Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Friedensaktivisten vor Gericht

Pressemitteilung der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen (GAAA)

Kornwestheim, 5. Dezember 2000

Berufungsverhandlung und dritte Ersatzfreiheitsstrafe wegen Entzäunungsaktionen am Atomwaffenlager Büchel

Zwei MitstreiterInnen der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen (GAAA), Erika Drees aus Stendal und Dr. Wolfgang Sternstein aus Stuttgart, die am 21. August 2000 im Amtsgericht Cochem für die Teilnahme an einer Entzäunungsaktion am 7. August 1999 gegen die völkerrechtswidrige Lagerung von Atomwaffen in Büchel verurteilt wurden, sind für kommenden Donnerstag, 7. Dezember 2000 um 13 Uhr zur Berufungsverhandlung ans Landgericht Koblenz, Karmeliterstr.14, 1. Stock, Raum 137, geladen.

In der 1. Instanz in Cochem sind die Angeklagten wegen Hausfriedensbruch zu jeweils einem Monat Gefängnis auf Bewährung mit Auflagen verurteilt worden. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht hatten die fünf Angeklagten erklärt, warum sie am 7. August 1999 den Zaun des Fliegerhorstes bei Büchel (Südeifel) an einer Stelle aufgeschnitten und das Militärgelände unerlaubt betreten hatten. Obwohl der Internationale Gerichtshof 1996 festgestellt hat, dass die Drohung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen generell gegen das Völkerrecht verstoßen, werden in Büchel weiterhin US-Atombomben gelagert und für ihren Einsatz bereitgehalten. Hier besteht außerdem eine nukleare Teilhabe der Bundesrepublik, denn diese stellt die Trägersysteme in Form von Tornado-Kampfbombern, die von Bundeswehrpiloten gesteuert werden. Die Angeklagten sehen diesen Rechtsverstoß als gerechtfertigten Grund ihrer gewaltfreien Aktion an.

Die Bundesregierung hat mehrfach mitgeteilt, auch sie trete dafür ein, dass die nukleare Abrüstung mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung dieser Waffen rasch vorangetrieben werde. Ein reines Lippenbekenntnis, denn weder verzichtet die Regierung auf die nukleare Teilhabe noch fordert sie von den USA den Abzug der Atombomben aus Deutschland.

Dr. Wolfgang Sternstein wird im Landgericht Koblenz von Rechtsanwalt Karl-Joachim Hemeyer aus Tübingen verteidigt werden. Im Falle des Scheiterns der Berufung beabsichtigt Hemeyer Revision beim Oberlandesgericht Koblenz und - falls diese erfolglos bleibt - Verfassungsbeschwerde einzulegen. Hemeyer war mit früheren Eingaben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe daran beteiligt, die Änderung der Rechtsprechung zu Sitzblockaden von Militäranlagen im Sinne der Friedensbewegung zu ebnen.

Insgesamt 25 Personen wurden wegen Entzäunungsaktionen der GAAA zu Geldstrafen veurteilt, zwei Personen saßen ihre Strafe demonstrativ im Gefängnis ab. Ein dritter - Volke Joks aus Marburg - wird seine "Mahnwache hinter Gittern" im Januar 2001 in der JVA Schwalmstadt antreten. Damit wird dem Protest gegen den Völkerrechtsbruch nochmals Nachdruck verliehen. Wegen ähnlicher Aktionen an der US-Atomwaffenkommandozentrale EUCOM bei Stuttgart sind bereits zehn Aktive der befreundeten Gruppe EUCOMmunity im Gefängnis gewesen.

Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen Lenzhalde 53, 70806 Kornwestheim
Tel. 07154/22026, Fax 07154/183635, www.gaaa.org

Zur Presse-Seite

Zurück zur Homepage