Afghanistan: UN-Sicherheitsrat "begrüßt die maßgeblichen Fortschritte bei dem Prozess der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung"
In Vorbereitung auf die Wahlen im September: Erklärung des Präsidenten und UN-Resolution 1589 (2005)
Am 23. August 2005 gab der Präsident des UN-Sicherheitsrats eine Erklärung zur Situation in Afghanistan ab, die wir im Folgenden im Wortlaut dokumentieren. Darin wird auch Bezug genommen auf die Resolution 1589 (2005) des UN-Sicherheitsrats vom 24. März 2005. Auch diese Resolution dokumentieren wir im vollen Wortlaut.
Vereinte Nationen
S/PRST/2005/40
23. August 2005
Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats
Auf der 5249. Sitzung des Sicherheitsrats am 23. August 2005 gab der Präsident des
Sicherheitsrats im Zusammenhang mit der Behandlung des Punktes "Die Situation in Afghanistan"
im Namen des Rates die folgende Erklärung ab:
"Der Sicherheitsrat begrüßt die Fortschritte bei der Vorbereitung der für den
18. September 2005 angesetzten Wahlen für das Unterhaus des Parlaments (Wolesi
Jirga) und die Provinzräte, namentlich die Zusammenstellung der endgültigen Kandidatenliste
und die Aktualisierung der Wählerverzeichnisse, und legt allen afghanischen
Teilnehmern, insbesondere den Kandidaten und ihren Anhängern, nahe, konstruktiv
darauf hinzuarbeiten, dass die laufenden Wahlkampagnen friedlich und ohne
Einschüchterungen vonstatten gehen und dass die Wahlen erfolgreich abgehalten werden
können. Der Rat fordert die internationale Gemeinschaft auf, zusätzliche finanzielle
Hilfe zu leisten, um die Deckungslücke von 29,6 Millionen US-Dollar für die Abhaltung
dieser Wahlen zu schließen.
Der Sicherheitsrat bekundet seine ernste Besorgnis darüber, dass die Zahl der
Angriffe der Taliban, der Al-Qaida und anderer Extremistengruppen in Afghanistan in
den vergangenen Monaten zugenommen hat. Der Rat verurteilt die Versuche, den politischen
Prozess durch terroristische Handlungen oder andere Formen der Gewalt in
Afghanistan zu stören. Der Rat unterstützt in diesem Zusammenhang die Anstrengungen,
die die afghanische Regie rung mit Unterstützung der Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe
(ISAF) und der Koalition der Operation "Dauerhafte Freiheit" im
Rahmen ihres jeweiligen Verantwortungsbereichs unternimmt, um die Sicherheit und
die Stabilität des Landes zu erhöhen.
Der Sicherheitsrat betont außerdem, wie wichtig die Fortsetzung der Zusammenarbeit
und die Verstärkung des Dialogs zwischen den Nachbarstaaten und der afghanischen
Regierung ist, um die Entwicklung der Region sowie den langfris tigen
Frieden und die dauerhafte Stabilität Afghanistans zu fördern.
Der Sicherheitsrat nimmt von den bisher erzielten Fortschritten Kenntnis, insbesondere
bei der Reform des Sicherheitssektors, und begrüßt in diesem Zusammenhang
den Abschluss der Entwaffnung der Afghanischen Militärkräfte (AMF). Der Rat verleiht
seiner fe sten Ansicht Ausdruck, dass sich die internationale Gemeinschaft weiter
stark engagieren muss, um Afghanistan dabei zu helfen, seine verbleibenden Herausforderungen
anzugehen, namentlich die Sicherheitslage, die Auflösung der illegalen
bewaffneten Gruppen, die Drogenherstellung und den Drogenhandel, den Aufbau afghanischer
staatlicher Institutionen, die schnellere Reform des Justizsektors, die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung.
Der Sicherheitsrat begrüßt den Wunsch der internationalen Gemeinschaft und
der afghanischen Regierung, einen neuen Rahmen für das internationale Engagement
über den Abschluss des politischen Prozesses von Bonn hinaus zu vereinbaren. Der
Rat bekundet in dieser Hinsicht seine Bereitschaft, auf der Grundlage des von dem
Generalsekretär gemäß Ratsresolution 1589 (2005) vorzulegenden Berichts und im
Lichte der Konsultationen, die die Vereinten Nationen mit der Regierung Afghanistans
und allen in Betracht kommenden in ternationalen Akteuren führen werden, das Mandat
der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) nach dem Abschluss
des Wahlprozesses zu überprüfen, um den Vereinten Nationen in der Folgezeit
des Bonner Prozesses auch weiterhin die Wahrnehmung einer wesentlichen Rolle zu
gestatten. Der Rat ist außerdem bereit, vor Ablauf des Mandats der ISAF dessen Ve rlängerung
zu prüfen, wenn ihn die Regierung Afghanistans darum ersucht."
Vorauskopie des Deutschen Übersetzungsdienstes, Vereinte Nationen, New York. Der endgültige amtliche Wortlaut der Übersetzung erscheint im Offiziellen Protokoll des Sicherheitsrats (S/INF/61).
Quelle: www.un.org (pdf-Datei)
Resolution 1589 (2005)
verabschiedet auf der 5148. Sitzung des Sicherheitsrats
am 24. März 2005
Der Sicherheitsrat,
unter Hinweis auf seine früheren Resolutionen über Afghanistan, insbesondere seine
Resolution 1536 (2004) vom 26. März 2004, mit der das Mandat der Hilfsmission der Vereinten
Nationen in Afghanistan (UNAMA) bis zum 26. März 2005 verlängert wurde,
in Bekräftigung seines nachdrücklichen Bekenntnisses zur Souveränität, Unabhängigkeit,
territorialen Unversehrtheit und nationalen Einheit Afghanistans,
unter erneuter Begrüßung der erfolgreichen Abhaltung der Präsidentschaftswahlen am
9. Oktober 2004,
in der Erkenntnis, dass dringend die Herausforderungen angegangen werden müssen,
mit denen Afghanistan nach wie vor konfrontiert ist, namentlich die Suchtstoffbekämpfung,
die mangelnde Sicherheit in bestimmten Gebieten, die terroristischen Bedrohungen, die umfassende
landesweite Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung der afghanischen
Milizen sowie die Auflösung der illegalen bewaffneten Gruppen, die rechtzeitige Vorbereitung
der Parlaments-, Provinz- und Bezirkswahlen, der Aufbau afghanischer staatlicher
Institutionen, die schnellere Reform des Justizsektors, die Förderung und der Schutz der
Menschenrechte und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung,
in diesem Zusammenhang
in Bekräftigung seiner fortgesetzten Unterstützung der
Durchführung der Bestimmungen des Übereinkommens von Bonn vom 5. Dezember 2001
und der Erklärung von Berlin vom 1. April 2004 samt Anlagen und der Regierung und dem
Volk Afghanistans danach seine fortgesetzte Unterstützung bei ihren Bemühungen zusagend,
ihr Land wieder aufzubauen, die Grundlagen einer konstitutionellen Demokratie zu
stärken und ihren rechtmäßigen Platz in der Gemeinschaft der Nationen einzunehmen,
daran erinnernd und betonend, wie wichtig die Erklärung von Kabul vom 22. Dezember
2002 über gutnachbarliche Beziehungen (S/2002/1416) ist, und allen betroffenen Staaten
nahe legend, der Erklärung von Kabul und der im September 2003 in Dubai unterzeichneten
Erklärung über Handel, Verkehr und Investitionen aus dem Ausland weiter nachzukommen,
mit dem Ausdruck seines Dankes und seiner nachdrücklichen Unterstützung für die
laufenden Bemühungen des Generalsekretärs und seines Sonderbeauftragten für Afghanistan und die zentrale und unparteiische Rolle unterstreichend, die die Vereinten Nationen bei der Förderung des Friedens und der Stabilität in Afghanistan auch weiterhin wahrnehmen,
1.
begrüßt den Bericht des Generalsekretärs vom 18. März 2005 (S/2005/183);
2.
beschließt, das Mandat der UNAMA um einen weiteren Zeitraum von 12 Monaten
ab dem Datum der Verabschiedung dieser Resolution zu verlängern;
3.
betont, wie wichtig es ist, umgehend einen Rahmenplan für die frühestmögliche
Abhaltung von freien und fairen Wahlen festzulegen,
begrüßt in dieser Hinsicht die Ankündigung
des Gemeinsamen Wahlverwaltungsorgans, dass die Wahlen für das Unterhaus des
Parlaments (
Wolesi Jirga) und die Provinzräte am 18. September 2005 abgehalten werden,
fordert die UNAMA
auf, auch weiterhin die erforderliche Unterstützung zu gewähren, um
rechtzeitige Wahlen mit möglichst breiter Beteiligung zu erleichtern, und
legt der Gebergemeinschaft
eindringlich nahe, so rasch wie möglich die erforderliche finanzielle Unterstützung
auf der Grundlage des genannten Rahmenplans und im engen Benehmen mit der Regierung
Afghanistans und der UNAMA zur Verfügung zu stellen und zu erwägen, zu Wahlbeobachtermissionen
beizutragen;
4.
unterstreicht, wie wichtig die Sicherheit für die Abhaltung glaubhafter Parlaments-,
Provinz- und Bezirkswahlen ist, und
fordert die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck
auf, Personal, Ausrüstung und andere Ressourcen zur Unterstützung der Erweiterung der
Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe und der Aufstellung von Wiederaufbauteams in
den Provinzen in anderen Teilen Afghanistans bereitzustellen und in enger Abstimmung mit
der UNAMA und der Regierung Afghanistans vorzugehen;
5.
begrüßt die internationalen Bemühungen, beim Aufbau des neuen afghanischen
Parlaments behilflich zu sein und dafür zu sorgen, dass es seine Aufgaben wirksam wahrnehmen
kann, was für die politische Zukunft Afghanistans und die Maßnahmen in Richtung
auf ein freies und demokratisches Afghanistan von entscheidender Bedeutung sein wird;
6.
begrüßt die maßgeblichen Fortschritte bei dem Prozess der Entwaffnung, Demobilisierung
und Wiedereingliederung im Einklang mit dem Übereinkommen von Bonn,
ermutigt die Regierung Afghanistans, sich auch weiterhin aktiv darum zu bemühen, diesen
Prozess zu beschleunigen, damit er bis Juni 2006 abgeschlossen ist, die illegalen bewaffneten
Gruppen aufzulösen und die Munitionsbestände zu beseitigen, und
ersucht die internationale
Gemeinschaft, diese Bemühungen weiter zu unterstützen;
7.
begrüßt die Anstrengungen, die die Regierung Afghanistans bislang unternommen
hat, um ihre im Mai 2003 verabschiedete nationale Drogenkontrollstrategie umzusetzen,
namentlich durch die im Februar 2005 erfolgte Aufnahme des Durchführungsplans für
2005 für die Suchtstoffbekämpfung, der die neue Entschlossenheit der Regierung erkennen
lässt, gegen den Drogenanbau, die Drogengewinnung und den Drogenhandel anzugehen,
fordert die Regierung
nachdrücklich auf, entschlossen vorzugehen, um der Drogenverarbeitung
und dem Drogenhandel Einhalt zu gebieten und die in dem genannten Plan dargelegten
konkreten Maßnahmen auf dem Gebiet des Aufbaus von Institutionen, der Aufklärungskampagnen,
der alternativen Existenzsicherung, der Unterbindung und des Rechtsvollzugs, der
Strafjustiz, der Beseitigung, der Nachfragesenkung und der Behandlung von Drogenabhängigen
sowie der regionalen Zusammenarbeit zu ergreifen, und
fordert die internationale Gemeinschaft
auf, der Regierung jede erdenkliche Hilfe bei der vollen Durchführung aller
Aspekte des Plans zu gewähren;
8.
unterstützt den Kampf gegen den unerlaubten Verkehr mit Drogen und Vorläuferstoffen
in Afghanistan selbst, in den Nachbarstaaten und in den an den Handelswegen gelegenen
Ländern, namentlich die verstärkte Zusammenarbeit zwischen ihnen, um die Kontrollen zur Bekämpfung von Suchtstoffen zu verstärken und so den Drogenstrom einzudämmen,
und
begrüßt in diesem Zusammenhang die am 1. April 2004 erfolgte Unterzeichnung
der Berliner Erklärung zur Drogenbekämpfung im Rahmen der Erklärung von Kabul über
gutnachbarliche Beziehungen vom 22. Dezember 2002;
9.
ersucht die UNAMA, die laufenden Bemühungen um die Schaffung eines fairen
und transparenten Justizsystems, namentlich die Wiederherstellung und Reform des Strafvollzugs,
weiter zu unterstützen, um die Rechtsstaatlichkeit im ganzen Land zu stärken;
10.
fordert die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und des humanitären
Völkerrechts in ganz Afghanistan und
ersucht die UNAMA in dieser Hinsicht, mit Unterstützung
des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte
auch weiterhin bei der vollinhaltlichen Umsetzung der Menschenrechtsbestimmungen in der
neuen afghanischen Verfassung behilflich zu sein, insbesondere was den uneingeschränkten
Genuss der Menschenrechte durch die Frauen betrifft,
lobt die afghanische Unabhängige
Menschenrechtskommission für ihre mutigen Anstrengungen zur Überwachung der Achtung
vor den Menschenrechten in Afghanistan sowie zur Förderung und zum Schutz dieser Rechte,
begrüßt in dieser Hinsicht den Bericht der Kommission vom 29. Januar 2005 und die
vorgeschlagene nationale Strategie für die Rechtspflege in der Übergangszeit und
ersucht
um internationale Unterstützung bei diesen Bemühungen;
11.
begrüßt den Aufbau der Afghanischen Nationalarmee und der Afghanischen Nationalpolizei
sowie die laufenden Anstrengungen zum Ausbau ihrer Kapazitäten als wichtige
Schritte zur Erreichung des Ziels, dass afghanische Sicherheitskräfte für Sicherheit sorgen
und die Rechtsstaatlichkeit im ganzen Land gewährleisten;
12.
fordert die Regierung Afghanistans auf, mit Unterstützung der internationalen
Gemeinschaft, namentlich der Koalition der Operation Dauerhafte Freiheit und der Internationalen
Sicherheitsbeistandstruppe, im Einklang mit den ihnen jeweils zugewiesenen und
sich verändernden Verantwortlichkeiten, auch weiterhin gegen die Bedrohung der Sicherheit
und Stabilität Afghanistans vorzugehen, die von Al-Qaida-Agenten, den Taliban und anderen
extremistischen Gruppen, den Gewalttätigkeiten zwischen den verschiedenen Milizenfaktionen
und den kriminellen Tätigkeiten ausgeht, insbesondere den Gewalttätigkeiten im
Zusammenhang mit dem Drogenhandel;
13.
ersucht den Generalsekretär, dem Rat rechtzeitig über die Entwicklungen in Afghanistan
Bericht zu erstatten und nach den Wahlen Empfehlungen zur künftigen Rolle der
UNAMA abzugeben;
14.
beschließt, mit der Angelegenheit aktiv befasst zu bleiben.
Vorauskopie des Deutschen Übersetzungsdienstes, Vereinte Nationen, New York. Der endgültige amtliche Wortlaut der Übersetzung erscheint im Offiziellen Protokoll der Generalversammlung bzw. des Sicherheitsrats.
Quelle: www.un.org (pdf-Datei)
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