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EINE SICHERHEITSSTRATEGIE FÜR DEUTSCHLAND

Beschluss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 6. Mai 2008

vorgestellt auf der Sicherheitskonferenz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 7. Mai 2008 in Berlin

"Wir müssen eine Strategie-Kultur entwickeln, die ein frühzeitiges, rasches und wenn nötig robustes Eingreifen fördert."
(Europäische Sicherheitsstrategie vom 12.12.2003)

Eine Sicherheitsstrategie für Deutschland

Deutschland - in Europäischer Union und NATO eingebettet in einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - ist eines der sichersten Länder der Erde. Dennoch bestehen viele Bedrohungen und Risiken für unsere Sicherheit wie Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Energie- und Rohstoffabhängigkeit, Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Aufrüstung, regionale Konflikte, scheiternde Staaten, Migration, Pandemien und Seuchen; die Folgen des Klimawandels können diese Sicherheitsrisiken noch verstärken.

Durch die Globalisierung und die zunehmende Verflechtung zwischen den Staaten gewinnen diese Risiken an Dynamik. Entwicklungen, die zunächst weit von unserem Territorium entfernt sind, können sich schneller ausbreiten und negativ auf unsere Sicherheit auswirken. Deutschland ist in die globale Infrastruktur von Verkehr, Energie, Information und Finanzmärkten eingebunden und als Import- und Exportnation besonders abhängig von der Funktion und Offenhaltung dieser kritischen Infrastrukturen und dem Zugang zu Kapital-, Absatzund Beschaffungsmärkten, zu Kommunikationsnetzen, Verkehrsinfrastruktur und Pipelines. Die moderne Massenkommunikation, allem voran das Internet, die steigende weltweite Mobilität und ein wachsendes globales Bewusstsein führen zu einer immer dichteren internationalen Vernetzung unserer Bürger, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Strukturen.

Unser Umfeld verändert sich: durch das Entstehen neuer nicht-staatlicher Akteure; durch den Aufstieg neuer Mächte wie Indien und China; durch die wachsende Bedeutung von Nicht-Regierungsorganisationen. Aus diesen Veränderungen ergeben sich neue Notwendigkeiten und Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei der Lösung globaler und regionaler Sicherheitsprobleme, durch Machtverschiebungen auf der internationalen Ebene können aber auch neue Konflikte entstehen.

All dies beeinflusst direkt oder indirekt die Sicherheitslage Deutschlands. Nur im Bündnis mit anderen Staaten kann Deutschland diesen Sicherheitsrisiken in einer globalisierten Welt wirksam entgegen treten. Außerdem erfordert die Bewältigung dieser Herausforderungen eine Sicherheitsstrategie, die auf einem umfassenden Ansatz beruht, und die neben den klassischen Feldern der Außen-, Europa-, Verteidigungs-, Menschenrechts- und Entwicklungspolitik auch die Innen-, Wirtschaftsund Energie-, Umwelt-, Finanz-, Forschungs- und Bildungspolitik erfasst und zu einem breiten Instrumentarium vernetzt, das im Zusammenwirken mit anderen Staaten, nichtstaatlichen Akteuren und Organisationen wie den Vereinten Nationen, der NATO und Europäischen Union eingesetzt wird. Ziel ist es, präventiv Sicherheitsrisiken zu minimieren und dort schnell und effektiv eingreifen zu können, wo sich für unsere Sicherheit relevante Krisen konflikthaft zuspitzen.

I. Deutsche Sicherheitsinteressen im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie

Aufgabe des deutschen Staates ist es, den Werten des Grundgesetzes entsprechend Recht und Freiheit, Demokratie, Sicherheit und Wohlfahrt für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu bewahren, sie vor Gefährdungen zu schützen und die Souveränität und Unversehrtheit des deutschen Staatsgebietes zu sichern. Dazu kommen die Aufgaben und Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft Deutschlands in Bündnissen wie der NATO und der EU ergeben.

Angesichts der genannten Risiken für unsere Sicherheit liegt es folglich in unserem Interesse,
  • regionalen Krisen und Konflikten, die unsere Sicherheit und Interessen beeinträchtigen können, wenn möglich vorzubeugen oder dazu beizutragen, sie an ihrem Entstehungsort zu bewältigen,
  • globalen Herausforderungen wie der Bedrohung durch den transnationalen Terrorismus, der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen oder den Folgen des Klimawandels zu begegnen,
  • zur Achtung der Menschenrechte, zur Ausbreitung von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (Good Governance) beizutragen,
  • den freien und ungehinderten Welthandel einschließlich einer gesicherten Energie- und Rohstoffversorgung als Grundlage unseres Wohlstandes zu fördern und die Kluft zwischen armen und reichen Weltregionen auf der Grundlage des Modells der sozialen Marktwirtschaft zu verringern,
  • den Zusammenhalt und die politische, wirtschaftliche und militärische Handlungsfähigkeit von Europäischer Union, NATO und transatlantischer Partnerschaft zu stärken,
  • die Beziehungen zu den Staaten, die unsere Ziele und Werte teilen, zu strategischen Partnerschaften zu vertiefen sowie zur Stärkung einer funktionsfähigen, multilateralen internationalen Ordnung auf der Grundlage des Völkerrechts beizutragen.

II. Zentrale Herausforderungen und strategische Ziele

Folgende Herausforderungen sind von zentraler Bedeutung für die Sicherheit in Deutschland.

1. Terrorismus bekämpfen

Die Sicherheit unseres Landes ist heute völlig anderen, aber nicht minder gefährlichen Bedrohungen ausgesetzt als zu Zeiten des „Kalten Krieges“. Heute ist der transnationale Terrorismus die größte Gefahr für die Sicherheit unseres Gemeinwesens.

Diese Gefahr geht von nichtstaatlichen Akteuren aus, die bewusst asymmetrische Konflikte führen. Anders als beim RAF-Terror der 70er und 80er Jahre haben diese Terroristen nicht die Spitzen von Staat und Gesellschaft im Visier, sondern weiche Ziele. Mit quasi-militärischen Mitteln wollen sie eine möglichst große Zahl von Opfern erreichen und hierdurch Staat und Gesellschaft in ihren Grundfesten erschüttern.

Diese veränderte Bedrohungslage erfordert ein völlig neues Verständnis von Sicherheitspolitik. Da diese terroristische Gewalt auch Staatsgrenzen überschreitet und sich bewusst international organisiert und vernetzt, lässt sich die bisherige Trennung von innerer und äußerer Sicherheit nicht länger aufrechterhalten.

Europäische Länder sind sowohl Anschlagsziele als auch logistische Stützpunkte des Terrorismus, Deutschlands freiheitlich-demokratische Grundordnung ist von Außen und von Innen bedroht. Anschläge auf deutschem Boden konnten bisher erfolgreich vereitelt werden, auszuschließen sind sie aber auch künftig nicht.

Die Gefahr von terroristischen Anschlägen durch außenpolitische Zurückhaltung zu mindern, ist für Deutschland keine reale Option; der Eindruck von Schwäche würde terroristische Netzwerke noch gefährlicher machen.

Wir müssen nach den Ursachen des Terrorismus fragen und diese bekämpfen sowie derjenigen habhaft werden, die terroristische Anschläge planen oder verübt haben. Vor allem müssen wir die Rekrutierung immer neuer Kräfte des Terrorismus verhindern. Deswegen erfordert die Bekämpfung des Terrorismus den aktiven Einsatz politischer, diplomatischer, ziviler, entwicklungspolitischer und polizeilicher Instrumente. Operieren terroristische Netzwerke von schwachen Staaten aus oder nutzen sie diese als Rückzugsraum wie zum Beispiel in Afghanistan vor dem 11.09.2001, kann auch der Einsatz von Streitkräften zur Terrorismusbekämpfung erforderlich werden. Das Militär kommt in solchen Operationen dann zum Einsatz, wenn Gewaltakteure besiegt werden müssen, um Sicherheit für zivile Kräfte, den Wiederaufbau des Einsatzlandes und die Entwicklung von guter Regierungsführung herzustellen. Rückzugsmöglichkeiten für Terroristen zu verhindern, ist ein zentrales Ziel deutscher Sicherheitspolitik. Dies kann nur in enger internationaler Kooperation gelingen und ist gleichermaßen eine Aufgabe der Innen- wie Außenpolitik.

Terroristen nutzen die globale Infrastruktur als Ziel für Anschläge, aber auch um weltweit operieren zu können. Ein weiteres Ziel deutscher Sicherheitspolitik ist es daher, terroristische Operationen zu verhindern und gleichzeitig die globale Infrastruktur zu schützen. Durch Maßnahmen zur Verhinderung der Finanzierung, Kommunikation und Bewegung von Terrorgruppen können geplante Anschläge aufgedeckt und verhindert werden. Parallel dazu müssen hierzulande weiter Vorkehrungen getroffen werden, um die Anfälligkeit der kritischen Infrastruktur zu reduzieren. Dazu gehören auch die Befugnis des Bundeskriminalamts zur bundesweiten Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, die sichere Kommunikation aller Sicherheitsbehörden oder der Einsatz der Bundeswehr im Innern in besonderen Gefährdungslagen ergänzend zu Landes- und Bundespolizei. Ziel ist es, Terroranschläge zu verhindern bzw. die Folgen von Anschlägen zu minimieren und so Deutschland weniger verwundbar für Terroristen zu machen.

Um als Demokratie erfolgreich im Kampf gegen den Terrorismus zu bestehen, ist es wichtig zu verstehen, dass Freiheit und Sicherheit einander bedingen und kein Gegensatz sind. Das Eintreten für unsere Werte und ihre Beachtung auch beim Kampf gegen den Terrorismus ist hierbei unsere größte Stärke. Die als Abwehrrechte gegenüber dem Staat vorgesehenen Regelungen sind so anzupassen, dass sie auch in Zukunft zu einem Leben in Freiheit und in Sicherheit beitragen.

2. Proliferation verhindern und Abrüstung voranbringen

Bisher ist es nicht gelungen, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel zu stoppen. Im Nahen Osten wie in Südund Ostasien besteht die Gefahr eines atomaren Wettrüstens. Durch die unkontrollierte Verbreitung von ballistischer Raketentechnologie, auch durch kriminellen Schmuggel von Technik und Know-How, ist nicht nur die jeweilige regionale Stabilität, sondern auch die Sicherheit Deutschlands und seiner Bündnispartner bedroht. Die Gefahr von Anschlägen mit biologischen, chemischen oder atomaren Stoffen wird noch größer, sollten terroristische Vereinigungen und nichtstaatliche, gewaltbereite Akteure in ihren Besitz gelangen. Die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen zu erschweren und damit auch eine mögliche Weitergabe an Terroristen zu verhindern ist somit zentrales Ziel unserer Sicherheitspolitik. Wir halten an dem langfristigen Ziel der vollständigen Abschaffung aller Massenvernichtungswaffen fest.

Abrüstung und Rüstungskontrolle müssen künftig stärker als strategisches Instrument deutscher und europäischer Sicherheitspolitik verstanden werden. Deutschland allein kann trotz seiner restriktiven Rüstungsexport- und rigiden Rüstungskontrollpolitik die Gefahr nicht eindämmen. Vielmehr müssen auch auf multilateraler Ebene bereits bestehende Rüstungskontroll- und Nicht-Verbreitungsregime gestärkt und vorhandene Lücken geschlossen werden. Ebenso ist auf europäischer Ebene eine einheitliche Haltung der Mitgliedstaaten bei Exportkontrollfragen für Dual-Use-Produkte und die Verbesserung des internen Kontrollregimes notwendig.

Zur Vermeidung der Weiterverbreitung von nuklearem Material, nuklearer Technologie und nuklearem Know-How muss Ländern, die die Kernenergie nutzen wollen, ein Weg aufgezeigt werden, der das Proliferationsrisiko minimiert. Zu diesem Zweck sollte eine kontrollierte Versorgung von Staaten mit nuklearen Brennstoffen unter internationaler Aufsicht einer zu stärkenden Atomenergieorganisation aufgebaut werden. Die Anreicherung von nuklearem Material sollte künftig möglichst multilateral erfolgen und durch die IAEO kontrolliert werden.

Ziel unserer Sicherheitspolitik ist es aber auch, Systeme kollektiver Sicherheit, die in Europa zu unserer Sicherheit beitragen, in anderen Regionen aufbauen zu helfen. Nur in einem sicheren regionalen Umfeld können wir andere Staaten davon überzeugen, auf Nuklearwaffen zu verzichten.

Neben Konventionen, Ausfuhrkontrollen und Sanktionen sind wir in der Nichtverbreitungspolitik zum Schutz vor Angriffen mit Massenvernichtungswaffen auf die nukleare Abschreckungsfähigkeit der NATO und unserer Bündnispartner angewiesen. Die im Rahmen der NATO seit langem bestehende nukleare Teilhabe garantiert Deutschland dabei Einfluss. Systeme wie Raketenabwehr und andere Schutzkomponenten lassen den Erwerb von Nuklearwaffen weniger attraktiv werden und sind daher im deutschen Interesse. Auf nationaler Ebene müssen ausreichende Kapazitäten zur ABC-Abwehr sowie Impfstoffe, Gegengifte und eine Versorgungsinfrastruktur für die Bevölkerung bereit stehen, um unsere Verwundbarkeit gegen Terroranschläge mit Massenvernichtungswaffen zu reduzieren.

Unsere Sicherheit in Europa wurde nach dem Ende des Ost-West- Konflikts auch durch die kooperative konventionelle Rüstungskontrolle erhöht, daher ist es wichtig, diese fortzusetzen und zu verstärken.

3. Energie- und Rohstoffversorgung sichern

Ein weiterer Risikofaktor ist unsere Abhängigkeit von Energie und Rohstoffen sowie einer sicheren Versorgungsinfrastruktur. Im Jahr 2030 werden über zwei Drittel des Energieverbrauches in Europa durch Einfuhren gedeckt werden müssen, vor allem aus Russland, der Golfregion und Nordafrika. Bereits heute sind angesichts des weltweit stark wachsenden Energie- und Rohstoffbedarfs, insbesondere in China und Indien, Engpässe, Ressourcenkonflikte und -verteuerung zu erwarten. Krisenhafte Entwicklungen, Terrorismus oder gewaltsame Konflikte in Lieferländern können unsere Versorgung mit Energie und Rohstoffen gefährden und unserer Wirtschaft Schaden zufügen. Es besteht aber auch die Gefahr, dass unsere Abhängigkeit gegen uns instrumentalisiert wird und wir politisch unter Druck gesetzt werden.

Angesichts dieses doppelten Risikos brauchen wir eine nationale Energie- und Rohstoffstrategie, die in eine europäische Energiestrategie eingebettet ist und die Energie- und Umweltpolitik mit weiteren notwendigen Politikbereichen wie der Klima-, Entwicklungs-, Finanz-, Forschungs- und Außenwirtschaftspolitik sicherheitspolitisch verzahnt. Insbesondere die Entwicklungszusammenarbeit kann durch die Stabilisierung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Entwicklungsund Schwellenländern einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung unserer Energie- und Rohstoffversorgung leisten und Importrisiken minimieren.

Gemeinsam mit der Wirtschaft müssen wir den Dialog und die Kooperation mit Transit- und Lieferländern vertiefen.Sicherheitspolitisches Ziel ist hierbei die Diversifizierung von Energieträgern, Lieferländern und Transportwegen und die Bildung eigener strategischer Reserven.

Darüber hinaus müssen auf der europäischen Ebene außen- und sicherheitspolitische Anliegen noch stärker mit der Handelspolitik gegenüber wichtigen Energie- und Rohstoffpartnern verknüpft und Energiepartnerschaften weiter ausgebaut werden. Eine einheitliche EU-Energieaußenpolitik mit gemeinsamer Verhandlungsmacht erhöht die Versorgungssicherheit und entfaltet viel größere Wirkung als bilaterale Abkommen. Dabei muss die EU viel stärker ihre führende Rolle bei Konzepten und Technologien der Energieeinsparung, Energieeffizienz und bei erneuerbaren Energien sowie bei der Fusionstechnologie und nuklearen Sicherheitsforschung nutzen.

Wir streben eine europäische Energiesicherheitsunion an, die bei Versorgungsproblemen eines Mitglieds solidarisch füreinander einsteht; dazu ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten miteinander vernetzt sind und gleiche Standards für die Bevorratung befolgen.

Die Herstellung von Energiesicherheit und Rohstoffversorgung kann auch den Einsatz militärischer Mittel notwendig machen, zum Beispiel zur Sicherung von anfälligen Seehandelswegen oder von Infrastruktur wie Häfen, Pipelines, Förderanlagen etc. Bereits heute wird die Bundeswehr eingesetzt - beispielsweise mit der Beteiligung an OEF am Horn von Afrika oder an Active Endeavour im Mittelmeer. In die Sicherung der globalen Energieversorgungskette müssen China und Indien integriert werden, die als große Verbraucher ebenso ein Interesse an stabilen Lieferbedingungen haben wie wir.

4. Die Folgen des Klimawandels bewältigen

Der Klimawandel ist nicht nur ein Umwelt- und Energieproblem, sondern auch ein Sicherheitsrisiko. Erste Auswirkungen des Klimawandels sind spürbar und werden in Form von Überschwemmungen, Hitze-wellen, Ernährungskrisen, Dürreperioden, Waldbränden und dem weiteren Anstieg des Meeresspiegels zunehmen. Gelingt es nicht, dieser Entwicklung entgegen zu steuern, wird sich die Zahl von Konflikten erheblich ausweiten: um die Verteilung von Wasser, Land, Nahrung, um die Bewältigung von Migrations- und Flüchtlingsbewegungen, die bis nach Deutschland kommen werden, um Kompensationszahlungen zwischen den wesentlichen Verursachern des Klimawandels und besonders betroffenen Ländern. Daraus könnten eine Ausweitung lokaler und regionaler Konflikte bis hin zu zwischenstaatlichen Kriegen, eine Destabilisierung des internationalen Systems sowie eine Gefährdung der weltwirtschaftlichen Entwicklung erwachsen. Gleiches gilt, wenn auch in geringerem Umfang, für andere Umweltschäden wie Verwüstung, Bodenversalzung, Erosion und toxische Kontamination von Gewässern und Böden.

Für die deutsche Sicherheitspolitik ist es wichtig, sich auf die Auswirkungen des Klimawandels einzustellen und zur Bewältigung der sicherheitsrelevanten Folgen beizutragen.

Deutschland und die EU-Länder müssen die 2007 vereinbarten Emissionsreduktionsziele erfüllen und die anderen Industriestaaten sowie die Schwellen- und Entwicklungsländer zu den notwendigen verstärkten Klimaschutz-Anstrengungen mit dem Ziel eines einheitlichen Pro-Kopf-Verbrauchs von fossilen Energieträgern bewegen.

Die Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Anpassung an den Klimawandel und der Bewältigung anderer Umweltschäden muss integraler Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit sein. Insbesondere sind die Zusammenarbeit zur Vermeidung von Wasserkrisen zu vertiefen, Agrarentwicklungsstrategien neu auszurichten und die Katastrophenvorsorge zu stärken. Zur Bewältigung der hohen Anpassungskosten sind wirksamere Finanzierungsinstrumente erforderlich.

Die Vereinten Nationen müssen die Sicherheitsrisiken des Klimawandels effizienter und vor allem präventiv angehen. Darüber hinaus sollte in Weiterentwicklung des Völkerrechts der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in Fällen erheblicher Umweltzerstörung und schwerwiegender Verletzungen des Umweltrechts handlungsberechtigt sein.

Angesichts zunehmender Umweltkatastrophen ist auch auf der europäischen Ebene ein engeres Zusammenwirken, die rechtzeitige Anforderung und die effektive Einsatzkoordination der Zivil- und Katastrophenschutzkräfte und der Streitkräfte der Mitgliedstaaten erforderlich.

5. Konflikte verhindern, eindämmen und beilegen

Schwache Staaten oder Räume mit begrenzter oder fehlender Staatlichkeit sind Opfer von Sicherheitsrisiken, aber genauso Quelle für die Bedrohung anderer Staaten. Sie dienen transnational agierenden terroristischen Gruppen und Kriminellen als ideales Rückzugsgebiet, können die Versorgung unserer Wirtschaft mit wichtigen Rohstoffen verhindern, Extremismus hervorrufen, die Nachfrage nach Massenvernichtungswaffen schüren oder Flüchtlingsbewegungen, Menschenhandel und Schleuserkriminalität auslösen.

Auch auf globale Normen wie die Achtung der Menschenwürde oder das Gewaltmonopol des Staates wirken sie sich negativ aus.

Die zunehmende Verbreitung der Organisierten Kriminalität in schwachen Staaten macht die Bedrohung des Terrorismus noch ernster. Aus den Erlösen krimineller Aktivitäten, vor allem aus Drogenhandel, aber auch dem illegalen Handel mit Waffen, Menschen, Geldwäsche oder Piraterie werden Kriegshandlungen, Extremismus und Terrorismus finanziert.

Deswegen ist es notwendig, dass wir – vor allem über entwicklungspolitische Maßnahmen - schwache Staaten stärken und dazu beitragen, dass sich neue staatliche Strukturen ausbilden oder vorhandene festigen können. Um Konflikten und Krisen vorzubeugen, müssen wir gemeinsam mit unseren Partnern unsere Fähigkeiten zur Prävention gezielt stärken, um kulturell und religiös angepasste Stabilisierungslösungen anbieten zu können.

Migration wird innerhalb und zwischen Staaten zunehmen. Die internationale Migrationspolitik muss diese Herausforderung stärker beachten und sich sowohl an den Interessen der Zielländer als auch der Transit- und Herkunftsländer ausrichten. Ein wesentlicher Ansatz zur Bewältigung der zunehmenden Migration muss sein, die Selbsthilfekräfte in den Herkunftsländern zu aktivieren. Die Menschen sind in ihren Bemühungen um lebenswerte Perspektiven im eigenen Land zu ermutigen und wirksam zu unterstützen. Grundlage dafür sind neben besserer Bildung realistische Wege aus der Armut durch Chancen zu privatem Vermögensaufbau. Hierzu ist besonders das Mikrokreditwesen auszubauen.

Schwache Staaten sind ein globales Problem. Vordringlich muss deutsche Sicherheitspolitik gemeinsam mit unseren europäischen Partnern unsere Nachbarschaft stabilisieren. Auf dem Balkan müssen die erzielten Erfolge konsolidiert werden. In der EU müssen wir weiter darauf hinarbeiten, dass an unseren östlichen Grenzen und rund um das Mittelmeer ein Ring verantwortungsvoller Staaten entsteht. Hierzu muss die EU-Nachbarschaftspolitik einen wirksameren Beitrag leisten. Auch die Länder des kaukasischen, kaspischen und des zentralasiatischen Raumes sowie der Nahe und Mittlere Osten müssen in ihrer Sicherheit und politischen Stabilität gestärkt werden. Dies gilt insbesondere für die Sicherung des Existenzrechts Israels als jüdischer Staat und ein lebensfähiges Palästina im Rahmen einer Zweistaatenlösung.

Sicherheit und Stabilität in diesen Regionen sind nicht nur wegen des Reichtums an Energieressourcen, sondern auch wegen ihrer kulturellen Brückenfunktion für Europa bedeutsam.

Ebenso sind wir an einer stabilen Entwicklung Afrikas interessiert. Hier bedeutet Sicherheitspolitik auch die Förderung guter Regierungsführung, nachhaltigen Wirtschaftswachstums, der Bildung und der Gesundheitssysteme, sowie die Stärkung von ländlicher Entwicklung und einer bedarfsgerechten Nahrungsmittelproduktion. Die Notwendigkeit zur verstärkten Zusammenarbeit mit den afrikanischen Ländern ergibt sich auch aus den sicherheitspolitischen Konsequenzen der Klima- und Umweltveränderungen.

Um in Asien einen Beitrag zur Bewältigung der sicherheitspolitischen Herausforderungen leisten und unsere Chancen optimal nutzen zu können, brauchen wir ein auch mit den transatlantischen Partnern abgestimmtes strategisches Vorgehen der Europäer. Wir wollen die Anstrengungen der Länder Asiens für mehr Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, politische Stabilität und Entwicklung, eine erfolgreiche Terrorismusbekämpfung sowie für eine engere regionale Zusammenarbeit stärken. Konsequenter als bisher müssen wir uns ein Netz von Verbündeten und Gleichgesinnten in der Region schaffen, mit denen gemeinsame politische Ziele verfolgt werden. Wir müssen versuchen, China noch stärker bei der Bewältigung der sicherheitspolitischen Herausforderungen einzubinden, insbesondere beim Klimaschutz, bei Abrüstung, bei Energie- und Rohstoffversorgung und bei der Herstellung von Good Governance in Entwicklungsländern.

Lateinamerika, das sich immer als Teil der westlichen Welt und der Gemeinschaft der Demokratien verstanden hat, müssen wir als Partner für „global governance“ gewinnen, um eine auf Regeln gegründete Ordnung zu schaffen. Dafür müssen wir den politischen Dialog sowie die wirtschaftliche und Entwicklungszusammenarbeit vertiefen und die sicherheitspolitische Vernetzung ausbauen. Unsere sicherheitspolitischen Interessen in Lateinamerika konzentrieren sich neben der Hilfe zur Konsolidierung der Demokratie und zur Beseitigung rechtstaatlicher Defizite vor allem auf die Bekämpfung der Drogenkriminalität, des Menschenhandels sowie der Entführungsindustrie und des Terrorismus.

Wir müssen unsere Bündnisfähigkeit ausbauen und die für unsere Sicherheit relevanten Bündnisse handlungsfähiger machen. Als größter Beitragszahler der EU, zweitgrößter im Nordatlantischen Bündnis und drittgrößter bei den Vereinten Nationen haben wir ein Interesse daran, dass unsere eingebrachten Ressourcen wirksam und im Sinne unserer strategischen Ziele eingesetzt werden. Dazu müssen wir die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik in ihrer spezifischen zivil-militärischen Reaktionsfähigkeit weiter stärken und komplementär und interoperabel zur NATO ausbauen. Dafür müssen wir u.a. entsprechende strategische Fähigkeiten auf nationaler und europäischer Ebene schaffen, zum Beispiel eine Europäische Gendarmerie oder schnelle zivile Krisenreaktionsteams aus Diplomaten, Rechtsexperten, Verwaltungsfachleuten und Entwicklungsfachkräften. Ebenso müssen wir die transatlantische Partnerschaft weiterentwickeln, die Vereinten Nationen stärken und das Völkerrecht den zentralen Herausforderungen anpassen.

Die Nordatlantische Allianz muss in ihrer politischen und militärischen Transformation weiter voran schreiten. Dazu gehören neben der konsequenten Weiterentwicklung der militärischen kollektiven Fähigkeiten und der erfolgreichen Durchführung der laufenden Einsätze zur Stabilisierung insbesondere des Balkans und Afghanistans: die Aufnahme neuer Mitglieder, soweit sie die Kriterien erfüllen und dadurch zur Sicherheit und Stabilität Europas und Nordamerikas beitragen; die Weiterentwicklung des Verhältnisses zu Russland zu einer auf Kernprinzipen, -werten und –verpflichtungen basierenden strategischen Partnerschaft; die Ausweitung und Ausdifferenzierung bereits bestehender Partnerschaften auch in globaler Perspektive; die Risikovorsorge gegen Problemstaaten durch strategische Raketenabwehr; die Aufnahme von sicherheitsrelevanten Themen wie „Cyberdefence“ oder bestimmte Aspekte der Energiesicherheit in das Aufgabenspektrum.

III. Konsequenzen für die deutsche Sicherheitspolitik

Die Verfolgung unserer Interessen und strategischen Ziele erfordert ein aktiveres, frühzeitiges, rasches, kohärentes und wenn nötig robustes Handeln. Das gilt für alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente und Fähigkeiten zur Krisenbewältigung und Konfliktverhütung, die besser miteinander vernetzt werden müssen.

1. Vernetzter Heimatschutz für einen wirksamen Zivil- und Katastrophenschutz

Zur Bewältigung von Großschadensereignissen wie Naturkatastrophen, Terroranschlägen oder Katastrophenfällen mit biologischem, chemischem oder nuklearem Material müssen Bund und Länder zusammenwirken für einen vernetzten Heimatschutz. Die Aufgabe der Gefahrenbekämpfung ist – im Sinne eines kooperativen Föderalismus – von allen in Frage kommenden Stellen wahrzunehmen. Die Erhöhung der Wehrhaftigkeit Deutschlands nach Außen wie nach Innen muss sich auch organisatorisch in der deutschen Sicherheitsarchitektur niederschlagen. Die Organe, Instrumente und Fähigkeiten der inneren und äußeren Sicherheit sind besser miteinander zu verzahnen. Dabei sind die zahlreichen nichtstaatlichen Organisationen ihren Fähigkeiten entsprechend einzubinden. Eine adäquate Koordination zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist sicherzustellen.

Die europäische Koordination beim Zivilschutz und bei der Katastrophenhilfe ist zu verbessern – sowohl für den gemeinsamen Einsatz in Europa als auch in nichteuropäischen Ländern.

In besonderen Gefährdungslagen muss ein Einsatz der Bundeswehr im Innern mit ihren spezifischen Fähigkeiten im Katastrophenschutz sowie bei der Bewältigung terroristischer Gefahren ergänzend zu Länder- und Bundespolizei im Rahmen festgelegter Grenzen möglich sein. Hierfür sind klare Rechtsgrundlagen zu schaffen und Zuständigkeiten anzupassen.

Für Aufgaben des Heimatschutzes, wie beispielsweise Pionieraufgaben, Sanitätswesen und ABC-Abwehr, müssen aus dem Personalbestand der Bundeswehr ausreichend Soldaten zur Verfügung stehen. Hierzu muss die neue Struktur der zivil-militärischen Zusammenarbeit auf Landes- und Bezirksebene mit dem Ziel eines höheren Wirkungsgrades verbessert werden. Dem Heimatschutz dient auch die Allgemeine Wehrpflicht. Sie schafft Voraussetzungen für eine wirksame Landes- und Bündnisverteidigung, die neben den Auslandseinsätzen auch weiterhin von elementarer Bedeutung für unsere Sicherheit ist. Gemeinsam mit den Reservisten der Bundeswehr stellen die Wehrpflichtigen ein Potenzial an qualifizierten Soldatinnen und Soldaten, die insbesondere im Heimatschutz wirken können und zudem ihren Kameradinnen und Kameraden im Auslandseinsatz den Rücken freihalten.

Heimatschutz umfasst auch Aspekte der Seesicherheit und den Schutz vor möglichen terroristischen Angriffen von See. Dazu gehört die Analyse und Abwehr aller Gefahren für die Sicherheit des Schiffs- und Warenverkehrs, für die Umwelt oder für den Fischfang. Zur Abwehr terroristischer Angriffe auf und von See, für die die Mittel der Küstenwache im Einzelfall nicht ausreichen, sollte die Kooperation mit der Deutschen Marine ausgebaut werden. Für die maritime Sicherheit außerhalb deutscher Hoheitsgewässer auf Hoher See und – bei Zustimmung der jeweiligen Partnernation – gegebenenfalls auch in fremden Hoheitsgewässern müssen eindeutige rechtliche Voraussetzungen für einen robusteren Einsatz der Deutschen Marine gegen Piraterie oder Terrorismus geschaffen werden.

2. Zivil-militärisches Instrumentarium zur Krisenbewältigung und –prävention im Ausland stärken

Wir müssen unsere Fähigkeiten stärken, um noch wirksamer zur Krisenbewältigung und –prävention beitragen zu können.

Deutschland engagiert sich bereits gemeinsam mit seinen Bündnispartnern und Nicht-Regierungsorganisationen aktiv beim Krisenmanagement. Wir müssen in der Lage sein, vor Ausbruch einer Krise zu handeln. Gelingt die Verhinderung von gewaltsamen Konflikten nicht, müssen wir bereit sein, sie an ihrem Entstehungsort zu bewältigen, falls eine negative Auswirkung ihrer potenziellen Folgen auf die Sicherheit Deutschlands und seiner Bürger zu befürchten ist.

Bereits bei der Einsatzplanung in Deutschland müssen das Ressort übergreifende Vorgehen kohärenter und alle vorhandenen Instrumente besser verzahnt, die Koordination mit den Partnern aus EU, NATO und Vereinten Nationen enger gestaltet werden. In den Einsatzgebieten brauchen wir mehr Transparenz in die von staatlicher und nichtstaatlicher Seite erbrachten Leistungen wie Nothilfe, Wiederaufbau und Entwicklungsaktivitäten sowie eine besser aufeinander abgestimmte Arbeitsteilung und Koordination der Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren.

Zunehmend wichtiger für Stabilisierungseinsätze werden ziviles Personal und Polizisten. Solche Kräfte sind in Deutschland nicht ausreichend verfügbar. Um dem Bedarf und Deutschlands internationaler Verantwortung gerecht zu werden, sind analog zur Transformation der Bundeswehr eine Kräfteabschätzung und operative Zielvorgaben erforderlich und Lücken bei Personal, Ausbildung, Ausrüstung sowie rechtlichen Grundlagen schnellstmöglich zu schließen.

Die Bundeswehr ist wichtiger Bestandteil der Krisenbewältigung und -prävention im Ausland. Ihr Einsatz erfolgt auf der Grundlage unserer bündnispolitischen Verpflichtungen und Ziele gemeinsam mit unseren Bündnispartnern einzelfallabhängig und interessengeleitet, und damit auch in dem Interesse, die Sicherheit Deutschlands zu gewährleisten und zugleich nationalen Einfluss auf internationale Entwicklungen zu nehmen.

Angesichts der steigenden Anzahl von Krisen, die sich negativ auf unser Land auswirken können, muss sich Deutschland auf weitere, länger andauernde Einsätze der Bundeswehr, zur Friedensstabilisierung und zur Friedenserzwingung, vorbereiten. Um in diesem umfassenden Sinn handlungsfähig zu sein, muss sich in der Bevölkerung ein neues Verständnis der Sicherheitsrisiken und der strategischen Aufgaben deutscher Sicherheitspolitik herausbilden. Insbesondere die Politik ist gefordert, unsere Bürger durch bessere Kommunikation und Information davon zu überzeugen, dass Deutschland bereit sein muss, Verantwortung für die globale Sicherheit gemeinsam mit unseren Partnern zu tragen.

Rechtsgrundlage für alle Einsätze der deutschen Streitkräfte einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus sind das Grundgesetz und das Völkerrecht. Einsätze sind damit im Rahmen der Beistandsverpflichtungen in NATO oder EU, auf der Grundlage eines Mandats der Vereinten Nationen oder auch ohne ein solches Mandat in Wahrnehmung des Selbstverteidigungsrechts entsprechend Artikel 51 oder in Verfolgung der Ziele der Charta der Vereinten Nationen (humanitäre Intervention) möglich.

Wenn und solange Einheiten der Bundeswehr als fester Bestandteil eines multinationalen Eingreifverbandes zur militärischen Krisenbewältigung zur Verfügung gestellt werden, müssen diese auch kurzfristig eingesetzt werden können. Dafür ist das Parlamentsbeteiligungsgesetz entsprechend anzupassen.

Die Bundeswehr muss in einem multinationalen Umfeld im gesamten Einsatzspektrum operieren können. Dafür ist die Transformation der Bundeswehr hin zu flexiblen und auf Distanz verlegbaren, durchhaltefähigen Streitkräften weiter zu forcieren. Zudem sind die finanziellen Mittel unter Nutzung von Synergiepotenzialen effizienter einzusetzen. Eigene wettbewerbsfähige rüstungstechnologische Kernfähigkeiten sind deshalb von strategischer Bedeutung, auch um Einfluss auf Entscheidungen in NATO und EU zu sichern und um die europäische und transatlantische Rüstungspolitik mit gestalten zu können.

3. Effektive Sicherheitspolitik durch einen Nationalen Sicherheitsrat

Um ein kohärentes Zusammenwirken aller Kräfte der inneren und äußeren Sicherheit zu gewährleisten, ist ein „Nationaler Sicherheitsrat“ als politisches Analyse-, Koordinierungs- und Entscheidungszentrum einzurichten. Die Länder müssen dabei ihren Aufgaben entsprechend mitwirken können. Der Nationale Sicherheitsrat soll drei Aufgaben erfüllen:

Zum ersten die umfassende, Ressort übergreifende Analyse möglicher Bedrohungen für die innere und äußere Sicherheit. Die verschiedenen Informationen zu sicherheitsrelevanten Veränderungen aus Auslandsvertretungen, Nachrichtendiensten und Entwicklungsinstituti onen sind in präventive, zeitgerechte und zielgerichtete außen-, sicherheits- und entwicklungspolitische Maßnahmen zu überführen.

Zum zweiten die Koordination der zivil-militärischen Krisenbewältigung und –prävention im Ausland.

Zum dritten die Koordination der Einleitung geeigneter Abwehrmaßnahmen und Notfallplanungen sowie des Einsatzes der Heimatschutzkräfte in dem Falle, dass Katastrophen u.ä. die Fähigkeiten einzelner Bundesländer überfordern.

Unter Berücksichtigung der föderalen Kompetenzordnung der Bundesrepublik Deutschland und der Zuständigkeiten der Ressorts der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden soll dadurch eine einheitliche politische Leitung und ein optimales Krisenmanagement im Inland wie im Ausland sichergestellt werden.

Hierzu ist der Bundessicherheitsrat unter Vorsitz der Bundeskanzlerin aufzuwerten und unter Nutzung bestehender Ressourcen mit einem handlungsfähigen Stab auszustatten, dessen Mitarbeiter interdisziplinär und ressortübergreifend arbeiten, auf der Basis einheitlicher Lagebilder Szenarien entwickeln und der Exekutive Handlungsoptionen aufbereiten.

4. Sicherheitspartnerschaft mit Wirtschaft und Wissenschaft

Gegen die genannten Gefahren brauchen wir weiterführende, intelligente Lösungen, die uns Sicherheit bieten und unsere Kultur der Freiheit stärken. Geeignete Technologien und Handlungsstrategien sind im Rahmen der Sicherheitsforschung zu entwickeln.

Hoher Forschungs- und Implementierungsbedarf besteht unter anderem bei sensiblen Kommunikationsinfrastrukturen oder der Gewährung von „sicherer Identität“. Aber auch die lange vernachlässigte Epidemiologie zur Abwehr von Seuchen oder die Entwicklung von Terahertz-Technologien für verbesserte Detektionsmöglichkeiten sind von entscheidender sicherheitspolitischer Bedeutung.

Jedoch nicht nur technische Lösungen sind gefordert. Auch auf geistes-, sozial- oder sprachwissenschaftlichen Forschungsgebieten besteht in Deutschland Nachholbedarf, um durch ein besseres Verständnis der Welt zu einer besseren Sicherheitspolitik zu gelangen.

Insbesondere die Unternehmen als Träger unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, aber ebenso als Eigentümer und Betreiber der kritischen Infrastrukturen sehen sich den neuen Sicherheitsherausforderungen im nationalen und internationalen Umfeld gegenüber und müssen daher in eine erweiterte Sicherheitsvorsorge einbezogen werden. Durch gemeinsame Risikobewertungen, den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen und die Entwicklung gemeinsamer Schutzund Abwehrmaßnahmen gegen den Terrorismus oder die Organisierte Kriminalität muss die nationale Sicherheitsvorsorge im Inland wie im Ausland weiter gestärkt und der Schutz kritischer Infrastrukturen erhöht werden.

IV. Fazit

Wir leben in einer Welt mit neuen Risiken, aber auch mit neuen Chancen. Deutschland hat gemeinsam mit den EU- und NATOPartnern die Möglichkeiten, einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen zu leisten. Das Bekenntnis zu unseren demokratischen und rechtsstaatlichen Werten und Normen ist ein herausragendes Potential für eine erfolgreiche Sicherheitspolitik und gleichzeitig eine große Chance für die aktive Gestaltung der Globalisierung.

Herausgeber: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Dr. Norbert Röttgen MdB
Hartmut Koschyk MdB
11011 Berlin
Text: Dr. Andreas Schockenhoff MdB, Stellv. Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion



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