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Kann man mit Kopftuch Recht sprechen?

Heftige Debatte in Dänemark über religiös motivierte Arbeitsbekleidung bei Amtspersonen

Von Andreas Knudsen, Kopenhagen *

Dänische Richter haben dieser Tage das von der Regierung für sie geplante Verbot von Kopftuch, Turban und anderen religiös motivierten Kleidungsstücken zum Teil scharf abgelehnt. Der Vorsitzende des Richterverbandes, Jørgen Lougart, zeigte sich schon deshalb »außerordentlich verwundert«, weil es keinen Richter und keine Richterin im Lande mit Kopftuch oder Turban gebe.

Eine interne Richtlinie in der Gerichtsverwaltung zur Frage, ob eine Richterin während ihrer Arbeit im Gerichtssaal ein muslimisches Kopftuch tragen dürfe, ist dabei, in Dänemark ein generelles Verbot religiöser Symbole für bestimmte Amtspersonen auszulösen. Einen konkreten Anlass für die Richtlinie gibt es nicht, weil es gegenwärtig keine muslimischen Bewerber für ein Richteramt gibt. Aber die ausgesprochene generelle Erlaubnis lieferte der Dänischen Volkspartei die Möglichkeit, sich erneut als Bewahrer dänischer Werte zu profilieren.

Im Kern geht es darum, ob ein Richter, Polizist oder Soldat seine Arbeit neutral, dem Geist und den Buchstaben des Gesetzes entsprechend ausführen und gleichzeitig seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion demonstrieren könne. Zugleich ist die Diskussion Teil des Kampfes um die Werte, die die hiesige Gesellschaft prägen sollen: »Multikulti« oder trotz einer muslimischen Minderheit dänische Werte und Traditionen? Bei den meisten Teilnehmern der Debatte war dabei das Bemühen zu erkennen, eine Diskussion »Wir« gegen »Sie« zu vermeiden.

Die bürgerliche Regierung hoffte zunächst, den Sturm aussitzen zu können, bis man auf die Verbotslinie einschwenkte. Als sich Integrationsministerin Birthe Rønn Hornbæck in einer langen Zeitungskolumne für Richter mit Turban oder Richterinnen mit Kopftuch aussprach, wurde sie rasch und in aller Öffentlichkeit von Premierminister Anders Fogh Rasmussen in die Schranken gewiesen: Die Neutralität eines Richters dürfe nicht durch religiöse oder politische Symbole in Frage gestellt werden. In Kürze wird deshalb im Parlament ein Gesetzentwurf eingebracht, der diese im Gerichtssaal verbieten wird.

Meinungsumfragen zeigen übereinstimmend, dass sich eine Mehrheit der Bevölkerung diesem Standpunkt anschließt. Ob auch andere Personen wie Polizeibeamte und Soldaten, die Hoheitsaufgaben ausführen, davon betroffen sein werden, ist gegenwärtig noch unklar. Die zuständigen Minister haben signalisiert, dass sie in internen Richtlinien ebenfalls Verbote aussprechen wollen. Frankreich und die Türkei werden hier als Beispiel hervorgehoben, dass staatliche Repräsentanten uniform zu sein und im Dienst nicht das Recht haben, persönliche Überzeugungen zu demonstrieren. Der Gesetzesentwurf ist eine ernste Niederlage für die Integrationsministerin, die erst seit November im Amt ist und schon um ihren Posten bangen muss.

Die ganze Debatte wurde von den Befürwortern des Verbotes bestimmt. Die Sozialdemokraten versuchten sich mit einer Sowohl-als-auch-Linie, die einerseits die Position der Dänischen Volkspartei kopiert, andererseits aber zu weit gehende Eingriffe vermeiden will. Das Kommunikationsfiasko hätte die Parteiführung eigentlich voraussehen können, denn die Ausländerpolitik ist schon lange die Achillesferse der Partei. Nur wenige Vertreter der Volkssozialisten und der Rot-Grünen Einheitsliste beteiligten sich an der Debatte für das Recht muslimischer Frauen, mit Kopftuch zu gehen, falls es selbst gewählt ist. Wie und wer beurteilen kann, ob ein religiöses Symbol selbst gewählt oder aufgezwungen ist, ließ sich nicht erklären. Im Falle der Einheitsliste ist die mangelnde Lust zur Diskussion auch eine Nachwirkung ihrer eigenen Kopftuchdebatte, als die Aufstellung einer demonstrativ religiösen Parlamentskandidatin der Partei fast die Repräsentanz im Folketing gekostet hätte und zur internen Zerreißprobe führte.

Im Berufsleben spielt die Diskussion »Kopftuch oder nicht« ansonsten keine Rolle. In Branchen mit vielen muslimischen Beschäftigten, etwa Supermärkte oder im Servicebereich, haben die meisten Unternehmen eine pragmatische Lösung gefunden, die Firmenuniformen, Hygieneforderungen und religiöse Kopfbedeckungen unter einen Hut bringt.

* Aus: Neues Deutschland, 20. Mai 2008


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