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Fortschritte im Stillstand?

Eine Bestandsaufnahme des Konflikts um Bergkarabach

von Felix Kuntzsch *

Der Konflikt um Bergkarabach ist Teil des gewalttätigen Erbes einer unerwartet friedlich implodierten Sowjetunion (SU). Mehrer Zehntausende kamen im Krieg um die mehrheitlich armenisch besiedelte Enklave in Aserbaidschan ums Leben, Hunderttausende wurden vertrieben. Wie in den ähnlich gelagerten Auseinandersetzungen um Südossetien, Abchasien und Transnistrien gibt es auch in diesem Fall bisher keine für alle Beteiligten akzeptable Lösung. Die ehemalige Frontlinie ist zu einer unüberbrückbaren Barriere geworden wie die gesamte Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan. Sie trennt die Konfliktparteien nicht nur räumlich, sondern auch kognitiv.

Schon der Konfliktgegenstand ist umstritten. Für Baku handelt es sich um eine Frage territorialer Integrität, in der Armenien völkerrechtswidrig einen Teil Aserbaidschans okkupiert. Aus armenischer Sicht ist der Konflikt dagegen in erster Linie ein inneraserbaidschanisches Problem, in dem es um das Selbstbestimmungsrecht der armenischen Minderheit geht.

In mehr als fünfzehn Jahren fast ununterbrochener Verhandlungen konnte selbst das Minimalziel einer Konsolidierung des Waffenstillstands nicht erreicht werden. Zahlreiche Kompromissvorschläge wurden erfolglos diskutiert, Hoffnungen auf eine baldige Einigung wiederholt enttäuscht. Weshalb ließen sich die Konfliktparteien in all den Jahren nicht zu einem Friedensschluss bewegen?

Meine Analyse stellt die Rolle der jeweiligen Öffentlichkeiten und deren ablehnende Haltung gegenüber politischen Kompromissen in den Vordergrund. Es erweist sich als schwierig gegen die öffentliche Meinung in Armenien, Bergkarabach und Aserbaidschan eine diplomatische Lösung »von oben« durchzusetzen. Die anfangs durch Gewalt und nationalistische Mobilisierung erkaufte Legitimität der politischen Eliten wird ihnen zum Verhängnis. Einziges probates Gegenmittel ist ein intergesellschaftlicher Dialog, dem bisher kaum Platz eingeräumt wurde.

Die Vergangenheit und der Status Quo

Der Bergkarabach-Konflikt ist das Ergebnis der ethnoterritorialen Organisation der SU. In den 1920er Jahren wurde dieses mehrheitlich von Armeniern bewohnte Gebiet der Sozialistischen Sowjetrepublik (SSR) Aserbaidschan zugeschlagen (Cornell 2001; de Waal 2005). Bergkarabach wurde zu einer autonomen Region, die zwar eigene Institutionen besaß, in allen Belangen aber von Baku abhing und sich somit in der Verteilungshierarchie der von Schattenwirtschaft geprägten Sowjetökonomie benachteiligt sah (Zürcher & Köhler 2003, Dragadze 1989). Der Anschluss an die SSR Armenien schien einen Ausweg zu bieten, der mit einer konsequenten Umsetzung des Nationalitätenprinzips gerechtfertigt werden konnte (Brubaker 1996).

Was die Eskalation ermöglichte, war das Unvermögen Moskaus, die Ablehnung des territorialen Transfers durchzusetzen und für die öffentliche Ordnung und Sicherheit in der Region zu sorgen. Lokale Auseinandersetzungen, deren Gründe im Nachhinein vielschichtig erscheinen, wurden in der Öffentlichkeit als ethnonationale Konfrontationen präsentiert -- mit fatalen Folgen. Nach pogromartigen Ausschreitungen eines wütenden Mobs in Sumagit unweit von Baku gegen dort lebende Armenier im Januar 1989 machte die armenische Demokratiebewegung Bergkarabach zu einem Symbol des Widerstandes gegen die Willkür Moskaus (Malkasian 1996).[1]

Mit den Unabhängigkeitserklärungen der beteiligten Parteien intensivierte sich der Gewaltaustrag. Beide Seiten machten sich »ethnischer Säuberung« schuldig. Zum Zeitpunkt des im Frühjahr 1994 vereinbarten Waffenstillstands hatte Baku de facto den Krieg um Bergkarabach verloren und war nur knapp einem Bürgerkrieg entgangen.

Zusätzlich zur ehemals autonomen Region Bergkarabach trennt die Waffenstillstandslinie von 1994 noch weitere sieben Distrikte Aserbaidschans vom Rest des Landes. Die selbsternannte Republik Bergkarabach wird nach der Flucht der aserbaidschanischen Minderheit fast ausschließlich von Armeniern bewohnt und ist aufs Engste mit Armenien verbunden. So gibt es ein gemeinsames Budget; Eriwan garantiert mit eigenen Truppen für die Sicherheit und sowohl der aktuelle Präsident Sersch Sarkissjan als auch sein Vorgänger Kotscharjan kommen aus der früheren Enklave. Doch wurde in den letzten Jahren vielen klar, dass der ungelöste Konflikt mit Aserbaidschan eine Last ist. Die Grenze zur Türkei ist seit 1993 geschlossen und das Land hat in den 1990er Jahren einen massiven Bevölkerungsschwund erlitten.

Auf aserbaidschanischer Seite besteht man weiter auf dem Recht auf territoriale Integrität. Stärkstes Argument dabei ist das Schicksal der Flüchtlinge, die bis heute zumeist ihr Dasein unter menschenunwürdigen Bedingungen fristen müssen.[2] Die Einnahmen aus dem noch boomenden Ölgeschäft haben das Regime der Aliyevs gestärkt und ermöglichen eine militärische Aufrüstung, die von verbalen Muskelspielen in Richtung Armenien begleitet wird.[3]

Vom Status Quo scheint keine der Parteien zum jetzigen Zeitpunkt unilateral abrücken zu wollen. Ein Alleingang birgt zu große Risiken. Weder die Anerkennung Bergkarabachs oder gar eine Vereinigung mit Armenien stehen auf der Tagesordnung. Noch kann sich Aserbaidschan gegenwärtig einen Kriegsgang leisten.

Verhandlungen ohne Ende

Nachdem alle Versuche gescheitert waren, den Bergkarabach Konflikt im Rahmen der Sowjetinstitutionen zu beenden und stattdessen die SU selbst verschwand, beschäftigten die sich intensivierenden Krieghandlungen schon bald die internationale Gemeinschaft. Nach dem Beitritt der neuen unabhängigen Staaten in die spätere Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Januar 1992 wurde aus ihren Reihen die sogenannte Minsker Gruppe ins Leben gerufen, die bis heute wichtigster Mediator in diesem Konflikt ist (Dehdashti 2000).[4]

Zentrales Problem in den Vermittlungsbemühungen war neben der unkooperativen Rolle Russlands die Frage nach dem Rechtsprinzip, auf denen diese fußen sollten: Territoriale Integrität oder Selbstbestimmungsrecht? Die Signale, die von der internationalen Gemeinschaft an die Konfliktparteien gesendet wurden, waren alles andere als eindeutig, da man zwischen dem Territorium der ehemaligen autonomen Region und den darüber hinaus besetzten Gebieten unterschied. Beide Seiten konnten darauf hoffen, dass ihre Position als einzig legitime anerkannt werden würde. In der Hoffnung auf einen militärischen Erfolg räumte man dem Schlachtfeld den Vorzug ein. Bis zum Waffenstillstand blieben Friedensbemühungen erfolglos.

Die sich aus den widerstreitenden Prinzipien des Völkerrechts ergebende Unklarheit ob des eventuellen Status' Bergkarabachs überschattete von Beginn an die Verhandlungen. Auf dem Lissaboner OSZE Gipfel von 1996 wurde gegen die Stimme Armeniens erstmalig das Prinzip territorialer Integrität als Verhandlungsbasis festgelegt.

In Ermangelung jeglicher Fortschritte kam 1997 der Vorschlag der Aufteilung von Friedenssicherung und Statusfragen in separate Dokumente auf. Man hoffte, dass sich im Bereich der Friedenssicherung leichter eine Einigung erzielen lassen würde. Mit einer Übergangsregelung für Bergkarabach würde das zweite Dokument über Status und andere schwierige Fragen später zur Diskussion stehen. Doch trotz Sicherheitsgarantien und eines Vetorechts in den späteren Statusverhandlungen sträubte sich die Führung Bergkarabachs. Die bloße Möglichkeit eines Verbleibs in Aserbaidschan machte den Kompromiss inakzeptabel.

Die armenische Seite kehrte bald wieder zu einem Paketkonzept zurück. Alles sollte in einem Aufwasch geregelt werden, so auch die Statusfrage. Mit letzterer warman aber erneut in einer Sackgasse. Die aserbaidschanische Position, dass es »nur« einen maximalen Grad an Autonomie geben könne, der sich mit dem Prinzip der territorialen Integrität vereinbaren ließe, blieb unvereinbar mit der armenischen Ablehnung jeglicher Autorität Bakus über die abtrünnige Region.

Aus dieser Pattsituation erwuchsen unterschiedliche Konzepte, die dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Prinzip territorialer Integrität mithilfe ausgefeilter institutioneller Konstruktionen gleichermaßen gerecht werden wollten (Abasov & Khachatrian 2002). Unter dem Titel »common state« wurde im Herbst 1998 eine Regelung vorgeschlagen, die einer Konföderation glich: Zwei selbstregierte Einheiten in einer eher symbolischen Struktur vereint, was ein horizontales Machtverhältnis ermöglichen sollte. Aber die bloße Idee einer konföderativen Regelung war für Baku nicht akzeptabel.

Nun kam die Zeit für radikale Gegenkonzepte. In Anerkennung der militärischen Niederlage Aserbaidschans und des Status Quo schlug der amerikanische Kaukasusexperte Paul Goble einen Landtausch vor (Goble 1992). Gegen die Anerkennung der Souveränität Armeniens über Bergkarabach würde Eriwan Land an Aserbaidschan abtreten, was einen Verbindungskorridor mit dem vom Mutterland abgetrennten Nachitschevan öffnen würde. Dieser pragmatische Ansatz spielte bis 2001 eine Rolle in den Verhandlungen, führte aber zu keinem Ergebnis.

Mit einem offenen bilateralen Austausch zwischen den Außenministern Armeniens und Aserbaidschans unter der Ägide der Minsker Gruppe wird seit 2004 ein neuer Versuch unternommen, substantielle Fortschritte zu erzielen. Man hat von maximalistischen Forderungen Abstand genommen und schien sich einig zu sein, dass die Rückgabe der besetzten Gebiete außerhalb Bergkarabachs Priorität hat, während die Statusfrage zu einem späteren Zeitpunkt zu klären sein würde.

Auf Grundlage dieser Gespräche wurde im November 2007 von den Vizevorsitzenden der Minsker Gruppe die sogenannten Madrider Prinzipien vorgestellt. Diese sehen vor: (1) das Ende der armenischen Besetzung der aserbaidschanischen Territorien außerhalb Bergkarabachs, (2) einen Interimstatus für Bergkarabach, der Selbstbestimmung und Sicherheit garantiert, (3) einen Landkorridor, der Bergkarabach mit Armenien verbindet, (4) die Klärung der Statusfrage durch ein Referendum, (5) ein Rückkehrrecht für alle Flüchtlinge und (6) internationale Sicherheitsgarantien, was die Option der Stationierung einer multilateralen Friedenstruppe einschließt (IWPR 2009).

Wenngleich die Niederschrift dieser Prinzipien ein Schritt nach vorne ist, so liegt das Problem in den Details. Wie genau soll der Interimsstatus aussehen? Aus Sicherheitsgründen kann und will Bergkarabach nicht alle Territorien räumen und schließt dies explizit aus. Die Landverbindung nach Armenien, der sogenannte Lachin Korridor, steht nicht zur Verhandlung. Daher gilt es auch als unmöglich, allen Flüchtlingen die Rückkehr zu ermöglichen. Neben jenen Aseris und Kurden, die aus Lachin vertrieben wurden, wird eine Rückkehr nach Bergkarabach in naheliegender Zukunft kaum realisierbar sein.[5] Dies führt unweigerlich zur Frage, wie das angestrebte Referendum durchgeführt werden soll. Wer soll über was abstimmen -- und wann? Die Idee des Referendums wird nur dann für alle Seiten zu akzeptieren sein, wenn jeder eine Chance sieht, auf demokratischem Weg seine Position umzusetzen.[6]

Nichtsdestotrotz ist die Idee des Referendums ein geschickter diplomatischer Schachzug. Die schwierige Statusfrage wird damit nicht nur ausgeklammert, sondern zu einer Frage über ein später zu haltendes Referendum gemacht. Mit dem Abzug armenischer Truppen aus einem Großteil der besetzten Gebiete und entsprechenden Sicherheitsgarantien für Bergkarabach durch eine entmilitarisierte Zone und internationale Friedenstruppen wäre die unmittelbare Kriegsgefahr gebannt und die Grundlage für eine weitere Entspannungspolitik gegeben. Doch schon in der Vergangenheit sind wiederholt gute Ansätze gescheitert.

Warum kein Vorankommen?

Sowohl aus praktischer als auch politikwissenschaftlicher Sicht ist die Frage nach dem »warum« interessant. Beide Parteien sehen sich im Recht, haben aber in den Verhandlungen wiederholt ein großes Maß an Flexibilität gezeigt. Trotzdem kam es nie zur Unterzeichnung eines Friedensvertrags. In den einschlägigen Analysen finden sich dazu unterschiedliche Erklärungen.

Eine Variante sieht das Problem nicht im Wollen der Konfliktparteien, sondern im Mangel an adäquaten Lösungsansätzen, der den Konfliktparteien gerecht werden (Laitin & Suny 1999). Eine andere macht fehlendes Engagement der internationalen Gemeinschaft für den Stillstand verantwortlich (Gamaghelyan 2005). Andere wiederum haben in den politischen Eliten die wirtschaftlichen Profiteure des Status Quo ausgemacht, die kein Interesse an Veränderung haben (Özkan 2008). Etwas subtilere Erklärungsversuche gehen auf die strategischen Erwägungen der Verhandlungsparteien ein, die »auf Zeit« spielen (ICG 2007).[7] Diese Punkte mögen alle ihre Gültigkeit haben, doch verlieren sie die Bevölkerung aus dem Blick.

Oft als Hindernis für politische Kompromisse en passant erwähnt, ist der Antagonismus der politischen Öffentlichkeiten in Armenien bzw. Bergkarabach und Aserbaidschan ein schwerwiegendes Problem, dem die Verhandlungen auf diplomatischem Parkett bisher keine große Beachtung geschenkt haben. Zwar finden sich auf beiden Seiten Stimmen, die erkennen, dass prinzipiell Armenier und Aserbaidschaner mehr vereint als trennt, aber die Erinnerung an den Krieg sowie die damit einhergehende Mythenbildung haben ein Klima des gegenseitigen Misstrauens, der Angst und des Hasses geschaffen. Als Beobachter ist man geneigt anzunehmen, dass die Legitimität der postsowjetischen Regime in Armenien, Bergkarabach und Aserbaidschan geradezu von diesem Antagonismus abhängt. Opportunisten und Ideologen auf beiden Seiten sind stets versucht, dies für ihre eigenen Machtinteressen auszubeuten und jene, die sich für Kompromisse einsetzen, des Verrats zu bezichtigen.

Wie ich an anderer Stelle argumentiere, führt dies aus konflikttheoretischer Perspektive zu interessanten Einsichten (Kuntzsch 2009). Entgegen der Annahme, dass die Antagonismen die tragische Seite nationaler Identitäten sind, die aus einfach zu manipulierenden Mythen und Symbolen bestehen (Kaufman 2001), kann gezeigt werden, dass die gegenwärtige Situation ein intendiertes Produkt der Eskalation in den späten 1980er Jahren ist. Der Bergkarabach-Konflikt war anfangs eine willkommene Ressource zur politischen Legitimierung neuer Machtverhältnisse, die mit Gewalt durchgesetzt wurden. Doch bald begann er das politische Schicksal der politischen Führung in beiden Ländern zu bestimmen. Dies traf und trifft besonders jene, die, einmal an der Macht, zum Schluss kommen, dass der Status Quo Risiken birgt, die Zeit gegen die eigene Seite arbeitet und Kompromisse mit der Gegenseite eingegangen werden müssen. Gerade in Armenien hat dies über die Jahre zu dramatischen innenpolitische Verwerfungen geführt. In Aserbaidschan hat sich ein autoritäres Regime etabliert, das den Zorn des Demos fürchtet.

In praktischer Hinsicht leitet sich von dieser Analyse die Notwendigkeit eines intergesellschaftlichen Dialogs ab, der mit dem Ende der öffentlichen Dämonisierung der Gegenseite einher gehen muss (Kaufman 2000). Viel zu wenig wurde in dieser Hinsicht bisher unternommen. Dabei fällt es Armeniern und Aseris nicht schwer, an an deren Orten erfolgreich zu kooperieren (Economist 2000). Eine diplomatische Lösung wird in jedem Fall kaum gegen die öffentliche Meinung durchzusetzen sein.

Fazit<7b>

Im November 2008 unterzeichneten die Präsidenten Armeniens und Aserbaidschans bei einem Treffen mit Russlands Präsidenten Medwedjew erstmals ein gemeinsames Dokument, was als Signal gewertet wurde, dass die Madrider Prinzipen sich als Arbeitsgrundlage durchgesetzt haben. Russland ist aus dem Augustkrieg gegen Georgien mit neuem Selbstvertrauen als regionale Ordnungsmacht hervorgegangen. Möglicherweise liegt hier der Schlüssel zum erfolgreichen Abschluss eines Friedensvertrags. Weiterhin könnte es in den kommenden Wochen zur Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Türkei und Armenien kommen. Die in den Verhandlungen angestrebte Öffnung der seit 1993 geschlossenen Grenze wäre eine weltpolitische Sensation und könnte die politische Landschaft des Südkaukasus grundlegend verändern.

Trotz dieser Entwicklung sind auf gesellschaftlicher Ebene die Feindschaft und das Misstrauen unter den Nachbarn weiterhin groß. Vertrauensbildende Maßnahmen zur Sicherung des Waffenstillstands auf diplomatischer Ebene müssen von einem Austausch auf zivilgesellschaftlicher Ebene flankiert werden, um auf lange Frist eine Lösung des Konflikts zu ermöglichen. Im Südkaukasus würde eine neue Zeit anbrechen.

Literatur Abasov, Ali & Haroutium Khachatrian (2002): Variants for a Solution of the Karabakh Conflict: Concepts and Reality. Baku: Publishing House »Yeni Nesil«. Online: http://www.ca-c.org/dataeng/ karabakh.eng/e00.titul.eng.shtml [4. Oktober 2009]

Brubaker, Roger (1996): Nationalism Reframed. Cambridge: Cambridge University Press.

Cornell, Svante E. (2001): Small Nations and Great Powers: A Study of Ethnopolitical Conflict in the Caucasus. Richmond: Curzon Caucasus World.

Dehdashti, Rexane (2000): Internationale Organisationen als Vermittler in innerstaatlichen Konflikten. Die OSZE und der Berg Karabach-Konflikt. Frankfurt a.M.: Campus Verlag.

de Waal, Thomas (2003): Black Garden: Armenia and Azerbaijan through Peace and War. New York: New York University Press.

Dragadze, Tamara (1989): The Armenian Azerbaijani Conflict: Structure and Sentiment, in: Third World Quarterly 11:1, S. 55-71. Economist, The (2000): An Uncommon Market in the Caucasus. 3. Juni.

Gamaghelyan, Philip (2005): Intractability of the Nagorno-Karabakh Conflict: A Myth or a Reality?, in Peace & Conflict Monitor, Special Report, Juli. Online: http://www.monitor.upeace. org/documents/intractability.pdf [3.Oktober 2009].

Goble, Paul (1992): Coping with Nagorno-Karabakh Crisis, in: The Fletcher Forum of World Affairs 6:2.

ICG (2005a): Nagorno-Karabakh: Viewing the Conflict from the Ground. Europe Report Nr. 166, 14. September.

ICG (2005b): Nagorno-Karabakh -- A Plan for Peace. Europe Report Nr. 167, 11. Oktober.

ICG (2007): Nagorno-Karabakh: Risking War. Europe Report Nr. 187, 14. November.

IWPR (2009): Peace Process: Where We Are Now -- A summary of Progress on the Road to a Settlement von Kenan Guluzade, CRS No. 50, 27. Juli.

Kaufman, Stuart J. (2000): Peace-Building and Conflict Resolution in Nagorno-Karabakh. Programm on New Approaches to Research and Security in Eurasian. PONARS Policy Memo 164. Online: http://csis.org/files/media/csis/pubs/ pm_0164.pdf [3. Oktober 2009].

Kaufman, Stuart J. (2001): Modern Hatred: The Symbolic Politics of Ethnic War. Ithaca: Cornell University Press.

Koehler, Jan & Zurcher, Christoph (2003): The Art of Losing the State: Weak Empire to Weak Nation-State around Nagorno-Karabakh, in: Jan Koehler & Christoph Zurcher (eds.): Potentials of Disorder: Explaining Conflict and Stability in the Caucasus and in the Former Yugoslavia. Manchester: Manchester University Press.

Kuntzsch, Felix (2009): Drawing Boundaries: The Politics of Ethnic Violence and the Case of Nagorno- Karabakh. Vortrag im Rahmen der jährlichen Konferenz der Canadian Political Science Association (CPSA/ACSP). Online: www:// www.ca c.org/dataeng/karabakh.eng/e00.titul. eng.shtml [6. Oktober 2009].

Laitin, David D. & Ronald Grigor Suny (1999): Armenia and Azerbaijan: Thinking a Way Out of Karabakh, in Middle East Policy 7:1. Online: www.mepc.org/public_asp/ journal_vol7/ 9910_laitinsuny.asp [3. Oktober 2009].

Malkasian, Mark (1996): Gha-ra-bagh! The Emergence of the National Democratic Movement in Armenia. Detroit: Wayne State University Press.

Miller, Donald E. & Lorna Touryan Miller (2003): Armenia: Portraits of Survival and Hope. Berkeley: University of California Press.

Özkan, Behlül (2008): Who Gains from the »No War No Peace« Situation? A Critical Analysis of the Nagorno-Karabakh Conflict, in: Geopolitics 13:3.

Anmerkungen
  1. Entscheidend auf armenischer Seite war die Parallele, die zwischen dem Genozid von 1915 und den Vorgängen in Aserbaidschan gezogen wurden (siehe z.B. Interviews in Miller und Miller 2003).
  2. Trotz anderslautender Behauptungen erscheint es, dass den Flüchtlingen aus strategischen Gründen kaum Spielraum gegeben wird, sich in ihrer neuen Situation einzufinden und ein neues Leben zu beginnen (ICG 2005a).
  3. In einer quasi-dynastischen Machtübergabe ging das Präsidentenamt 2003 von Aliyev senior, der seit 1993 regierte, an seinen Sohn über.
  4. Es handelt sich dabei um eine Vermittlergruppe aus Mitgliedsstaaten der OSZE, die eine Friedenskonferenz in Minsk zum Ziel hatte. Seit 1997 wird die Minsker Gruppe im Wesentlichen durch Diplomaten aus Frankreich, den Vereinigten Staaten und Russland repräsentiert, die gemeinsam den Vizevorsitz inne haben.
  5. Die mehrheitlich aserbaidschanischen Siedlungen sind meist vollständig zerstört worden und das frühere Zentrum aserbaidschanischen Lebens in Bergkarabach, Susha, stellt eine strategische Bedrohung für die tiefer gelegene Hauptstadt Stepanakert dar, die im Krieg von dort massiv bombardiert wurde.
  6. Ein abschreckendes Beispiel für ein solches Referendum liefert der Konflikt um die Westsahara, in dem Streitereien ob der Wahlberechtigten eine Abstimmung verhinderten.
  7. Armenien hofft durch die Siedlungspolitik in Bergkarabach eine fait accompli zu schaffen während Aserbaidschan auf eine militärische Lösung spekuliert.
* Felix Kuntzsch promoviert an der Université Laval, Québec, Canada.


Dieser Beitrag erschien in: Wissenschaft & Frieden 4/2009, S. 27-30

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