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Für eine Kehrtwende in der Afghanistan-Politik: Forderung nach Abzug der alliierten Truppen

Eine Analyse des AK Frieden des Juso-Bundesverbands - Vorlage für den Juso-Bundeskongress

Im Folgenden dokumentieren wir ein Papier des AK Frieden des Juso-Bundesverbands, das als Begründungs- und Analyseteil für einen politischen Antrag auf dem nächsten Juso-Bundeskongress dient. Der Antrag selbst enthält u.a. die Forderung nach dem Abzug der "allierten" Truppen aus Afghanistan.

9 Jahre Afghanistan:

Schluss mit der Dominanz des Militärs! Für einen nachhaltigen Frieden in Afghanistan!

In Afghanistan muss eine Kehrtwende vollzogen werden. Die militärische Strategie der Nato ist gescheitert und hat das Land in eine Katastrophe gestürzt. Nur mit einer Abkehr von dem bisherigen Primat des Militärischen, hin zu einem zivilen Aufbau, gibt es noch eine Chance für das Land und seine Bevölkerung.

1. Aktuelle Situationsbeschreibung

Afghanistan ist heute ein extrem unsicherer Ort. Die Sicherheitslage hat sich seit 2005 beständig verschlechtert. Die Zahl der getöteten Zivilpersonen erreichte nach VN- Angaben im Jahr 2009 ihren höchsten Stand. Die Aufbauarbeit und die entwicklungspolitischen Projekte sind fast vollständig zum Erliegen gekommen. Die „internationale Schutztruppe“ unter Führung der NATO ist daran gescheitert, ein sicheres Umfeld für den Wiederaufbau des Landes zu schaffen. Auch die Lage der Frauen und Mädchen, die allgemeine Menschenrechtslage sowie der wirtschaftliche- und politische Aufbau des Landes hängen den gestreckten Zielen weit zurück.

Unverhältnismäßiges Agieren des Militärs

Gerade die „Unverhältnismäßigkeit“ der Kriegsführung in Afghanistan trägt maßgeblich zur Verschärfung der Sicherheitslage bei. Der sehr oft überzogene Einsatz von Gewalt, vor allem auch in Form von Luftangriffen, führt zu immer größeren Opferzahlen und einer mangelnden Unterscheidung zwischen zivilen und militärischen Zielen. Dies gilt nicht nur für den US-geführten OEF-Einsatz, sondern auch immer stärker für den von der NATO geführten Einsatz der ISAF. Die Grenzen zwischen dem Kampfeinsatz der OEF und der Internationalen Schutztruppe ISAF verschwimmen dabei immer mehr. Sowohl OEF als auch ISAF führen immer häufiger Luft- und Artillerie-Angriffe durch. Dies stellt einen klaren Bruch des humanitären Völkerrechts dar, da gerade bei solchen Fernangriffen nicht klar zwischen „Feinden“ und Zivilisten unterschieden werden kann. Der verstärkte Kampfeinsatzcharakter des ISAF Einsatzes zeigt sich auch darin, dass neue Rekruten des afghanischen Militärs nun von der ISAF direkt im „Feld“ ausgebildet werden sollen. Dies bedeutet, dass die ISAF unter dem Deckmantel der Ausbildung verstärkt mit afghanischen Sicherheitskräften in Kampfeinsätze verwickelt sein wird.

Steigende Zahl ziviler Opfer

Die stetige Eskalation der Gewalt in Afghanistan zeigt sich auch darin, dass die Zahl ziviler Opfer im Zeitraum zwischen Januar und Juni 2009 erstmals 1000 Tote überschritten hat. Dies bedeutet einen Zuwachs um 24 Prozent im gleichen Zeitraum zu 2008 und um 48 Prozent zu 2007.[1]

Auch führen die verstärkten Angriffe in Pakistan - vor allem von US Einheiten - dort ebenfalls zu sehr hohen Opferzahlen. Diese tragen dazu bei, dass sich der Krieg auf die ganze Region ausweitet. Dies hat bereits dazu geführt, dass sich Aufständische, die bisher auf afghanischer und pakistanischer Seite unabhängig von einander agierten, zusammengeschlossen haben und nun gemeinsame Operationen durchführen. Diese gemeinsame Bewegung von Aufständischen hat großen Rückhalt in der örtlichen Zivilbevölkerung, der mit jedem weiteren zivilen Opfer weiter steigt. Aus diesen Gründen zieht auch der Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen VENRO den Schluss: „Die stetige Eskalation und die regionale Ausbreitung der Kämpfe sowie der schwinden¬de Rückhalt des NATO-Einsatzes in der Zivilbevölkerung sprechen dafür, dass der Afghanistan-Krieg militärisch nicht zu gewinnen ist. Auch innerhalb des Bündnisses mehren sich deshalb Stimmen für einen baldigen Truppenabzug.“[2]

Zweitrangigkeit des zivilen Aufbaus

Der Grund für das Scheitern, der internationalen Gemeinschaft ist liegt vor allem darin zu suchen, dass humanitäre und entwicklungspolitische Ziele in Afghanistan konsequent militärischen Zielen untergeordnet wurden. Ziviler Aufbau findet, wenn überhaupt nur nebenbei statt. Für das Militär sind die Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland beispielsweise viermal so hoch, wie für den zivilen Aufbau. Der größte Teil der Mittel für Afghanistan fließt zudem in die Provinzen, die von militärischem und strategischem Interesse für die NATO Staaten sind. Das Militär sichert nicht, wie vorgesehen, den zivilen Aufbau ab, sondern die zivilen Organisationen sind militärischen Zielen untergeordnet und müssen teilweise als Legitimation für das Militär herhalten. Die militärische Strategie und nicht der zivile Aufbau sind das Primat der Politik in Afghanistan.

Zivil-militärische Zusammenarbeit

Die so genannte „zivil-militärische Zusammenarbeit“ zwischen Militär und Entwicklungshilfeorganisationen ist keine Zusammenarbeit zwischen gleichen Partnern, sondern eine Farce. Gerade die Entwicklungsorganisationen selbst lehnen diese Zivil-Militärische „Zusammenarbeit“ ab. Sie sehen sich durch die Präsenz des Militärs zum in ihrer Arbeit gehindert oder gar gefährdet. Auch wollen sie nicht als Feigenblatt der westlichen Kräfte in Afghanistan dienen, um die militärischen Einsätze zu legitimieren. Vor allem die institutionalisierten militärischen Aufbaueinsätze wie die „Provincial Reconstruction Teams“ (PRT) werden von den NROs abgelehnt, da diese Militärisches und zivilen Aufbau vermischen und so die Unabhängigkeit der NROs in Frage stellen und damit auch die Sicherheit der Aufbauhelferinnen- und -helfer gefährden. Auch stehen bei vielen PRT Projekten nicht die Menschen vor Ort im Vordergrund, sondern vielmehr die Sicherheit und Legitimität der eigenen Soldatinnen und Soldaten. So betreibt die Bundeswehr eigene Hilfsprojekte um die „Herzen und Köpfe“ der Menschen zu gewinnen, um so vermeintlich die Akzeptanz der eigenen Truppen zu erhöhen.

Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte

Auch die Ausbildung der Afghanischen Sicherheitskräfte geht nur schleppend voran und trägt teilweise sogar zur Verschärfung der Sicherheitslage bei. Unabhängig von der Zahl der Ausbilderinnen und Ausbilder, die nicht ausreicht, um die angestrebte Zahl an einheimischen Sicherheitskräften auszubilden, gibt es noch weitere große Probleme. Ein Grundproblem ist, dass die meisten Afghaninnen und Afghanen sich nicht aus Überzeugung dazu bewegen lassen, den Dienst in Polizei und Armee anzutreten, sondern vielmehr aus reiner Not und Armut oder auch aus Machtmotiven handeln müssen. Dies wird von den westlichen Staaten gezielt ausgenutzt. So wird der Dienst an der Waffe offen als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme angepriesen. Auch ist die Bezahlung der afghanischen Sicherheitskräfte verhältnismäßig schlecht, was dazu führt, dass sich die in Afghanistan allgegenwärtige Korruption besonders stark auf den Sicherheitsapparat auswirkt. Gleichzeitig sinkt durch die korruptionsbedingte Willkür und dem Machtmissbrauch der afghanischen Sicherheitskräfte deren Akzeptanz in der Bevölkerung immer stärker. Dies wird von Aufständischen ebenfalls genutzt, um mehr Rückhalt in der Bevölkerung zu erlangen. Zu dem nutzen viele kriminelle Gruppen und Taliban die finanzielle Notlage des Sicherheitspersonals aus, um diese gegen höhere Bezahlung für sich arbeiten zu lassen. Das bestehende Ausbildungssystem produziert somit letztlich selbst neue gut ausgebildete „Gegner“.

Daraus lässt sich folgern, dass wahre Sicherheit und Terrorbekämpfung nicht durch eine quantitative Verstärkung des Sicherheitspersonals, sondern durch Ursachenbekämpfung erreicht wird. Dies bedeutet in erster Linie Armutsbekämpfung und die Schaffung einer nachhaltigen Perspektive für die Menschen in Afghanistan.

Fehlende Einhaltung der Menschenrechte

Ganz zu schweigen von der gesellschaftlichen Situation, steht die rechtliche Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan immer noch weit hinter den ursprünglichen Zielen zurück. Gerade auch staatliche Behörden handeln bewusst gegen bereits bestehende Gesetze oder üben selbst Menschenrechtsverletzungen insbesondere gegen Frauen und Mädchen aus. Beispielsweise werden Frauen verhaftet und eingesperrt, die vor ihren Männern geflohen sind. Mehr als die Hälfte der Frauen sitzt wegen so genannter „moralischer Verbrechen“ in den afghanischen Gefängnissen. Auch weigerte sich die afghanische Regierung lange Zeit, das Gesetz zum Schutz vor sexueller Gewalt zu unterzeichnen.

Gescheiteter Staatsaufbau

Auch der Staatsaufbau hat in Afghanistan weitgehend versagt. Durch die Einbindung von bekannten Kriegsverbrechern aus den 80er und 90er Jahren in den Sicherheits- und Staatsapparat und die bis in höchste Regierungskreise verbreitete Korruption ist das Vertrauen der Bevölkerung und auch das möglicher ausländischer Investoren in die Regierung sehr schwach. Auch die offensichtliche Wahlfälschung bei der Wiederwahl Karsais, die vom Westen geduldet wurde, trägt nicht zu weiterer Vertrauensbildung bei und zeigt, dass von einer Demokratisierung Afghanistans nicht gesprochen werden kann. Neben der Korruption ist die Drogenökonomie ein großes Problem für die Ausbildung eines funktionierenden Staatswesens. Afghanistan hat etwa 90 Prozent Weltmarktanteil im Opiumhandel, welcher noch vor der Korruption der wichtigste Wirtschaftszweig in Afghanistan darstellt. Durch die Beteiligung hochrangiger Staatsvertreter am Drogenhandel und durch die hohe Gewaltkriminalität, die mit diesem verbunden ist, wird der Aufbau rechtstaatlicher Strukturen und die wirtschaftliche Entwicklung des Landes weiter eingeschränkt.

Fehlende Entwicklung

Afghanistan leidet immer noch unter großen Entwicklungsdefiziten. Das Land ist eines der ärmsten Länder der Welt und belegt im Human Development Index (HDI) der vereinten Nationen den Platz 181 von 182.[3] Dies liegt, abgesehen von den im Vergleich zu den militärischen Ausgaben geringen Mitteln für die Entwicklungszusammenarbeit auch an der Art und Weise, wie mit den Mitteln für Entwicklungszusammenarbeit verfahren wird.

Der zivile Aufbau leidet vor allem darunter, dass sich die Hilfen und Projekten oft nicht an den Bedürfnissen der Menschen und an den örtlichen Gegebenheiten orientieren. Auch fließen die meisten Gelder in die Ballungsräume wie nach Kabul oder in der Weltöffentlichkeit schnell vorzeigbare Leuchtturmprojekte, anstatt in zusammen mit der afghanischen Zivilgesellschaft gestaltete langfristige und nachhaltige Projekte vor Ort. Es gibt keine einheitliche Koordinierung und Strategie für die Entwicklungszusammenarbeit. Die Geberstaaten gestalten unabhängig von einander eigenständige Programme, die sich teilweise sogar gegenseitig überschneiden und parallele Strukturen schaffen. Der afghanische Staat ist mit der Aufnahme von Mitteln zur Durchführung des Aufbaus überfordert. Somit versickern viele Mittel im afghanischen Staatsapparat. Die meisten Projekte werden über die Köpfe der Bevölkerung hinweg durchgeführt, ohne diese dabei einzubinden.

Keine politische Konzeption für Afghanistan

Von Anfang an gab es weder eine (entwicklungs-) politische Gesamtkonzeption für Afghanistan und die Region, noch sind im Vorfeld des Konflikts alle diplomatischen und zivilen Möglichkeiten ausgeschöpft worden. Die NATO-Partner verfolgten und verfolgen nach wie vor höchst unterschiedliche Ansätze hinsichtlich der Verbindung ziviler und militärischer Mittel, die sich oft konterkarieren. Nachbarländer wie Pakistan und Iran werden kaum miteinbezogen. Die deutschen SoldatInnen selbst sehen oft nicht den Sinn hinter dem Einsatz. Quellen aus der Bundeswehr zufolge erfüllen die Soldatinnen und Soldaten auch nicht mehr ihre Funktion der militärischen Sicherung, sondern sind größtenteils mit ihrer eigenen Absicherung beschäftigt. Gerade in der zuvor relativ friedlichen Region der deutschen Bundeswehr häufen sich mittlerweile die Gefechte mit „Aufständischen“, die sich mehr und mehr strategisch auf den Norden konzentrieren.

2. Rechtliche Bewertung des NATO Angriffs auf Afghanistan

Der Angriff der NATO auf Afghanistan war völkerrechtswidrig

Der militärische Angriff der USA und ihrer Verbündeten in Afghanistan war völkerrechtswidrig. Grundsätzlich gilt für alle Staaten schon durch Völkergewohnheitsrecht das zwingende Verbot der Androhung oder Anwendung militärischer Gewalt (Art. 2 Z. 4 VN-Charta). Einzige Ausnahmen sind die Ermächtigung zu militärischen Zwangsmaßnahmen durch den VN-Sicherheitsrat (Art. 42 VN-Charta), sowie das individuelle und kollektive Selbstverteidigungsrecht (Art. 51 VN-Charta).

Die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten haben sich beim Angriff auf Afghanistan auf zwei Resolutionen des Weltsicherheitsrats (1368; 1373), wie auf das individuelle bzw. kollektive Recht zur Selbstverteidigung berufen. Es ist jedoch festzustellen, dass durch den Sicherheitsrat weder ausdrücklich noch implizit ein militärisches Vorgehen in Afghanistan gebilligt worden ist. Beide Resolutionen verpflichten die VN-Mitgliedstaaten lediglich zur Zusammenarbeit bei der Ergreifung der Täter sowie zu einigen konkreten, nichtmilitärischen Maßnahmen zur künftigen Terrorabwehr. Eine Billigung militärischer Maßnahmen kann aus den Resolutionen und der Erklärung des Sicherheitsratspräsidenten nicht abgeleitet werden.

Das Recht auf Selbstverteidigung nach Art. 52 VN-Charta verlangt einen bewaffneten, gegenwärtigen Angriff eines Staates. Darüber hinaus sind Verteidigungsmaßnahmen begrenzt bis zu einer Entscheidung des Sicherheitsrats über weitere Maßnahmen. Sofern man einen Terroranschlag als „bewaffneten Angriff“ interpretieren würde, sind doch die Gegenwärtigkeit und die staatliche Steuerung des Angriffs mehr als fragwürdig. Die ersten Bombardierungen Afghanistans fanden über drei Wochen nach den Anschlägen vom 11. September statt, wo eine unmittelbare, gegenwärtige Bedrohung für die Vereinigten Staaten und ihre NATO-Verbündeten nicht mehr bejaht werden kann. Auch die Zuordnung der Anschläge eines international agierenden Terrornetzwerks zu einem geografisch begrenzten Staatsgebiet lässt sich nicht halten. Selbst bei einer Bejahung des Selbstverteidigungsrechts wäre dieses spätestens mit der zweiten Sicherheitsratsresolution aufgehoben gewesen.

Gleiche völkerrechtliche Voraussetzungen sind auch Grundlage für Art. 24 Abs. 2 Grundgesetz, auf den sich alle Bundesregierungen seit 2001 berufen haben. Deutschland steht hierdurch die Teilnahme an NATO-Einsätzen offen, allerdings nur bei Billigung der militärischen Maßnahme durch den Sicherheitsrat oder durch das Selbstverteidigungsrecht, was hier – wie oben dargestellt – beides nicht gegeben war.

Selbst ein völkerrechtswidriger Einsatz wie in Afghanistan begründet jedoch keinen rechtsfreien Raum und entbindet ebenso wenig vom Kriegsvölkerrecht. Daher müssen Angriffe der NATO-Allianz verhältnismäßig sein und dürfen sich zudem nicht gegen Zivilpersonen richten. Festgenommene Aufständische dürfen die Rechte von Kriegsgefangenen nicht verwehrt werden.

Alternativen zum Angriff auf Afghanistan

Oft heißt es, zum Angriff auf Afghanistan einen Monat nach dem 11. September hätte es keine Alternativen gegeben. Doch gerade in der Außenpolitik, wo es um Krieg und Frieden, also um Menschenleben geht, ist die „There is no alternative“ Mentalität fatal und gefährlich. Abgesehen, dass diese Denkweise alle internationalen Rechtsgrundsätze aushebelt, ist dies auch schlichtweg falsch. Korrekt wäre es gewesen, die Attentäter des 11.Septembers 2001 sowie alle Mittäter vor den Internationalen Strafgerichtshof zu stellen. Dies hätte eine Stärkung der weltweiten Akzeptanz internationaler Rechtsgrundsätze bedeutet.

Militär kann das Problem des Internationalen Terrorismus weder beseitigen noch abmildern. Im Gegenteil bewirkt das militärische Eingreifen der NATO in andere Länder eine anti-westliche Stimmung, die dem Terrorismus Zulauf verschafft. Imperialistisches Handeln und darin begründete Armut, Ausbeutung und Unterdrückung ist eine der Hauptursachen für Gewalt und Terror. Menschenrechtsverletzungen an vermeintlichen oder tatsächlichen Terroristen, wie in Guantanamo Bay oder anderen Geheimgefängnissen in Drittstaaten, tragen ihr übriges dazu bei, um die westliche Doppelmoral hinsichtlich Menschenrechte und Demokratie aufzuzeigen.

Militärische Gewalt kann nicht das Mittel zur Lösung eines Problems wie des Internationalen Terrorismus oder eines „schlechten Regimes“ sein. Deutschlands und Europas internationale Verantwortung sollte nicht in der Unterstützung der „Operation Enduring Freedom“ liegen. Eine Weiterführung dieser „Operation“ sehen wir als Ausdruck der Hilflosigkeit und Verantwortungslosigkeit der beteiligten Nationen. Vielmehr gilt es Frieden und friedliche Konfliktlösung international durchzusetzen und rechtlich zu verankern. Dies muss das Ziel deutscher und europäischer Außenpolitik sein.

Bettina Schulze, stellv. Juso-Bundesvorsitzende
Deniz Schirin, Leiter AK-Frieden des Juso-Bundesverbands


Anmerkungen
  1. Afghanistan Mid Year Bulletin on Protection of Civilians in Armed Conflict, 2009, UNAMA, Juli 2009, S. 1, vgl. www.unama.un¬missions.org/Portals/UNAMA/human%20rights/09july31-UNAMA-HUMAN-RIGHTS-CIVILIAN-CASUALTIES-Mid-Year-2009-Bulletin.pdf.
  2. „Was will Deutschland am Hindukusch“ - http://www.venro.org/fileadmin/Presse-Downloads/2009/November_2009/091112_VENRO_Afghanistan-Positionspapier_Vorschau.pdf
  3. http://hdrstats.undp.org/en/countries/country_fact_sheets/cty_fs_AFG.html



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