Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Wieder souverän

Vor 25 Jahren begannen die Verhandlungen über den Zwei-plus-vier-Vertrag. An deren Ende stand ein wiedererstarktes, imperialistisches Deutschland

Von Gregor Schirmer *

Ende Januar/Anfang Februar 1990 war klar, dass nicht »die Geschichte« über die dauerhafte Existenz zweier deutscher Staaten oder deren ferne Vereinigung entscheiden würde, sondern dass diese Vereinigung ein aktueller Casus politicus geworden war. Bei den fortdauernden Demonstrationen in der DDR hatte sich die Losung entscheidend geändert. Aus »Wir sind das Volk« wurde die Parole »Wir sind ein Volk«. Der damalige DDR-Ministerratspräsident Hans Modrow hatte am 1. Februar seine mit KPdSU-Generalsekretär Michail Gorbatschow abgestimmte Initiative »Für Deutschland einig Vaterland« öffentlich gemacht, in der er den Weg über Vertragsgemeinschaft und Konföderation zu einem Staat in Form einer Deutschen Föderation bei militärischer Neutralität vorgezeichnet hatte. Am 10. Februar hatte sich Bundeskanzler Helmut Kohl in Moskau von Gorbatschow versichern lassen, »dass es das alleinige Recht des deutschen Volkes ist, die Entscheidung zu treffen, ob es in einem Staat zusammenleben will« und »den Zeitpunkt und den Weg der Einigung selbst zu bestimmen«. Damit hatte die sowjetische Seite grünes Licht für ein frühestmögliches kapitalistisches Gesamtdeutschland durch Beitritt der DDR zur BRD gegeben. Kohl hatte 220 Millionen DM Lebensmittelhilfe spendiert. Einen Tag vorher war US-Außenminister James Baker in Moskau gewesen. Zum Zeitpunkt seiner Unterredung mit dem KPdSU-Generalsekretär war schon klar, dass die Vereinigung bald kommen würde. Baker gab den apodiktischen Bescheid: »Wir [die USA] sind mit Entschiedenheit dagegen, dass Deutschland neutral wird.« Einheit Deutschlands ja, aber nur bei Mitgliedschaft in der von den USA beherrschten NATO, das war die Position der US-amerikanischen Verhandlungsführer, und die war Kohl nur recht. Der französische Präsident François Mitterrand hatte sich dazu durchgerungen, den von den Franzosen ungeliebten Zusammenschluss der beiden deutschen Staaten zu unterstützen, rechnete aber noch auf die Synchronisation von deutscher Einheit und gesamteuropäischer Sicherheit. Großbritanniens Premierministerin Margaret Thatcher war im Grunde eine entschiedene Gegnerin einer vergrößerten BRD, folgte aber in Bündnistreue der US-Linie. Beide hofften vergeblich darauf, dass Einwände der Sowjetunion dies noch auf die lange Bank würden schieben können.

Hier geht es zum

Zwei-plus-vier-Vertrag [pdf-Datei]



Kein Friedensvertrag

Klar war auch, dass es im Zusammenhang mit der Vereinigung völkerrechtliche und international relevante Fragen gab, über die beide deutschen Staaten nicht allein befinden konnte. Wer sollte darüber verhandeln? Sollte endlich – wie im Potsdamer Abkommen vorgesehen – ein Friedensvertrag mit Deutschland abgeschlossen werden, wie mit den Verbündeten Hitlerdeutschlands Italien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland 1947? Oder konnte der hoffnungsvoll verlaufende KSZE-Prozess das Format für Verhandlungen hergeben? Beide Varianten wurden verworfen. Sie hätten es den USA schwerer gemacht, die maßgebende Rolle zu spielen und lagen wegen der inhaltlichen und zeitlichen Unwägbarkeiten auch nicht im Interesse der BRD. Es hätten etwa drei Dutzend Staaten mit unterschiedlichen Interessen in die Gespräche einbezogen werden müssen. Die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs und die beiden deutschen Staaten einigten sich am Rande einer Konferenz der Außenminister der Warschauer-Vertrags- und der NATO-Staaten in Ottawa am 13. Februar 1990, ohne andere auch nur zu fragen, auf die Verhandlung der »äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit« im Format »zwei plus vier«. Die Sowjetunion war ursprünglich für ein Format »vier plus zwei«. Das roch der Bundesrepublik zu sehr nach Vorrang und Verabredung der vier Siegermächte. Und der sowjetische Außenminister Eduard Schewardnadse knickte ein. Für die Begrenzung auf die vier (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion, USA) als Verhandlungspartner der zwei (BRD und DDR) sprach, dass die aus den Abmachungen der Kriegs- und Nachkriegszeit stammenden »Rechte und Verantwortlichkeiten für Berlin und Deutschland als Ganzes« der Siegermächte niemals aufgegeben und mehrmals bekräftigt worden waren. Aber diese Begrenzung führte dazu, dass Staaten wie Polen, die Tschechoslowakei, Griechenland, Jugoslawien, Belgien, Niederlande, Norwegen, die schwer unter der faschistischen Okkupation gelitten und einen beachtlichen Beitrag zum Sieg über Hitlerdeutschland geleistet hatten, über die – so der offizielle Titel des Zwei-plus-vier-Vertrags – »abschließende Regelung in bezug auf Deutschland« nicht mitreden geschweige denn etwaige Forderungen geltend machen durften.[1]

Der Zwei-plus-vier-Vertrag war kein Friedensvertrag und auch kein Ersatz dafür. Nach Lage der Dinge wird es bei der historischen Paradoxie bleiben, dass es ausgerechnet mit dem Staat, der sich als juristisch identisch mit dem Deutschen Reich, also auch mit dem Hauptaggressor des Zweiten Weltkriegs betrachtet, keinen Friedensvertrag gibt. Das ändert nichts daran, dass Fragen aus dem verbrecherischen Krieg und aus der ebenso verbrecherischen Besatzung durch Hitlerdeutschland – Reparationen, Entschädigung für Naziopfer und im Falle Griechenlands Rückzahlung eines Zwangskredits – offengeblieben sind. Sie waren nicht Gegenstand der Verhandlungen gewesen, sind im Zwei-plus-vier-Vertrag nicht geregelt worden und konnten es dort auch gar nicht. Die Behauptung der Bundesregierung, diese Angelegenheiten seien durch Nichtregelung Zwei-plus-vier oder durch Zeitablauf erledigt, ist juristisch unhaltbar. Ungeregelte Fragen bleiben eben offen. Deutschland steht in der politischen, moralischen und juristischen Pflicht, gerechte Lösungen mit den betroffenen Staaten zu vereinbaren. Der Vertrag hat diejenigen Fragen »abschließend« geregelt, die in der Kompetenz der vier Mächte lagen. Das waren solche der Grenzen und des völkerrechtlichen Status Deutschlands. Bestimmungen zu Lasten Dritter wären ohnehin völkerrechtswidrig und nichtig. Im Völkerrecht sind im übrigen keine Verjährungsvorschriften nachweisbar.

Endgültige Grenzen

Die Verhandlungen auf der Ebene der Außenminister begannen am 5. Mai 1990 in Bonn. Sie wurden angetrieben vom deutsch-deutschen Eilverfahren zur Liquidation der DDR (18. Mai: Staatsvertrag über die Wirtschafts- und Sozialunion, der den Ostdeutschen die von vielen ersehnte D-Mark und den endgültig überwunden geglaubten Kapitalismus brachte; 23. August: Beschluss der Volkskammer über den »Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der BRD zum 3. Oktober 1990 gemäß Art. 23 GG«, der nichts weiter als ein Anschluss war; 31. August: Einigungsvertrag). Die Unterhändler brachten am 12. September den Zwei-plus-vier-Vertrag zur Unterzeichnung in Moskau. Für die noch existierende DDR unterschrieb der amtierende Außenminister Lothar de Maizière. Die Ratifikation deutscherseits war nach Artikel 8 schon Sache des vereinten Deutschland. Am 15. März 1991 trat das Abkommen in Kraft. 2011 widerfuhr dem Papier die Ehre, in das UNESCO-Dokumentenerbe aufgenommen zu werden.

Artikel 1 ist von grundlegender historischer Bedeutung. Die Außengrenzen des vereinten Deutschlands »werden die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein.« Damit wurde endlich die Potsdamer Grenzziehung von 1945 an Oder und Neiße als unveränderbar bestätigt, die die DDR schon 40 Jahre früher mit dem Görlitzer Abkommen vom 6. Juli 1950 akzeptiert hatte. Bonn hatte jahrzehntelang mit der Nichtanerkennung dieser Grenze normale Beziehungen der BRD zu Polen hintertrieben, revanchistische Stimmungen angeheizt und selbst im Zwei-plus-vier-Prozess noch für beträchtliche Irritationen gesorgt.

Artikel 2 hat bleibenden politischen und völkerrechtlichen Rang. »Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird.« Diese Verpflichtung war einer Passage aus dem gemeinsamen Kommuniqué beim Besuch Erich Honeckers in der BRD vom September 1987 nachgebildet. Dort war erklärt worden: »von deutschem Boden darf nie wieder Krieg, von deutschem Boden muss Frieden ausgehen.« Elf Jahre nach seinem Abschluss hat die militarisierte Bundesrepublik den Vertrag gebrochen, als sie sich mit Luftwaffe und Marine am verfassungs- und völkerrechtswidrigen Krieg der NATO gegen Jugoslawien beteiligte, einem Krieg ohne Deckung durch das Selbstverteidigungsrecht und ohne ein Mandat des UN-Sicherheitsrats, also ein Aggressionsverbrechen.

Russen gehen, Amis bleiben

In Artikel 4 wurde die Festlegung getroffen, dass die sowjetischen Streitkräfte bis Ende 1994 aus dem Gebiet der damaligen DDR und Berlins abgezogen werden. Gorbatschow gab damit sein einziges verbliebenes Faustpfand aus der Hand: die Anwesenheit von etwa einer halben Million Angehöriger der Sowjetarmee im Osten Deutschlands. Jelzins Russland erfüllte die Verpflichtung vorfristig. Schon am 1. September 1994 war kein russischer Soldat mehr auf deutschem Boden. Die BRD zahlte an ihren neuen russischen Freund rund 15 Milliarden D-Mark zur Deckung der Kosten für die Rückführung, für die Umschulung der Soldaten und für den Bau von Wohnungen für sie. Einen Passus über den Rückzug von Streitkräften der anderen Zwei-plus-vier-Partner sucht man im Vertrag vergebens. Gorbatschow hatte seine ursprüngliche Forderung nach gleichzeitigem Abzug der sowjetischen und der NATO-Streitkräfte aufgegeben. Noch heute sind etwa 42.000 US-amerikanische (samt Atomwaffen), 13.000 britische und 1.600 französische Soldaten in Westdeutschland stationiert. Das ist immerhin ein knappes Drittel der aktuellen Personalstärke der Bundeswehr.

Artikel 6 lautet: »Das Recht des vereinten Deutschland, Bündnissen mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten anzugehören, wird von diesem Vertrag nicht berührt.« Das war ein Sieg von George Bush sen. und Kohl, die keinen Zweifel daran gelassen hatten, dass das vereinte Deutschland diesem Anspruch durch Zugehörigkeit zur NATO gerecht werden würde. Gorbatschow und Schewardnadse haben das geschluckt, nachdem sie zeitweise, aber ohne Nachdruck auf der Neutralität Deutschlands bestanden oder mit der verrückten Idee von dessen Mitgliedschaft sowohl in der NATO als auch im Warschauer Vertrag spekuliert hatten. Gorbatschow hatte schon in seinem Treffen mit Bush Ende Mai/Anfang Juni 1990 in Washington zugesagt, dass Deutschland selbst entscheiden könne, welchem Bündnis es angehören wolle. Den Ruhm des »Durchbruchs« nahm jedoch Kohl in Anspruch. Nachdem im Mai ein Fünf-Milliarden-DM-Kredit von Berlin nach Moskau geflossen war, wurde am 15. und 16. Juli auf dem Treffen des Kanzlers mit Gorbatschow in Moskau und im Kaukasus endgültig eine historische Niederlage der Siegermacht des Zweiten Weltkriegs gegenüber dem einstmals besiegten Deutschland festgemacht: Die Sowjetunion akzeptiert die Mitgliedschaft des vereinigten Deutschlands in der NATO. Sie findet sich mit dem Zugeständnis ab, welches dann in Artikel 5 Absatz 3 des Zwei-plus-vier-Vertrags niedergeschrieben wurde: Nach dem Abzug der Sowjetarmee können im ehemaligen DDR-Gebiet bundesdeutsche NATO-Truppen ohne Atomwaffenträger stationiert werden, aber: »Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dahin verlegt.« Das verschaffte Berlin und den neuen Bundesländern den Status einer atomwaffenfreien Zone. Mit dieser Einschränkung konnte und kann das Militärbündnis gut leben. Sie änderte nichts daran, dass die um die DDR vergrößerte Bundesrepublik Deutschland Mitglied blieb und das Territorium der DDR deren Gebiet wurde.

NATO-Ostausdehnung

Der erste Schritt zur Ostausdehnung der NATO war damit gemacht. Vergessen war die im Gespräch hingeworfene Äußerung des US-Außenministers Baker bei seinem Besuch am 9. Februar 1990 in Moskau gegenüber Gorbatschow: »Wir verstehen, dass es nicht nur für die Sowjetunion, sondern auch für die anderen europäischen Staaten wichtig ist, dafür Garantien zu geben, dass, wenn die Vereinigten Staaten im Rahmen der NATO ihre Anwesenheit in Europa aufrechterhalten werden, eine Ausweitung der Jurisdiktion oder militärischen Anwesenheit der NATO nicht einen Zoll in östliche Richtung vonstatten geht.«[2] Gorbatschow hat sich das alles angehört. Eine völkerrechtlich verbindliche Fassung der »Garantie« der Nichtausdehnung des Militärpakts hat er nicht eingefordert. Das hat es den USA erleichtert, ihr Versprechen in den Wind zu schlagen. Heute behauptet der ehemalige sowjetische Staatschef entgegen der in der Moskauer Gorbatschow-Stiftung lagernden Niederschrift über das Gespräch mit Baker, die Osterweiterung sei in den Zwei-plus-vier-Gesprächen kein Thema gewesen. Die Frage habe sich gar nicht gestellt, da der Warschauer Vertrag noch existiert habe. Sie stand aber durchaus. Der Warschauer Vertrag war in Auflösung begriffen. Ein auf die Interessen der Sowjetunion bedachter Präsident hätte bei Baker nachhaken müssen. Ein unbedarft-nachgiebiger »Gorbi« hatte nur die Antwort parat »Wir überlegen uns das alles«. Die militärischen Strukturen des Warschauer Bündnisses wurden am 31. März 1991 aufgelöst, die sowjetischen Truppen aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn unverzüglich abgezogen. Der Vertrag selbst wurde am 1. Juli 1991 beendet. Spätestens da hätte der damals noch im Amt befindliche Gorbatschow die Einlösung des Versprechens in völkerrechtlich verbindlicher Form verlangen müssen. Die DDR hatte sich am 24. September 1990, zehn Tage vor ihrem eigenen Ende, aus dem Warschauer Vertrag verabschiedet. Die NATO hatte bis 2004 alle ehemaligen Partner der Sowjetunion aus dem Verteidigungsbündnis der sozialistischen Staaten, nach der DDR zuerst Polen, Tschechien, Ungarn, dann Bulgarien, Rumänien, die Slowakei und dazu noch die ehemaligen Sowjetrepubliken Estland, Lettland und Litauen als Mitglieder geschluckt und damit ihr Vertragsgebiet (im Baltikum) bis an die Grenzen Russlands ausgedehnt. Der Widerstand der Russischen Föderation war verhalten, bis Wladimir Putin endlich weiterem Zuwachs für die NATO durch Georgien und die Ukraine einen energischen Halt entgegensetzte. Kein europäisches Sicherheitssystem

Wie mit einer Gebetsmühle hatten Bonner Politiker seit Abschluss des Moskauer Vertrags der Bundesrepublik mit der Sowjetunion vom 12. August 1970 lang den Satz heruntergeleiert, dass es das politische Ziel der BRD sei, »auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt«.[3] Mit Europa war nicht das westliche gemeint, sondern Gesamteuropa, einschließlich der entsprechenden Territorien der Sowjetunion. Ein vereintes Deutschland war nach westdeutscher Lesart nur vorstellbar und erreichbar, wenn eine europäische Friedensordnung hergestellt würde. Insofern hatte diese angeblich sogar Vorrang vor der deutschen Einheit. Erstere war als Voraussetzung für letztere gedacht. Und das Kernstück einer solchen Friedensordnung ist zweifellos ein europäisches Sicherheitssystem.

Im Zwei-plus-vier-Prozess wurde dieses Bedingungsgefüge durch die brutale Durchsetzung des Vorrangs der deutschen Einheit vor der europäischen Sicherheit zerstört. Die Sowjetunion unter Gorbatschow hat sich damit abgefunden und keinerlei Forderungen und Bedingungen hinsichtlich einer gesamteuropäischen Friedensordnung mit einem funktionstüchtigen System gegenseitiger Sicherheit gestellt. Nur beiläufig ist in der Präambel des Vertrags von europäischer Sicherheit die Rede. Mit der vielgerühmten Charta von Paris, die am 24. November 1990 unterzeichnet wurde, wird ein solches System weder begründet noch anvisiert. Es besteht bis heute nicht. Ein letzter russischer Vorschlag von 2009 für ein entsprechendes Abkommen über europäische Sicherheit wurde vom Westen kaum zur Kenntnis genommen, geschweige denn zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht.

Neue Machtstellung

Die Rüstungsbegrenzungen für das imperialistische Deutschland im Zwei-plus-vier-Vertrag gehen nicht über Verpflichtungen hinaus, die viele Staaten dieser Welt freiwillig übernommen haben. Sie behindern die Militarisierung der Bundesrepublik in keiner Weise. In Artikel 3 Absatz 1 »bekräftigen« die beiden deutschen Staaten »ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen«. Das ist zweifellos eine bedeutsame Bestimmung. Aber diese Verpflichtung oblag ihnen in bezug auf die atomaren und biologischen Waffen schon lange vor Zwei-plus-vier durch ihren Beitritt zum Atomwaffensperrvertrag von 1968 und zum Übereinkommen über das Biowaffenverbot von 1972 und war mit der Einigung über das Chemiewaffenverbot von 1993 ohnehin komplettiert. Die Begrenzung der deutschen Truppenstärke auf 345.000 Mann sollte sich bald als obsolet erweisen. Angesichts zunehmender Technisierung der Kriegführung kam die Bundeswehr mit weit weniger Personal aus. Der »unbeugsame Wille« der Siegermächte aus der Zeit der Konferenzen von Jalta und Potsdam, den deutschen Militarismus und Nazismus zu zerstören (Jalta), auszurotten (Potsdam), war auf die Kenntnisnahme eines »Gemeinsamen Briefs« der beiden deutschen Außenminister an ihre vier Amtskollegen geschrumpft, in dem u.a. mitgeteilt wurde, dass »auch Parteien und Vereinigungen mit nationalsozialistischen Zielsetzungen« verboten werden können. Der Vertrag enthält keinerlei antifaschistische Klauseln. Mit der Beendigung der Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Mächte und ihrer Vereinbarungen und Beschlüsse nach Artikel 7 Absatz 1 entfielen auch die eventuell noch fortbestehenden antifaschistischen und antimilitaristischen Verpflichtungen Deutschlands aus der Zeit der Antihitlerkoalition.

In Absatz 2 dieses Artikels wird dem vereinten Deutschland »volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten« zugesprochen. Abgesehen davon, dass diese Souveränität angesichts selbstgewählter Bindung an NATO und EU und Treue gegenüber den USA so »voll« nicht ist, hat das »vereinte« Deutschland diese Souveränität nicht – wie Genscher bei der Unterzeichnung des Zwei-plus-vier-Vertrags beteuert hat – »in europäischer Friedensverantwortung« wahrgenommen, sondern zur Wiedergewinnung einer imperialistischen Machtstellung in Europa und in der Welt, die die Siegermächte vor 25 Jahren wohl so nicht vorgesehen hatten.

Anmerkungen
  1. Polen wurde einmal in den Zwei-plus-vier-Verhandlungen gehört, als es um seine Westgrenze ging.
  2. Die Zitate in diesem Absatz sind entnommen aus: Alexander von Plato, Die Vereinigung Deutschlands – ein weltpolitisches Machtspiel. Berlin 2009, S. 246, 244 und 251
  3. Der Satz wurde im sogenannten »Brief zur deutschen Einheit« formuliert, den der bundesdeutsche Außenminister Walter Scheel »in Zusammenhang« mit der Unterzeichnung des Vertrags der BRD mit der SU vom 12. August 1970 im sowjetischen Außenministerium hat abgeben lassen.
* Aus: junge Welt, Dienstag, 5. Mai 2015

Hier geht es zum

Zwei-plus-vier-Vertrag [pdf-Datei]




Zurück zur Deutschland-Seite

Zur Deutschland-Seite (Beiträge vor 2014)

Zurück zur Homepage