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Afghanistan: UN-Sicherheitsrat "begrüßt die maßgeblichen Fortschritte bei dem Prozess der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung"

In Vorbereitung auf die Wahlen im September: Erklärung des Präsidenten und UN-Resolution 1589 (2005)

Am 23. August 2005 gab der Präsident des UN-Sicherheitsrats eine Erklärung zur Situation in Afghanistan ab, die wir im Folgenden im Wortlaut dokumentieren. Darin wird auch Bezug genommen auf die Resolution 1589 (2005) des UN-Sicherheitsrats vom 24. März 2005. Auch diese Resolution dokumentieren wir im vollen Wortlaut.



Vereinte Nationen
S/PRST/2005/40
23. August 2005

Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats

Auf der 5249. Sitzung des Sicherheitsrats am 23. August 2005 gab der Präsident des Sicherheitsrats im Zusammenhang mit der Behandlung des Punktes "Die Situation in Afghanistan" im Namen des Rates die folgende Erklärung ab:

"Der Sicherheitsrat begrüßt die Fortschritte bei der Vorbereitung der für den 18. September 2005 angesetzten Wahlen für das Unterhaus des Parlaments (Wolesi Jirga) und die Provinzräte, namentlich die Zusammenstellung der endgültigen Kandidatenliste und die Aktualisierung der Wählerverzeichnisse, und legt allen afghanischen Teilnehmern, insbesondere den Kandidaten und ihren Anhängern, nahe, konstruktiv darauf hinzuarbeiten, dass die laufenden Wahlkampagnen friedlich und ohne Einschüchterungen vonstatten gehen und dass die Wahlen erfolgreich abgehalten werden können. Der Rat fordert die internationale Gemeinschaft auf, zusätzliche finanzielle Hilfe zu leisten, um die Deckungslücke von 29,6 Millionen US-Dollar für die Abhaltung dieser Wahlen zu schließen.

Der Sicherheitsrat bekundet seine ernste Besorgnis darüber, dass die Zahl der Angriffe der Taliban, der Al-Qaida und anderer Extremistengruppen in Afghanistan in den vergangenen Monaten zugenommen hat. Der Rat verurteilt die Versuche, den politischen Prozess durch terroristische Handlungen oder andere Formen der Gewalt in Afghanistan zu stören. Der Rat unterstützt in diesem Zusammenhang die Anstrengungen, die die afghanische Regie rung mit Unterstützung der Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe (ISAF) und der Koalition der Operation "Dauerhafte Freiheit" im Rahmen ihres jeweiligen Verantwortungsbereichs unternimmt, um die Sicherheit und die Stabilität des Landes zu erhöhen.

Der Sicherheitsrat betont außerdem, wie wichtig die Fortsetzung der Zusammenarbeit und die Verstärkung des Dialogs zwischen den Nachbarstaaten und der afghanischen Regierung ist, um die Entwicklung der Region sowie den langfris tigen Frieden und die dauerhafte Stabilität Afghanistans zu fördern.

Der Sicherheitsrat nimmt von den bisher erzielten Fortschritten Kenntnis, insbesondere bei der Reform des Sicherheitssektors, und begrüßt in diesem Zusammenhang den Abschluss der Entwaffnung der Afghanischen Militärkräfte (AMF). Der Rat verleiht seiner fe sten Ansicht Ausdruck, dass sich die internationale Gemeinschaft weiter stark engagieren muss, um Afghanistan dabei zu helfen, seine verbleibenden Herausforderungen anzugehen, namentlich die Sicherheitslage, die Auflösung der illegalen bewaffneten Gruppen, die Drogenherstellung und den Drogenhandel, den Aufbau afghanischer staatlicher Institutionen, die schnellere Reform des Justizsektors, die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung.

Der Sicherheitsrat begrüßt den Wunsch der internationalen Gemeinschaft und der afghanischen Regierung, einen neuen Rahmen für das internationale Engagement über den Abschluss des politischen Prozesses von Bonn hinaus zu vereinbaren. Der Rat bekundet in dieser Hinsicht seine Bereitschaft, auf der Grundlage des von dem Generalsekretär gemäß Ratsresolution 1589 (2005) vorzulegenden Berichts und im Lichte der Konsultationen, die die Vereinten Nationen mit der Regierung Afghanistans und allen in Betracht kommenden in ternationalen Akteuren führen werden, das Mandat der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) nach dem Abschluss des Wahlprozesses zu überprüfen, um den Vereinten Nationen in der Folgezeit des Bonner Prozesses auch weiterhin die Wahrnehmung einer wesentlichen Rolle zu gestatten. Der Rat ist außerdem bereit, vor Ablauf des Mandats der ISAF dessen Ve rlängerung zu prüfen, wenn ihn die Regierung Afghanistans darum ersucht."

Vorauskopie des Deutschen Übersetzungsdienstes, Vereinte Nationen, New York. Der endgültige amtliche Wortlaut der Übersetzung erscheint im Offiziellen Protokoll des Sicherheitsrats (S/INF/61).

Quelle: www.un.org (pdf-Datei)



Resolution 1589 (2005)
verabschiedet auf der 5148. Sitzung des Sicherheitsrats
am 24. März 2005

Der Sicherheitsrat,

unter Hinweis
auf seine früheren Resolutionen über Afghanistan, insbesondere seine Resolution 1536 (2004) vom 26. März 2004, mit der das Mandat der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) bis zum 26. März 2005 verlängert wurde,

in Bekräftigung seines nachdrücklichen Bekenntnisses zur Souveränität, Unabhängigkeit, territorialen Unversehrtheit und nationalen Einheit Afghanistans,

unter erneuter Begrüßung der erfolgreichen Abhaltung der Präsidentschaftswahlen am 9. Oktober 2004,

in der Erkenntnis, dass dringend die Herausforderungen angegangen werden müssen, mit denen Afghanistan nach wie vor konfrontiert ist, namentlich die Suchtstoffbekämpfung, die mangelnde Sicherheit in bestimmten Gebieten, die terroristischen Bedrohungen, die umfassende landesweite Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung der afghanischen Milizen sowie die Auflösung der illegalen bewaffneten Gruppen, die rechtzeitige Vorbereitung der Parlaments-, Provinz- und Bezirkswahlen, der Aufbau afghanischer staatlicher Institutionen, die schnellere Reform des Justizsektors, die Förderung und der Schutz der Menschenrechte und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung,

in diesem Zusammenhang in Bekräftigung seiner fortgesetzten Unterstützung der Durchführung der Bestimmungen des Übereinkommens von Bonn vom 5. Dezember 2001 und der Erklärung von Berlin vom 1. April 2004 samt Anlagen und der Regierung und dem Volk Afghanistans danach seine fortgesetzte Unterstützung bei ihren Bemühungen zusagend, ihr Land wieder aufzubauen, die Grundlagen einer konstitutionellen Demokratie zu stärken und ihren rechtmäßigen Platz in der Gemeinschaft der Nationen einzunehmen,

daran erinnernd und betonend, wie wichtig die Erklärung von Kabul vom 22. Dezember 2002 über gutnachbarliche Beziehungen (S/2002/1416) ist, und allen betroffenen Staaten nahe legend, der Erklärung von Kabul und der im September 2003 in Dubai unterzeichneten Erklärung über Handel, Verkehr und Investitionen aus dem Ausland weiter nachzukommen,

mit dem Ausdruck seines Dankes und seiner nachdrücklichen Unterstützung für die laufenden Bemühungen des Generalsekretärs und seines Sonderbeauftragten für Afghanistan und die zentrale und unparteiische Rolle unterstreichend, die die Vereinten Nationen bei der Förderung des Friedens und der Stabilität in Afghanistan auch weiterhin wahrnehmen,

1. begrüßt den Bericht des Generalsekretärs vom 18. März 2005 (S/2005/183);

2. beschließt, das Mandat der UNAMA um einen weiteren Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Verabschiedung dieser Resolution zu verlängern;

3. betont, wie wichtig es ist, umgehend einen Rahmenplan für die frühestmögliche Abhaltung von freien und fairen Wahlen festzulegen, begrüßt in dieser Hinsicht die Ankündigung des Gemeinsamen Wahlverwaltungsorgans, dass die Wahlen für das Unterhaus des Parlaments (Wolesi Jirga) und die Provinzräte am 18. September 2005 abgehalten werden, fordert die UNAMA auf, auch weiterhin die erforderliche Unterstützung zu gewähren, um rechtzeitige Wahlen mit möglichst breiter Beteiligung zu erleichtern, und legt der Gebergemeinschaft eindringlich nahe, so rasch wie möglich die erforderliche finanzielle Unterstützung auf der Grundlage des genannten Rahmenplans und im engen Benehmen mit der Regierung Afghanistans und der UNAMA zur Verfügung zu stellen und zu erwägen, zu Wahlbeobachtermissionen beizutragen;

4. unterstreicht, wie wichtig die Sicherheit für die Abhaltung glaubhafter Parlaments-, Provinz- und Bezirkswahlen ist, und fordert die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck auf, Personal, Ausrüstung und andere Ressourcen zur Unterstützung der Erweiterung der Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe und der Aufstellung von Wiederaufbauteams in den Provinzen in anderen Teilen Afghanistans bereitzustellen und in enger Abstimmung mit der UNAMA und der Regierung Afghanistans vorzugehen;

5. begrüßt die internationalen Bemühungen, beim Aufbau des neuen afghanischen Parlaments behilflich zu sein und dafür zu sorgen, dass es seine Aufgaben wirksam wahrnehmen kann, was für die politische Zukunft Afghanistans und die Maßnahmen in Richtung auf ein freies und demokratisches Afghanistan von entscheidender Bedeutung sein wird;

6. begrüßt die maßgeblichen Fortschritte bei dem Prozess der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung im Einklang mit dem Übereinkommen von Bonn, ermutigt die Regierung Afghanistans, sich auch weiterhin aktiv darum zu bemühen, diesen Prozess zu beschleunigen, damit er bis Juni 2006 abgeschlossen ist, die illegalen bewaffneten Gruppen aufzulösen und die Munitionsbestände zu beseitigen, und ersucht die internationale Gemeinschaft, diese Bemühungen weiter zu unterstützen;

7. begrüßt die Anstrengungen, die die Regierung Afghanistans bislang unternommen hat, um ihre im Mai 2003 verabschiedete nationale Drogenkontrollstrategie umzusetzen, namentlich durch die im Februar 2005 erfolgte Aufnahme des Durchführungsplans für 2005 für die Suchtstoffbekämpfung, der die neue Entschlossenheit der Regierung erkennen lässt, gegen den Drogenanbau, die Drogengewinnung und den Drogenhandel anzugehen, fordert die Regierung nachdrücklich auf, entschlossen vorzugehen, um der Drogenverarbeitung und dem Drogenhandel Einhalt zu gebieten und die in dem genannten Plan dargelegten konkreten Maßnahmen auf dem Gebiet des Aufbaus von Institutionen, der Aufklärungskampagnen, der alternativen Existenzsicherung, der Unterbindung und des Rechtsvollzugs, der Strafjustiz, der Beseitigung, der Nachfragesenkung und der Behandlung von Drogenabhängigen sowie der regionalen Zusammenarbeit zu ergreifen, und fordert die internationale Gemeinschaft auf, der Regierung jede erdenkliche Hilfe bei der vollen Durchführung aller Aspekte des Plans zu gewähren;

8. unterstützt den Kampf gegen den unerlaubten Verkehr mit Drogen und Vorläuferstoffen in Afghanistan selbst, in den Nachbarstaaten und in den an den Handelswegen gelegenen Ländern, namentlich die verstärkte Zusammenarbeit zwischen ihnen, um die Kontrollen zur Bekämpfung von Suchtstoffen zu verstärken und so den Drogenstrom einzudämmen, und begrüßt in diesem Zusammenhang die am 1. April 2004 erfolgte Unterzeichnung der Berliner Erklärung zur Drogenbekämpfung im Rahmen der Erklärung von Kabul über gutnachbarliche Beziehungen vom 22. Dezember 2002;

9. ersucht die UNAMA, die laufenden Bemühungen um die Schaffung eines fairen und transparenten Justizsystems, namentlich die Wiederherstellung und Reform des Strafvollzugs, weiter zu unterstützen, um die Rechtsstaatlichkeit im ganzen Land zu stärken;

10. fordert die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in ganz Afghanistan und ersucht die UNAMA in dieser Hinsicht, mit Unterstützung des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte auch weiterhin bei der vollinhaltlichen Umsetzung der Menschenrechtsbestimmungen in der neuen afghanischen Verfassung behilflich zu sein, insbesondere was den uneingeschränkten Genuss der Menschenrechte durch die Frauen betrifft, lobt die afghanische Unabhängige Menschenrechtskommission für ihre mutigen Anstrengungen zur Überwachung der Achtung vor den Menschenrechten in Afghanistan sowie zur Förderung und zum Schutz dieser Rechte, begrüßt in dieser Hinsicht den Bericht der Kommission vom 29. Januar 2005 und die vorgeschlagene nationale Strategie für die Rechtspflege in der Übergangszeit und ersucht um internationale Unterstützung bei diesen Bemühungen;

11. begrüßt den Aufbau der Afghanischen Nationalarmee und der Afghanischen Nationalpolizei sowie die laufenden Anstrengungen zum Ausbau ihrer Kapazitäten als wichtige Schritte zur Erreichung des Ziels, dass afghanische Sicherheitskräfte für Sicherheit sorgen und die Rechtsstaatlichkeit im ganzen Land gewährleisten;

12. fordert die Regierung Afghanistans auf, mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft, namentlich der Koalition der Operation Dauerhafte Freiheit und der Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe, im Einklang mit den ihnen jeweils zugewiesenen und sich verändernden Verantwortlichkeiten, auch weiterhin gegen die Bedrohung der Sicherheit und Stabilität Afghanistans vorzugehen, die von Al-Qaida-Agenten, den Taliban und anderen extremistischen Gruppen, den Gewalttätigkeiten zwischen den verschiedenen Milizenfaktionen und den kriminellen Tätigkeiten ausgeht, insbesondere den Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit dem Drogenhandel;

13. ersucht den Generalsekretär, dem Rat rechtzeitig über die Entwicklungen in Afghanistan Bericht zu erstatten und nach den Wahlen Empfehlungen zur künftigen Rolle der UNAMA abzugeben;

14. beschließt, mit der Angelegenheit aktiv befasst zu bleiben.

Vorauskopie des Deutschen Übersetzungsdienstes, Vereinte Nationen, New York. Der endgültige amtliche Wortlaut der Übersetzung erscheint im Offiziellen Protokoll der Generalversammlung bzw. des Sicherheitsrats.

Quelle: www.un.org (pdf-Datei)



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