Rückbau auf sein Territorium sowie zu Schadensersatz verpflichtete, hatten der Vorsitzende der Bertrand-Russell-Friedensstiftung, Ken Coates, der israelische Friedensaktivist und Träger des Sacharow-Preises von 2001, Nurit Peled, und die Generaldelegierte von Palästina bei der Europäischen Union, Leila Shahid, den Plan eines Tribunals zur Umsetzung der Empfehlungen des IGH und der Resolution ES-10/25 vom 20. Juli 2004 gefaßt. Das Gutachten des IGH war bekanntlich von Israels Regierung als einseitig und antisemitisch verworfen worden und blieb faktisch ohne Wirkung. Kein Staat wagte es, Israel zur Einhaltung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen zu drängen. Die Idee eines internationalen Tribunals zur juristischen Klärung und Aufarbeitung der Völkerrechtsverstöße war nur folgerichtig und erhielt breite Zustimmung. Auf der Liste der Unterstützer finden sich Namen wie Boutros Boutros Ghali, Noam Chomsky, Naomi Klein, Vandana Shiva, Jean Ziegler.

Beispiel Vietnam-Tribunal 1966

Vorbild waren die Russell-Tribunale von 1966/67 zur Untersuchung des Vietnamkrieges und von 1974 bis 1976 der Situation in Lateinamerika. Damals gab es noch keine internationale Strafgerichtsbarkeit, aber es bestand das dringende Bedürfnis, öffentlich die zahlreichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Vietnam und Lateinamerika zu benennen und die hochrangigen politischen und militärischen Täter zumindest symbolisch mit ihren Taten zu konfrontieren. Seit 2002 haben wir nun einen internationalen Strafrechtskodex, das Römische Statut, und ein Internationales Strafgericht (IStGH) in Den Haag. Aber es zeichnet sich nicht die geringste Chance ab, daß die in Palästina seit der Besetzung nach dem Krieg von 1967 begangenen schweren Verstöße gegen das Völkerrecht oder Israels Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Gaza-Krieges 2008/2009 die notwendige gerichtliche Verantwortung nach sich ziehen werden. Im Internationalen Organisationskomitee bestand von Anfang an Übereinstimmung, daß es bei dem Palästina-Tribunal nicht um individuelle, sondern um internationale Verantwortung gehen müsse. Man könne die Strafgerichtsbarkeit und den IStGH nicht ersetzen, wichtiger sei es, die Beteiligung der EU und ihrer Mitgliedsstaaten an den Völkerrechtsverletzungen Israels aufzuzeigen. Dies sollte die Aufgabe der ersten Session sein.

Vollkommen unbemerkt von deutschen Medien fand nun vom 1. bis 3. März in Barcelona diese erste Verhandlung statt. Die Stadt Barcelona hatte sich bereit erklärt, den Tagungsort zur Verfügung zu stellen und die Finanzierung zu sichern. Drei Tage wurde über die Situation in Palästina vor einer Jury mit neun internationalen Persönlichkeiten verhandelt. Acht internationale Juristen und eine Nahost-Wissenschaftlerin trugen noch einmal die schweren Völkerrechtsverstöße der israelischen Armee und Behörden während der Besatzung seit 1967 und des jüngsten Krieges im Gazastreifen zusammen, die durch zahlreiche Untersuchungsberichte wie zuletzt den der UNO von Richard Goldstone bestens dokumentiert und allzu bekannt sind.1 Es bedurfte deshalb nicht noch weiterer umfangreicher Beweiserhebung. Die Verbrechen wurden nur noch einmal mit Zeugenaussagen illustriert: die Verletzung des zwingenden Rechts auf Selbstbestimmung des palästinensischen Volkes, die illegale Siedlungstätigkeit und Plünderung der Ressourcen, die rechtswidrige Annexion Jerusalems 1980, die Kriegsverbrechen der Operation »Gegossenes Blei« und die Blockade des Gazastreifens sowie die Rechtswidrigkeit des Mauer- und Zaunbaus auf palästinensischem Territorium.

Als Grundlage der juristischen Beurteilung diente seit Jahrzehnten anerkanntes Völkerrecht: die Vierte Genfer Konvention von 1949, der Internationale Pakt über zivile und politische Rechte von 1966, und zahlreiche Resolutionen des UN-Sicherheitsrats wie auch der UN-Generalversammlung. Die Jury betonte u.a., daß die Politik der gezielten Tötung von palästinensischen »Terroristen«, ohne zu versuchen, sie zu verhaften, ihr Recht auf Leben verletzt, wie es in Artikel 6 des Paktes über zivile und politische Rechte garantiert ist. Auch wurde die Blockade des Gazastreifens als eindeutige Verletzung von Artikel 33 der Vierten Genfer Konvention von 1949, der die Kollektivbestrafung verbietet, erkannt. Besonders interessant ist die Qualifizierung der systematischen Diskriminierung der Palästinenser als vergleichbar der Apartheid. Derartige Maßnahmen werden von der Konvention über die Unterdrückung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid vom 18. Juli 1976 als Verbrechen eingeordnet. Obwohl diese Konvention Israel nicht bindet, entlastet sie dessen Behörden auch nicht, macht aber den kolonialistischen und rassistischen Charakter der Besatzung deutlich.

Komplizenschaft der EU

Dem Tribunal ging es vor allem darum, die Rolle der EU und ihrer Mitgliedsstaaten bei der ständigen Verletzung des Völkerrechts durch Israel zu untersuchen. Die europäischen Staaten sind zwar nicht direkte Täter, verletzen aber dennoch internationales Recht wie auch die interne Rechtsordnung der EU, indem sie Israels Verhalten stützen und ermöglichen sowie es unterlassen, gegen die offensichtlichen Rechtsbrüche einzuschreiten und Israel davon abzuhalten. Der Vertrag von Lissabon, seit Januar 2010 in Kraft, beruft sich in seinen Eingangsbestimmungen auf die gemeinsamen Werte, die ihr Handeln bestimmen soll: »(...) die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedsstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet« (Artikel 2). Diese Werte gelten nicht nur nach innen, sondern auch für die Beziehungen zur übrigen Welt, wie es der Vertrag im nächsten Artikel 3 Absatz 5 wortreich beteuert: »In ihren Beziehungen zur übrigen Welt schützt und fördert die Union ihre Werte und Interessen und trägt zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger bei. Sie leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen.« Ähnliche Bekenntnisse durchziehen den ganzen Vertrag (vgl. Artikel 21).

Ist das alles nur politische Lyrik ohne rechtliche Verbindlichkeit? Das Tribunal mißt diesen Grundsätzen zu Recht bindenden Charakter für das Handeln der EU und ihrer Staaten bei, zumal sie sich in zahlreichen internationalen Verträgen und Deklarationen der UNO wiederfinden. Sie normieren direkt völkerrechtliche Verpflichtungen, die zum Teil zwingenden, d.h. unabdingbaren Charakter haben (jus cogens) und deren Einhaltung das Tribunal fordert. Etwa in der Vierten Genfer Konvention von 1949, die effektive strafrechtliche Sanktionen durch die Staaten gegenüber Personen fordert, die schwere Verstöße gegen die Konventionen begangen haben (Artikel 146). Artikel 147 nennt folgende schwere Verstöße: »gezielte Tötungen, Folter oder unmenschliche Behandlung, einschließlich biologischer Experimente, vorsätzliche Zufügung großer Leiden oder ernsthafter Verletzungen des Körpers oder Gesundheit, rechtswidrige Deportation oder Verschleppung oder rechtswidrige Inhaftierung geschützter Personen, Zwang einer geschützten Person, in der Armee einer feindlichen Macht zu dienen oder die vorsätzliche Beraubung geschützter Personen ihres Rechts auf einen fairen und nach den Vorschriften der Konvention geregelten Prozeß, Geiselnahme und extensive Zerstörung und Enteignung von Eigentum, die nicht durch militärische Notwendigkeit gerechtfertigt sind und die rechtswidrig und mutwillig erfolgen.« Gleich im ersten Artikel macht die Konvention deutlich, daß die Beachtung des humanitären Völkerrechts gleichermaßen als Verpflichtung für die eigene Praxis gilt wie dafür, sie international zu gewährleisten. Der IGH hat auf dieser Basis die Staaten wiederholt zu aktivem Handeln verpflichtet, diese Prinzipien gegenüber anderen Staaten anzuwenden und durchzusetzen. Er bezieht sich zusätzlich auf die UN-Deklaration über die »Freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Staaten«, Resolution 2625 vom Oktober 1970, in der es heißt: »Jeder Staat hat die Pflicht, sowohl gemeinsam mit anderen Staaten als auch allein die allgemeine Achtung und Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern (...) und die Vereinten Nationen bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen, die ihnen durch die Charta zur Durchsetzung der Prinzi­pien aufgetragen sind, zu unterstützen.«

Schließlich wiederholen der Pakt für zivile und politische Rechte von 1966 und das Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen vom November 1995 die gleichen Pflichten. Insbesondere das Assoziationsabkommen »fordert von der EU und ihren Mitgliedsstaaten sicherzustellen, daß Israel die fundamentalen Rechte und Freiheiten respektiert, woraus folgt, daß die EU und ihre Mitgliedsstaaten das Abkommen verletzen, wenn sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen«, wie es die Jury formuliert. Es besteht also kein Zweifel daran, daß die Untätigkeit der EU und ihrer Staaten gegenüber den massiven Verletzungen des Völkerrechts durch Israel eine schwerwiegende eigene Verletzung des Völkerrechts darstellt.

Feigheit der EU

Das Tribunal rügt insbesondere den Waffenexport nach Israel, den israelischen Export von Waren in die EU, die aus den besetzten Gebieten stammen, die Entscheidung der EU, die Partnerschaftsbeziehungen mit Israel aufzuwerten, die Aktivitäten etlicher Firmen aus der EU bei Projekten in den besetzten Gebieten und die fehlende Kritik an der willkürlichen Zerstörung der Infrastruktur während des Gaza-Krieges. Auch dies alles sind nicht nur politische Fehler, sondern Verstöße gegen das Völkerrecht.

Darüber hinaus verlangt es von der EU, daß sie die Resolution ihres Parlaments umsetzt, das EU-Israel-Assoziationsabkommen auszusetzen und den Status der Straflosigkeit, der Israel bis jetzt zuerkannt wurde, zu beenden. Es dringt ferner darauf, die Empfehlungen des Goldstone-Berichts umzusetzen und insbesondere die Strafverfolgung von strafverdächtigen Israelis wie Palästinensern aufzunehmen. Schließlich fordert das Tribunal nicht nur zur Unterstützung und Ausweitung der bereits angelaufenen Boykott- und Sanktionsaktionen gegen Israel auf, sondern verlangt direkt von den Staaten, Israel mit den notwendigen diplomatischen Handels- und Kul­tursanktionen zu belegen.

Diese Forderungen entsprechen zwar dem aktuellen Niveau völkerrechtlicher Standards, gehen aber weit darüber hinaus, was derzeit in der EU offensichtlich politisch möglich ist. Die Fraktionen im Europaparlament haben zwar trotz massiver Pressionen aus Jerusalem am 10. März in einer gemeinsamen Resolution die Umsetzung der Ergebnisse des Goldstone-Berichts und die Aufhebung der Blockade des Gaza­streifens gefordert sowie die Notwendigkeit betont, »daß Verantwortung für alle Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen während des Konflikts in Gaza übernommen wird«. Konsequenzen für die zu erwartende Mißachtung dieser Forderungen haben sie jedoch nicht angedroht. Gleichzeitig plant die OECD die Aufnahme Israels trotz des so eklatanten Widerspruchs zwischen ihren Prinzipien und der Politik Israels. Selbst schwerwiegende Vorwürfe, wie die John Gings, des Leiters des UN-Palästinenserhilfswerks (UNRWA) in Gaza, vermögen die Politiker nicht, aus ihrer Komplizenschaft zu lösen. Unlängst wurde er mit der Feststellung zitiert: »Gaza ist zum Synonym geworden für Verletzungen des internationalen Rechts und die Unmenschlichkeit gegen eine Zivilbevölkerung. So wird das in die Geschichtsbücher eingehen. Jeder westliche Politiker trägt hier eine Mitverantwortung« (Der Tagesspiegel vom 16.3.2010).

Die israelische Regierung hat es glänzend verstanden, das Stigma eines Kriegstreibers im Nahen und Mittleren Osten von sich abzustreifen, obwohl in den Umfragen zur Kriegsgefahr Israel seit längerem an erster Stelle steht und seine Regierung und Militär regelmäßig Kriegsdrohungen gegen Iran ausstoßen. Sie hat es mit Erfolg dem Iran angeheftet, dessen Führung zwar von dem Untergang Israels spricht, aber bei genauer Übersetzung nie mit einem Angriff gedroht hat. Sie hat es verstanden, den Fokus auf die Gefahr einer von Iran zwar immer bestrittenen, aber dennoch möglichen Nuklearrüstung zu richten und das eigene Atomwaffen­arsenal vollkommen aus der Debatte herauszuhalten. Der Westen hat sich dem Irr-Sinn unterworfen, daß beides nichts miteinander zu tun habe. Bei den Besuchen Netanjahus mit seinem Außenminister Avigdor Lieberman im Ausland steht die Bedrohung durch Iran regelmäßig im Vordergrund, nicht aber die Katastrophe im Gazastreifen und die täglichen massiven Menschenrechtsverletzungen in der besetzten Westbank.

Daß die Ergebnisse des Russell-Tribunals von Barcelona die Einstellung der EU und ihrer Mitgliedsstaaten entscheidend beeinflussen wird, ist leider wenig wahrscheinlich. Wenn sich schon die Obama-Administration am Nasenring durch die politische Arena führen läßt und sich auf einige diplomatische Unhöflichkeiten beschränkt, wird auch von den europäischen Staaten nicht mehr als einige kritische Presseerklärungen kommen. Das Organisationskomitee plant dennoch drei weitere Tribunale. Eine zweite Session soll noch 2010 in England stattfinden und sich der Komplizenschaft und dem Scheitern internationaler Organisationen bei der Behandlung der Israel-Palästina-Frage widmen. Mit der gleichen Zielsetzung soll in einer dritten Session 2011 in den USA das Verhalten der UNO untersucht werden. Vorgesehen ist dort auch, den Blick auf die Verantwortung der USA und der arabischen Staaten zu richten. In einer letzten Session 2011 in Südafrika soll schließlich die Summe gezogen werden und ein Schlußurteil gefällt werden. In Deutschland werden eine Reihe lokaler Veranstaltungen geplant, die das Russell-Tribunal begleiten und seine Untersuchungen und Ergebnisse der deutschen Öffentlichkeit zugänglich machen.

[1] Der Bericht ist nun auch in deutscher Sprache erschienen:
Abraham Melzer: Bericht der Untersuchungskommission der UNO über den Gaza-Konflikt. Melzer Verlag, 25 Euro

* Norman Paech war Teilnehmer des Tribunals. Von 2005 bis 2009 war er für Die Linke Mitglied des Deutschen Bundestages und Außenpolitischer Sprecher deren Fraktion.

Aus: junge Welt, 25. März 2010



Zurück zur Gaza-Seite

Zur Israel-Seite

Zur EU-Europa-Seite

Zurück zur Homepage