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Das neue Strategische Konzept der NATO

Auf dem NATO-Gipfeltreffen am 24./25. April 1999 in Washington verabschiedeten die 19 NATO-Regierungen ein neues strategisches Konzept, das das erste nach Ende des Kalten Krieges im November 1991 in Rom verabschiedete strategische Konzept nach 8 Jahren ersetzt. Die meisten politischen Absichten und Perspektiven waren damals bereits skizziert worden, insofern kann das neue strategische Konzept als Weiterentwicklung des Konzepts von Rom gelten.

Die neue Aufgabe: Risikovorsorge

Während die Warschauer Vertragsorganisation sich 1991 auflöste, gab sich der westliche Militärpakt eine neue Existenzberechtigung und definierte das sicherheitspolitische Umfeld neu. An die Stelle der "Hauptbedrohung der Vergangenheit" traten Risiken, die "ihrer Natur nach vielgestaltig" sind und "aus vielen Richtungen" kommen, "was dazu führt, dass sie schwer vorherzusagen sind" (Rom, Ziffer 9). Die Risiken ergaben sich für die NATO "weniger aus der Wahrscheinlichkeit eines kalkulierten Angriffs auf das Hoheitsgebiet der Bündnispartner", als vielmehr aus "Instabilitäten", "der Verbreitung von ... Massenvernichtungswaffen und ballistischer Flugkörper", dem Vorhandensein großer Militärarsenale, die (wieder) gegen die NATO gerichtet werden könnten oder auch "der Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen sowie von Terror- und Sabotageakten" (Rom, Ziffer 10-13). Regional verortete die NATO bereits 1991 die Risiken in Mittel- und Osteuropa, dem GUS-Raum sowie am südlichen Mittelmeer und im Nahen Osten, betonte aber zugleich: "Die Sicherheit des Bündnisses muss jedoch auch den globalen Kontext berücksichtigen." (Rom, Ziffer 13 und wortgleich Washington, Ziffer 24). Schon 1991 war also die Out-of-area-Ausrichtung der NATO und damit die Umorientierung auf Offensivaufgaben beschlossen worden. An dieser Stelle ist hundertprozentige Kontinuität der NATO-Politik zu verzeichnen. Allerdings ist die Liste der Sicherheitsrisiken erweitert worden: Neben dem Risiko "des organisierten Verbrechens" wird "die unkontrollierte Bewegung einer großen Zahl von Menschen, insbesondere als Folge bewaffneter Konflikte" neu angeführt (Washington Ziffer 20). Demnach sieht die NATO ihre Sicherheit durch Flüchtlingsbewegungen beeinträchtigt.

Während sich zur Zeit der Kalten Krieges nur der Warschauer Pakt von der NATO bedroht sehen konnte, können heute alle Länder, die die NATO als "Risikofaktor" eingestuft hat, ins Fadenkreuz geraten. Der Jugoslawien-Krieg war ein erster Anwendungsfall.

Im Rahmen der "Risikovorsorge" definierte die NATO bereits 1991 als grundlegende Sicherheitsaufgaben (Rom, Ziffer 21):
  1. Sicherheit, also das Gewährleisten einer kriegs- und bedrohungsfreien Zone als Fundament "für ein stabiles ... Sicherheitsumfeld" (Rom, Ziffer 21) für die NATO-Staaten.
  2. Konsultation "über alle Fragen", die die "vitalen Interessen" der NATO-Staaten berühren.
  3. Abschreckung und Verteidigung.


Die vierte Aufgabe von Rom, das Bewahren des strategischen Gleichgewichts, wurde fallengelassen und ersetzt durch "Krisenbewältigung" und "Partnerschaft". Hintergrund ist, dass in Europa keine Militärblöcke mehr bestehen, zwischen denen ein Gleichgewicht hergestellt werden müsste bzw. könnte. Die Warschauer Vertragsorganisation ist zerfallen, nicht nur fast alle mittelosteuropäischen Staaten, sondern auch die Nachfolgestaaten der Sowjetunion sind über die "NATO-Partnerschaft für den Frieden" mittlerweile mit der NATO verbündet, so dass in Europa kein eigentliches Gegengewicht zur NATO mehr vorhanden ist. Der Terminus "Krisenbewältigung" beschreibt die offensive militärische Ausrichtung, zu der die NATO sich nun offen bekennt. In diesem Zusammenhang wurde in der Schlussbemerkung ein wichtiger Satz des 1991er-Dokuments eliminiert: "Dieses Strategische Konzept bekräftigt erneut den defensiven Charakter des Bündnisses..." (Rom, Ziffer 58)

Euroatlantischer Raum als zukünftiges Einsatzgebiet der NATO

Das neue strategische Konzept präzisiert das mögliche Einsatzgebiet der NATO. Allerdings ist die Formulierung "euroatlantischer Raum" nicht eindeutig und für Interpretationen offen. US-Außenministerin Albright verortet z.B. die zukünftige NATO geographisch als "eine Kraft des Friedens vom Mittleren Osten bis nach Zentralafrika." (Zit. in Royal United Services Institute Newsbrief, Vol. 18,4, April 1998) Dieses Gebiet enthält wichtige aktuelle und potenzielle Ölfördergebiete wie das Kaspische Meer, den Nahen Osten und Somalia. Der stellvertretende US-Außenminister Talbott stellte in Zusammenhang mit der neuen NATO-Strategie klar: "Niemand schlägt vor, dass wir NATO-Truppen auf die Spratley Inseln entsenden." (Rede vor der Gesellschaft für Auswärtige Politik, 04.02.1999) Ostasien, damit auch z.B. Osttimor, liegt also nach gegenwärtiger US-Auslegung außerhalb des NATO-Gebietes. Hier kommen im Bedarfsfall andere bestehende Militärallianzen, an denen die NATO-Führungsmacht beteiligt ist, oder Ad-hoc-Bündnisse zum Einsatz. Die europäischen NATO-Regierungen haben der Beschreibung "euroatlantischer Raum" zugestimmt und sich von der US-Auslegung des NATO-Gebiets bisher nicht abgegrenzt. Die prinzipielle Ausweitung des NATO-Einsatzgebietes geschieht also im Konsens.

Neues Verhältnis zu UNO und Völkerrecht

Während die NATO 1991 noch "die Freiheit und Sicherheit aller ihrer Mitglieder im Einklang mit den Grundsätzen der Vereinten Nationen ... gewährleisten" wollte, will das Bündnis nunmehr bei der "Erfüllung seiner grundlegenden Sicherheitsaufgaben" nur noch "die friedliche Beilegung von Streitigkeiten in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen anstreben" (Ziffer 11). Die friedliche Beilegung von Konflikten ist in Kapitel VI der Charta geregelt. Kommen Soldaten zum Einsatz, bedarf es der Zustimmung beider Konfliktparteien. In den letzten Jahren sind keine Blauhelm-Soldaten - mandatiert nach Kapitel VI - mehr zum Einsatz gekommen. Auch der NATO-Einsatz in Bosnien-Herzegovina stützt sich auf ein UN-Mandat nach Kapitel VII, in dem es um "Maßnahmen bei Bedrohung und Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen" (darunter Kampfeinsätze) geht. In diesen Fällen will die NATO ebenfalls "in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht" handeln. Dabei denkt sie einerseits an Fälle, in denen die NATO als Dienstleister im Auftrag der UNO oder OSZE, also mit einem Mandat, tätig wird. Dazu hat sich die NATO 1994 erstmals bereit erklärt. Andererseits wird im neuen strategischen Konzept auf die "späteren Beschlüsse in bezug auf Krisenreaktionseinsätze auf dem Balkan" hingewiesen. Der folgenreichste solcher Beschlüsse, der Grundlage für den NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien war, erfolgte allerdings ohne Abstützung auf ein UN-Mandat. Die NATO mandatierte sich selbst. Dieses Vorgehen wird im neuen strategischen Konzept verallgemeinert, also als Prinzip verankert. Damit ist die Grundlage für weitere NATO-Kriege nach dem Vorbild des Jugoslawien-Krieges gelegt.

Bereits dass die NATO "die primäre Verantwortung" des UN-Sicherheitsrats "für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" anerkennt (Ziffer 15), macht ein gewandeltes Verhältnis zur UNO deutlich, denn damit weist sie sich selbst gleichfalls Verantwortung zu - zumindest in ihrem definierten Einsatzgebiet. Die gewünschte Ausgestaltung des Verhältnisses von NATO zu UNO wird im Abschlusskommuniqué des Washingtoner Gipfels näher beschrieben (Ziffer 38). Als positive Kooperationsbeispiele werden die Umsetzung des Dayton-Friedenplans in Bosnien-Herzegovina, wo die UNO unter Schirmherrschaft der NATO zivil tätig ist, sowie die Kosovo-Krise genannt, bei der zum damaligen Zeitpunkt mit dem UN-Flüchtlingswerk zusammengearbeitet wurde. Die NATO verspricht "von Fall zu Fall künftige Zusammenarbeit dieser Art ins Auge zu fassen". Militärische Kooperation, bei der die NATO einem UN-Oberbefehl unterstände oder der Oberbefehl gemeinsam ausgeübt würde, ist dagegen nicht vorgesehen. Die NATO ist in ihrem eigenen Selbstverständnis der UNO nicht länger untergeordnet.

Die NATO versteht sich als zentrale Organisation im Geflecht ineinandergreifender Organisationen: Während die NATO ihr Sicherheitsumfeld, den euro-atlantischen Raum, gestaltet (Washington, Ziffer 12), leisten die nachgeordneten Organisationen VN, OSZE, EU und WEU "ausgeprägte Beiträge" (Washington, Ziffer 14-17). Die UNO trägt dabei zu Sicherheit und Stabilität bei, die OSZE konzentriert sich auf die "Förderung von Demokratie und Menschenrechten" und "ist besonders aktiv auf den Gebieten vorbeugende Diplomatie, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Wiederaufbau nach Konflikten". Hinsichtlich der EU werden die Einbeziehung der Petersberg-Aufgaben der WEU in den Amsterdamer Vertrag (darunter fallen auch Krisenbewältigungseinsätze) sowie die engeren institutionellen Beziehungen zur WEU gewürdigt (Washington, Ziffer 17). Aus dieser Rolle resultiert, dass die NATO sich nicht mehr an die UN-Charta und das bestehende Völkerrecht gebunden fühlt. Insofern fällt die neue NATO-Strategie hinter die zivilisatorisch-rechtlichen Errungenschaften der internationalen Staatengemeinschaft zurück und markiert die Rückkehr zum Faustrecht.

Atomwaffen im neuen Strategischen Konzept

Hinsichtlich der Atomwaffen hält die NATO auf absehbare Zeit an der Drohung mit dem Ersteinsatz fest: "Nukleare Streitkräfte werden weiterhin eine wesentliche Rolle spielen, indem sie dafür sorgen, dass ein Angreifer im Ungewissen darüber bleibt, wie die Bündnispartner auf einen militärischen Angriff reagieren würden." (Washington Ziffer 62, wortgleich: Rom Ziffer 55). Damit ist der Vorstoß von Außenminister Fischer, auf den Ersteinsatz zu verzichten, erfolglos geblieben. Bereits im Februar hatte er auf der Münchener Wehrkundetagung dafür plädiert, "die Frage der heutigen Rolle und zukünftigen Bedeutung einzelner Aspekte des Nuklearen offen und vorurteilsfrei nach dem Washingtoner Gipfel im Bündnis diskutieren." Nach der Eliminierung der nuklearen Artillerie und der bodengestützten Kurzstreckenraketen, die 1991 in Rom im Strategischen Konzept angekündigt worden war, ist an keine weitere atomare Abrüstung gedacht. Damit steht die NATO-Strategie im Widerspruch zum Atomwaffensperrvertrag, der in Artikel VI eine Verpflichtung aller Vertragsparteien vorsieht, "Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens... und zur nuklearen Abrüstung".

Die verbliebenen Atomwaffen sollen "zur Abschreckung" beitragen. Auch wenn "die Nuklearstreitkräfte der NATO ... nicht länger auf irgendein Land" zielen, bedrohen sie prinzipiell Nicht-NATO-Länder. Insofern widerspricht die neue NATO-Strategie auch dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes (IGH) von 1996, das die Drohung mit Atomwaffen für völkerrechtswidrig erklärte.

Während die eigenen Atomwaffen für die NATO ein wichtige militärische Funktion erfüllen, wird es als Sicherheitsrisiko angesehen, wenn sich andere Staaten Atomwaffen samt Trägermitteln beschaffen. Als Gegenmittel werden "Arbeiten an einer Flugkörperabwehr" (Washington Ziffer 56) ausdrücklich gewürdigt. Inwieweit entsprechende Programme gegen völkerrechtliche Abmachungen wie den ABM-Vertrag von 1972 verstoßen dürfen, wird offen gelassen. Ziel der NATO bei ihren Anti-Proliferations-Bestrebungen ist es, "die Schwachstellen der NATO-Streitkräfte im Einsatz weiter zu reduzieren und gleichzeitig ihre Flexibilität und Wirksamkeit trotz der Präsenz von ABC-Waffen, der von ihnen ausgehenden Bedrohung oder ihres Einsatzes aufrechtzuerhalten", d.h. eigene Kriegshandlungen trotz vorhandener Massenvernichtungswaffen zu ermöglichen, damit Krieg im Atomzeitalter führbar zu machen.

NATO-Parlamente sollen Strategisches Konzept diskutieren

Das neue strategische Konzept, das weitreichende Auswirkungen auf die internationale Sicherheit hat, ist bisher keinen der 19 NATO-Parlamente zur Ratifizierung vorgelegt worden. Damit wird versucht, öffentliche Diskussionen um das Dokument zu vermeiden. Da mit der neuen Strategie der NATO-Vertrag von 1949 in der Substanz verändert, gewissermaßen "auf Räder gesetzt" wird, sollte in Deutschland der Bundestag die NATO-Strategie öffentlich diskutieren und darüber beschließen. Eine entsprechende Organklage wurde am 18. Oktober 1999 von der Bundestagsfraktion der PDS beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Friedensbewegung sollte sich in dieser Debatte mit Aktionen und Diskussionsangeboten engagieren, um möglichst viele Bundestagsabgeordnete zu einer Ablehnung zu bewegen.

Aus: Friedens-Memorandum 2000


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