Friedensaktivisten vor Gericht
Pressemitteilung der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen (GAAA)
Kornwestheim, 5. Dezember 2000
Berufungsverhandlung und dritte Ersatzfreiheitsstrafe wegen
Entzäunungsaktionen am Atomwaffenlager Büchel
Zwei MitstreiterInnen der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen (GAAA),
Erika Drees aus Stendal und Dr. Wolfgang Sternstein aus Stuttgart, die am
21. August 2000 im Amtsgericht Cochem für die Teilnahme an einer
Entzäunungsaktion am 7. August 1999 gegen die völkerrechtswidrige Lagerung
von Atomwaffen in Büchel verurteilt wurden, sind für kommenden Donnerstag,
7. Dezember 2000 um 13 Uhr zur Berufungsverhandlung ans Landgericht Koblenz,
Karmeliterstr.14, 1. Stock, Raum 137, geladen.
In der 1. Instanz in Cochem sind die Angeklagten wegen Hausfriedensbruch zu
jeweils einem Monat Gefängnis auf Bewährung mit Auflagen verurteilt worden.
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht hatten die fünf Angeklagten erklärt,
warum sie am 7. August 1999 den Zaun des Fliegerhorstes bei Büchel
(Südeifel) an einer Stelle aufgeschnitten und das Militärgelände unerlaubt
betreten hatten. Obwohl der Internationale Gerichtshof 1996 festgestellt
hat, dass die Drohung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen generell
gegen das Völkerrecht verstoßen, werden in Büchel weiterhin US-Atombomben
gelagert und für ihren Einsatz bereitgehalten. Hier besteht außerdem eine
nukleare Teilhabe der Bundesrepublik, denn diese stellt die Trägersysteme in
Form von Tornado-Kampfbombern, die von Bundeswehrpiloten gesteuert werden.
Die Angeklagten sehen diesen Rechtsverstoß als gerechtfertigten Grund ihrer
gewaltfreien Aktion an.
Die Bundesregierung hat mehrfach mitgeteilt, auch sie trete dafür ein, dass
die nukleare Abrüstung mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung dieser
Waffen rasch vorangetrieben werde. Ein reines Lippenbekenntnis, denn weder
verzichtet die Regierung auf die nukleare Teilhabe noch fordert sie von den
USA den Abzug der Atombomben aus Deutschland.
Dr. Wolfgang Sternstein wird im Landgericht Koblenz von Rechtsanwalt
Karl-Joachim Hemeyer aus Tübingen verteidigt werden. Im Falle des Scheiterns
der Berufung beabsichtigt Hemeyer Revision beim Oberlandesgericht Koblenz
und - falls diese erfolglos bleibt - Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Hemeyer war mit früheren Eingaben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
daran beteiligt, die Änderung der Rechtsprechung zu Sitzblockaden von
Militäranlagen im Sinne der Friedensbewegung zu ebnen.
Insgesamt 25 Personen wurden wegen Entzäunungsaktionen der GAAA zu
Geldstrafen veurteilt, zwei Personen saßen ihre Strafe demonstrativ im
Gefängnis ab. Ein dritter - Volke Joks aus Marburg - wird seine "Mahnwache
hinter Gittern" im Januar 2001 in der JVA Schwalmstadt antreten.
Damit wird dem Protest gegen den Völkerrechtsbruch nochmals Nachdruck
verliehen. Wegen ähnlicher Aktionen an der US-Atomwaffenkommandozentrale
EUCOM bei Stuttgart sind bereits zehn Aktive der befreundeten Gruppe
EUCOMmunity im Gefängnis gewesen.
Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen Lenzhalde 53, 70806 Kornwestheim
Tel. 07154/22026, Fax 07154/183635, www.gaaa.org
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