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Nach wie vor instabile Lage in Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire)

Erklärungen und Resolutionen des UN-Sicherheitsrats

Die Situation in der afrikanischen Republik Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire) hat sich im Jahr 2003 nicht wesentlich gebessert - auch wenn auf Grund eines Beschlusses des UN-Sicherheitsrats vom 13. Mai 2003 eine UN-Mission (MINUCI) tätig geworden ist. Immer wieder beklagt der jeweilige Präsident des Sicherheitsrats die imnstabile Lage im Land und dass sich die Konfliktparteien nicht oder nur unzureichend an die geschlossenen Vereinbarungen (Abkommen von Linas-Marcoussis, Übereinkommen "Accra II") halten.

Im Folgenden dokumentieren wir vier solcher Erklärungen des Präsidenten des UN-Sicherheitsrats vom Dezember 2002, Juli, November und Dezember 2003.

Die der UN-Mission zu Grunde liegenden Resolutionen des UN-Sicherheitsrats befinden sich als pdf-Dateien hier:

Resolution 1464 (2003) vom 4. Februar 2003

Resolution 1479 (2003) vom 13. Mai 2003

Resolution 1527 (2004) vom 4. Februar 2004

Dazwischen gab es noch zwei Resolutionen:
Eine vom 4. August 2003 [Resolution 1498 (2003)], in der beschlossen wurde, "die Ermächtigung, die er den an der ECOWAS-Truppe beteiligten Mitgliedstaaten ebenso wie den sie unterstützenden französischen Truppen erteilt hat, um einen Zeitraum von sechs Monaten zu verlängern";
eine vom 13. November 2003 [Resolution 1514 (2003)], in der die Verlängerung der Mission MINUCI bis zum 4. Februar 2004 beschlossen wurde.

20. Dezember 2002:

Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats

Auf der 4680. Sitzung des Sicherheitsrats am 20. Dezember 2002 gab der Präsident des Sicherheitsrats im Zusammenhang mit der Behandlung des Punktes "Die Situation in Côte d'Ivoire" im Namen des Rates die folgende Erklärung ab:


"Der Sicherheitsrat bringt seine ernste Besorgnis über die Situation in Côte d'Ivoire und ihre schwerwiegenden Folgen für die Bevölkerung dieses Landes und der Region zum Ausdruck. Der Rat verurteilt mit Nachdruck alle Versuche, die politische Lage in Côte d'Ivoire durch Gewaltanwendung zu beeinflussen und die gewählte Regierung zu stürzen. Er fordert die uneingeschränkte Achtung der verfassungsmäßigen Ordnung Côte d'Ivoires und betont, dass er die rechtmäßige Regierung des Landes voll unterstützt. Er weist außerdem nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, die Souveränität, die politische Einheit und die territoriale Unversehrtheit Côte d'Ivoires zu achten. Er fordert alle Staaten in der Region auf, jegliche Einmischung in Côte d'Ivoire zu unterlassen.

Der Sicherheitsrat betont, dass die Krise in Côte d'Ivoire nur durch eine politische Verhandlungslösung beigelegt werden kann. Er fordert alle an dem Konflikt beteiligten Parteien auf, aktiv auf die Herbeiführung einer solchen Lösung hinzuarbeiten und jede Handlung oder Erklärung zu unterlassen, welche die diesbezüglichen Anstrengungen gefährden könnte. Eine derartige Lösung muss auf die Behebung der tieferen Ursachen des Konflikts gerichtet sein.

Der Sicherheitsrat unterstützt nachdrücklich die Anstrengungen, die die Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) unter dem derzeitigen Vorsitz Senegals zur Förderung einer friedlichen Beilegung des Konflikts unternimmt.

Er legt den Führern der ECOWAS eindringlich nahe, ihre Anstrengungen auf koordinierte Weise fortzusetzen. In diesem Zusammenhang begrüßt er das am 18. Dezember 2002 auf dem außerordentlichen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der ECOWAS in Dakar verabschiedete Schlusskommuniqué (S/2002/1386).

Der Sicherheitsrat begrüßt insbesondere, dass sich der Präsident Côte d'Ivoires verpflichtet hat, innerhalb der nächsten Tage einen umfassenden Plan zur Beendigung der Krise vorzulegen. Er betont, dass ein solcher Plan einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu einer friedlichen Lösung darstellt, und fordert den Präsidenten Côte d'Ivoires auf, alle Parteien voll darin einzubeziehen und auf einen Konsens zwischen ihnen hinzuwirken.

Der Sicherheitsrat nimmt außerdem Kenntnis von Ziffer 18 des Schlusskommuniqués des Gipfeltreffens von Dakar, in der die ECOWAS die Vereinten Nationen und den Generalsekretär ersucht, zur Beilegung der Krise in Côte d'Ivoire beizutragen.

Der Rat würdigt die Anstrengungen, die der Generalsekretär in Abstimmung mit der ECOWAS unternimmt, um eine Verhandlungslösung zu fördern. Der Rat ersucht ihn, diese Anstrengungen fortzusetzen, indem er insbesondere jede notwendige Unterstützung und Hilfe für die Vermittlungsbemühungen der ECOWAS bereitstellt. Der Rat ersucht den Generalsekretär, ihn regelmäßig über die Situation unterrichtet zu halten.

Der Sicherheitsrat bekundet seine volle Unterstützung dafür, dass die ECOMOG-Truppe unter senegalesischem Kommando bis zum 31. Dezember 2002 nach Côte d'Ivoire disloziert wird, wie in dem Schlusskommuniqué des Gipfeltreffens von Dakar gefordert. Er spricht allen Ländern der ECOWAS, die beschlossen haben, Soldaten für diese Truppe zu stellen, seine Anerkennung aus und fordert die internationale Gemeinschaft auf, der Truppe Hilfe zu gewähren.

Der Sicherheitsrat würdigt außerdem Frankreich für die Anstrengungen, die es auf Ersuchen der Regierung Côte d'Ivoires unternommen hat, um vorläufig und bis zur Dislozierung der ECOMOG-Truppe weitere Kampfhandlungen zu verhindern. Er dankt Frankreich außerdem für seine Bemühungen, zu einer politischen Lösung der Krise beizutragen, möglicherweise auch durch die Ausrichtung von Treffen zur Situation in Côte d'Ivoire. Er erkennt außerdem die Anstrengungen an, die die Afrikanische Union unternimmt, um eine Lösung der Krise in Côte d'Ivoire herbeizuführen.

Der Sicherheitsrat verleiht seiner tiefsten Sorge über die Berichte Ausdruck, wonach es in Côte d'Ivoire zu Massentötungen und zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen gekommen ist. Er fordert alle Parteien auf, die volle Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Zivilbevölkerung, ungeachtet ihrer Herkunft, sowie alle für Verletzungen dieser Rechte Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Der Rat begrüßt die Entscheidung des Generalsekretärs, den Hohen Kommissar für Menschenrechte zu ersuchen, genaue Informationen über Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in Côte d'Ivoire zusammenzutragen, namentlich durch die Entsendung einer Ermittlungsmission in das Land.

Der Sicherheitsrat bekundet außerdem seine Besorgnis über die humanitären Folgen der Krise in Côte d'Ivoire. Er fordert die internationale Gemeinschaft auf, den Hilfebedürftigen in allen Ländern der Subregion, die von der Krise in Côte d'Ivoire betroffen sind, dringend humanitäre Hilfe zu leisten. Darüber hinaus fordert er alle Parteien auf, ungehinderten Zugang zu den betroffenen Bevölkerungsgruppen zu gewähren."

* Vorauskopie des Deutschen Übersetzungsdienstes, Vereinte Nationen, New York. Der endgültige amtliche Wortlaut der Übersetzung erscheint im Offiziellen Protokoll der Generalversammlung bzw. des Sicherheitsrats.

25. Juli 2003:

Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats

Auf der 4793. Sitzung des Sicherheitsrats am 25. Juli 2003 gab der Präsident des Sicherheitsrats im Zusammenhang mit der Behandlung des Punktes "Die Situation in Côte d'Ivoire" im Namen des Rates die folgende Erklärung ab:*

"Der Sicherheitsrat erklärt erneut, dass die ivorischen politischen Kräfte im Hinblick auf die Abhaltung offener, freier und transparenter Wahlen im Jahr 2005 alle Bestimmungen des Abkommens von Linas-Marcoussis sowie des am 8. März 2003 in Accra unterzeichneten Übereinkommens ("Accra II") vollinhaltlich und unverzüglich durchführen müssen. Der Rat nimmt mit Befriedigung Kenntnis von der Bildung einer Regierung der nationalen Aussöhnung sowie von den erzielten Fortschritten, insbesondere bei der Identifizierung von Kantonierungszonen und der Delegation von Machtbefugnissen an den Premierminister, und sieht weiteren Fortschritten im Einklang mit dem Abkommen von Linas-Marcoussis mit Interesse entgegen. Der Rat begrüßt außerdem die "gemeinsame Erklärung der Verteidigungs- und Sicherheitskräfte Côte d'Ivoires und der bewaffneten Kräfte der Neuen Kräfte (Forces Nouvelles)" vom 4. Juli 2003 (S/2003/704).

Der Sicherheitsrat betont jedoch, dass noch viel getan werden muss, um die volle Durchführung des Abkommens von Linas-Marcoussis zu erreichen. In dieser Hinsicht macht sich der Rat die Empfehlungen seiner Mission nach Westafrika (S/2003/668) zu eigen. Der Rat fordert die ivorischen politischen Kräfte auf, in den folgenden Bereichen verstärkte Anstrengungen zu unternehmen: Abstimmung über das der Nationalversammlung von der Re gierung vorgelegte Amnestiegesetz, vollständige Durchführung eines Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Wiedereingliederungsprogramms, Ausdehnung der öffentlichen Dienstleistungen und der Staatsgewalt auf die Gebiete, die sich noch unter der Kontrolle der Forces Nouvelles befinden, Ernennung der Minister für Verteidigung und innere Sicherheit, Gewährleistung gleicher Sicherheit für alle Minister, Auflösung der Milizen im ganzen Land und Beendigung der Söldneraktivitäten und der Waffenkäufe.

Der Sicherheitsrat bekundet dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für Côte d'Ivoire erneut seine Unterstützung. Er bittet ihn, den Rat über die Entwicklungen auf dem Weg zur vollen Verwirklichung der genannten Ziele genau unterrichtet zu halten. Er ist erfreut darüber, dass die Mission der Vereinten Nationen in Côte d'Ivoire (MINUCI) nunmehr ihre Tätig keit aufgenommen hat und hofft, dass sie bald ihre volle Personalstärke erreichen wird, namentlich in so wesentlichen Bereichen wie der Politik- und der Menschenrechtskomponente.

Der Sicherheitsrat bekundet erneut seine volle Unterstützung für die Anstrengungen, die die Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) und Frankreich unternehmen, um zu einer friedlichen Lösung der Krise beizutragen. Er begrüßt insbesondere die zufriedenstellende Dislozierung ihrer Friedenssicherungskräfte im westlichen Teil des Landes zur Unterstützung der Durchführung der am 3. Mai erzielten Waffenruhe. Der Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, weiter dem Beitragsappell zu entsprechen, der am 18. Juli auf der Geberkonferenz in Paris in Anwesenheit des Generalsekretärs der ECOWAS und des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs erging, und der Mission der ECOWAS in Côte d'Ivoire (ECOMICI) finanzielle und logistische Unterstützung zu gewähren, damit sie ihr wichtiges Mandat weiter wahrnehmen kann.

Der Sicherheitsrat bittet die Geberländer, ihren in Kleber eingegangenen Verpflichtungen zu entsprechen und zum Wiederaufbau Côte d'Ivoires beizutragen.

Der Sicherheitsrat bringt seine Besorgnis über die nach wie vor bestehenden regionalen Instabilitätsfaktoren zum Ausdruck, insbesondere den Einsatz von Söldnern und Kindersoldaten sowie die Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen, die eine dauerhafte Lösung der Krise in der Region verhindern. Der Rat ersucht den Ge - neralsekretär, dem Rat so bald wie möglich Empfehlungen über Wege zur Bekämp - fung dieser subregionalen und grenzüberschreitenden Probleme vorzulegen und dabei insbesondere auf eine bessere Koordinierung der Anstrengungen der Vereinten Nationen abzustellen.

Der Sicherheitsrat ist davon überzeugt, dass eine dauerhafte Lösung für die Probleme der Subregion auch eine echte Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Staaten sowie vertrauensbildende Maßnahmen und den persönlichen Einsatz der Staatschefs in der Subregion erfordert."

* Vorauskopie des Deutschen Übersetzungsdienstes, Vereinte Nationen, New York. Der endgültige amtliche Wortlaut der Übersetzung erscheint im Offiziellen Protokoll der Generalversammlung bzw. des Sicherheitsrats.

13. November 2003:

Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats

Auf der 4857. Sitzung des Sicherheitsrats am 13. November 2003 gab der Präsident des Sicherheitsrats im Zusammenhang mit der Behandlung des Punktes "Die Situation in Côte d'Ivoire" im Namen des Rates die folgende Erklärung ab:*

"Der Sicherheitsrat fordert alle ivorischen politischen Kräfte nachdrücklich auf, alle Bestimmungen des Abkommens von Linas-Marcoussis sowie des am 8. März 2003 in Accra geschlossenen Abkommens ("Accra II") ohne Verzögerung oder Vorbedingungen vollständig durchzuführen, mit dem Ziel, dass 2005 in Côte d'Ivoire offene, freie und transparente Wahlen stattfinden können.

Der Sicherheitsrat nimmt mit Befriedigung Kenntnis von den seit der Erklärung seines Präsidenten vom 25. Juli erzielten Fortschritten, insbesondere von der Ernennung des Innen- und des Verteidigungsministers, dem Beschluss des Amnestiegesetzes durch die Nationalversammlung, der Wiederöffnung der Grenze zu Mali und Burkina Faso und den vom Ministerrat am 16. Oktober gefassten Beschlüssen, die öffentliche Ordnung wiederherzustellen und das Statut des ivorischen Hörfunks und Fernsehens (RTI) zu reformieren.

Der Sicherheitsrat bekundet jedoch seine ernste Besorgnis darüber, dass sich die Durchführung des Abkommens von Linas-Marcoussis verlangsamt hat. Er betont insbesondere, wie wichtig es ist, dass die gesamte Regierung der nationalen Aussöhnung so bald wie möglich zusammentritt, um das Abkommen von Linas-Marcoussis vollinhaltlich durchzuführen. Er bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass es dringend geboten ist, die Kantonierung der beteiligten bewaffneten Kräfte durchzuführen, um den Beginn der Entwaffnung und Demobilisierung zu ermöglichen, begleitet von Maßnahmen der Wiedereingliederung in die reguläre Armee oder in das Zivilleben.

Der Sicherheitsrat hebt ferner hervor, dass es dringend geboten ist, die Reform des Bodenrechts und der Wahlregeln einzuleiten, die öffentlichen Dienstleistungen und die staatliche Autorität im gesamten Hoheitsgebiet Côte d'Ivoires wiederherzustellen und dem Einsatz von Söldnern und dem illegalen Kauf von Waffen unter Verstoß gegen die Gesetze des Landes ein Ende zu setzen.

Der Sicherheitsrat verurteilt entschlossen die schweren Menschenrechtsverletzungen.

Er verurteilt ferner die Ermordung eines französischen Journalisten am 21. Oktober in Abidjan. Der Sicherheitsrat fordert eine umfassende Untersuchung dieses Verbrechens durch die ivorischen Behörden und die Bestrafung der Täter in Übereinstimmung mit dem Gesetz. Er fordert sie außerdem auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Presseorgane und die sie unterstützenden Gruppen nicht zu Äußerungen ermutigen, die zum Hass oder zur Gewalt aufstacheln könnten. Der Sicherheitsrat gibt seiner Besorgnis über die prekäre humanitäre Situation vor Ort Ausdruck. In diesem Zusammenhang unterstützt der Rat die Tätigkeit aller Einrichtungen der Vereinten Nationen, die darauf gerichtet sind, dem ivorischen Volk Hilfe zu gewähren.

Der Sicherheitsrat verurteilt ferner die am vergangenen 24. und 25. Oktober in Bouaké und Man gegen Personal der Vereinten Nationen verübten feindseligen Handlungen und erinnert daran, dass alle Parteien nach Resolution 1479 (2003) gehalten sind, mit der vom Sicherheitsrat eingerichteten besonderen politischen Mission, der Mission der Verein ten Nationen in Côte d'Ivoire (MINUCI), zusammenzuarbeiten und die Bewegungsfreiheit ihres Personals sicherzustellen.

Der Sicherheitsrat bekundet erneut seine volle Unterstützung für die Anstrengungen, die die Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS), Frankreich und der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs unternehmen, um das Land zu stabilisieren und eine friedliche Lösung des Konflikts herbeizuführen. Der Rat begrüßt insbesondere die jüngsten Initiativen der Präsidenten Ghanas und Nigerias und die Abhaltung eines regionalen Gipfeltreffens am 11. November 2003 in Accra zur Behandlung der Sicherheitsprobleme in der Region.

Der Sicherheitsrat spricht den Truppen der ECOWAS und Frankreichs sowie der MINUCI seine Anerkennung für ihre Tätigkeit aus und würdigt das Engagement und die Einsatzbereitschaft ihres Personals. Er begrüßt außerdem die Anstrengungen, die das Büro der Vereinten Nationen für Westafrika und alle Missionen der Vereinten Nationen in der Re gion unternehmen, um ihr Vorgehen zu koordinieren und so regionale Probleme in geeigneter Weise anzugehen. Er bekundet seine Absicht, die Empfehlungen des Generalsekretärs über Mittel und Wege zur Förderung des Friedens und der Stabilität in Côte d'Ivoire zu prüfen."

* Vorauskopie des Deutschen Übersetzungsdienstes, Vereinte Nationen, New York. Der endgültige amtliche Wortlaut der Übersetzung erscheint im Offiziellen Protokoll der Generalversammlung bzw. des Sicherheitsrats.

3. Dezember 2004:

Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats

Auf der 4875. Sitzung des Sicherheitsrats am 3. Dezember 2003 gab der Präsident des Sicherheitsrats im Zusammenhang mit der Behandlung des Punktes "Die Situation in Côte d'Ivoire" im Namen des Rates die folgende Erklärung ab:

"Der Sicherheitsrat ist ernsthaft besorgt über die am 29. und 30. November von der ECOWAS und den französischen Truppen beobachteten Versuche bewaffneter Ele mente, die Feuereinstellungslinie zu überschreiten, und über die schwerwiegenden Folgen, die daraus entstehen könnten.

Der Sicherheitsrat bekundet erneut seine volle Unterstützung für die ECOWAS und die französischen Truppen und begrüßt ihre Maßnahmen zur Verhinderung dieser Versuche im Einklang mit den Resolutionen 1464 und 1498.

Der Sicherheitsrat verweist alle ivorischen Parteien nachdrücklich auf ihre grundlegende Verantwortung zur Einhaltung der Waffenruhe im Einklang mit dem Abkommen von Linas-Marcoussis.

Der Sicherheitsrat fordert alle Parteien auf, jedwede Handlung zu unterlassen, die die Einhaltung der Waffenruhe und die Durchführung des Abkommens von Linas- Marcoussis beeinträchtigen könnte, und nicht zu derartigen Handlungen aufzustacheln. Der Sicherheitsrat erklärt erneut, dass alle Parteien dringend alle ihnen zu Gebote stehenden Maßnahmen zur rascheren Durchführung des Abkommens von Linas- Marcoussis ergreifen müssen. In diesem Zusammenhang betont er abermals, wie wichtig es ist, dass die Neuen Kräfte (Forces nouvelles) in die Regierung der nationalen Aussöhnung zurückkehren und voll an ihr mitwirken und dass die gesamte Regierung sofort zusammentritt und die notwendigen Schritte zur Durchführung aller Bestimmungen des Abkomme ns von Linas-Marcoussis unternimmt. Er bekräftigt außerdem, dass es dringend notwendig ist, die Kantonierung der Kräfte am Boden durchzuführen, um mit der Entwaffnung und Demobilisierung zu beginnen, begleitet von Maßnahmen zur Erleichterung ihrer Wiedereingliederung in die reguläre Armee oder in das Zivilleben.

Der Sicherheitsrat bekundet in dieser Hinsicht erneut seine Absicht, die Empfehlungen des Generalsekretärs hinsichtlich der Mittel zur Erleichterung des Friedens und der Stabilität in Côte d'Ivoire zu prüfen.

Der Sicherheitsrat begrüßt die Verpflichtungen, die Präsident Laurent Gbagbo in seiner Rede vom 27. November eingegangen ist, in der er seine Absicht bekräftigte, die Bestimmungen des Abkommens von Linas-Marcoussis unverzüglich durchzuführen, und erwartet, dass diese Verpflichtungen erfüllt werden.

Der Sicherheitsrat fordert alle Parteien in Côte d'Ivoire und die Länder der Region auf, während der Konsolidierung des Friedensprozesses die Sicherheit und den uneingeschränkten Zugang der Mitarbeiter der humanitären Organisationen im Feld zu gewährleisten."

* Vorauskopie des Deutschen Übersetzungsdienstes, Vereinte Nationen, New York. Der endgültige amtliche Wortlaut der Übersetzung erscheint im Offiziellen Protokoll der Generalversammlung bzw. des Sicherheitsrats.

Quelle: www.uno.de


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