Prozess um den Bombenabwurfplatz Wittstock
Chancen der Bürgerinitiative Freie Heide stehen nicht schlecht
Seit Jahren kämpft die Bürgerinitiative FREIeHEIDe um die Freigabe des "Bombodroms" Wittstock für die Öfffentlichkeit. Die Bundeswehr will aber das Gelände als Übungsplatz nutzen und hat alle gerichtlichen Instanzen angerufen. Am 16. November 2000 wird der Streit letztinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Hierzu erreichte uns folgende Mitteilung von Andreas und Sabine aus Berlin:
Liebe Freundinnen und Freunde der FREIen HEIDe,
einige werden in den letzten Tagen erfahren haben, dass die Bundeswehr
erstmalig und unmittelbar vor dem letztinstanzlichen Prozess vor dem
Bundesverwaltungsgericht am 16.11.00 ein Manöver mit rund 1000 Soldaten
auf dem Gelände des umstrittenen Bombenabwurfplatzes Wittstock vom
6.-10.11.00 plante. Wir riefen zur Beteiligung an Aktionen auf.
Wir haben eine gute Nachricht: Die Bundeswehr hat das Manöver abgesagt mit der
Begründung, man wolle erst den Prozessermin am 16.11. abwarten ( Quelle:
ORB-Fernsehnachrichten am 1.1.00 um 21.30 Uhr). Heute lässt die Bundeswehr in der
Regionalpresse auch als Grund vermelden, dass die BI "einen emotionalen
Zusammenhang zwischen dem Manöver und dem Gerichtstermin am 16.11."
hergestellt habe. Eine wichtige Rolle spielte, dass das Bundesumweltamt
Auflagen erteilt hat, um die sich die Bundeswehr nicht gekümmert hat (sie dachten
wohl, das Gelände sei ohnehin ein Truppenübungsplatz).
Wir sagen deshalb die Aktionen vom 5.-10.11. ab.
Wir danken allen, die mitmachen wollten, und hoffen, dass ihr umso
zahlreicher zum
Prozesstermin vor dem Bundesverwaltungsgericht am 16.11. 10.00 Uhr bis etwa 18.00 Uhr (Berlin, Hardenbergstrasse , naehe Z00)
kommt. Der Saal hat rund 200 Plaetze. Es ist geplant den ganzen Tag dort
auch vor dem Gerichtsgebäude mit Transparenten, Musik, Kaffee und Kuchen,
Informationsmaterial und guter Laune gut sichtbar zu sein. Der Ausgang
dieses zweifelsfrei politischen Prozesses ist für die Zukunft der FREIen
HEIDe maßgeblich bestimmend, dazu am Schluss mehr.
Sollte die Bundeswehr auch vor dem Bundesverwaltungsgericht verlieren,
steht ihr nur noch der Weg offen,
im Rahmen eines rechtstaatlichen Planungsverfahrens die Neueinrichtung
eines Truppenübungsplatzes zu betreiben. Dafür steht zwar der Bundeswehr
das Landbeschaffungsgesetz zur Verfügung, nur muessten sie dann so wie die
Russen enteignen und den Bedarf nachweisen, was für die Bundeswehr
aufgrund der Reduzierung der Luftwaffe auch eine Hürde darstellt.
Der Oberbundesanwalt begründete kürzlich die Wichtigkeit des Platzes
gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht so: Der Truppenübungsplatz Wittstock bietet als
einziger deutscher Bombenabwurfplatz geeignete Ausbildungsmöglichkeiten
für Krisenreaktionskräfte-Einheiten und sei deshalb für die Bundeswehr unverzichtbar.
WIR BITTEN UM VERBREITUNG DIESER INFORMATIONEN!
Herzliche Grüße und vielleicht bis bald,
Sabine (BI FREIe HEIDe, Berlin)
Kontakt:
Sabine, Berlin T:030 / 44 99 77 9, Fax: 030 / 440 15 96
Zum Prozess:
Das Gelände von 142 qkm war nach 1950 ueber Zwangsenteignungen von der
Sowjetarmee als Bombenabwurfplatz eingerichtet worden. Als die Bundeswehr 1992
ankuendigte, das Gelände "weiternutzen zu wollen", entstand ein massiver
Protest in der Region zwischen Wittstock, Neuruppin und Rheinsberg. Später
übertrug das Bundesverwaltungsamt das Gelände an die Bundeswehr. Die Gemeinden
reichten eine Klage ein auf Unterlassung der militärischen Nutzung mit der
Begründung, dass ihr grundgesetzlich verankertes Planungsrecht damit
außer Kraft gesetzt würde. Sie bekamen vor dem Verwaltungsgericht und dem
Oberverwaltungsgericht Recht, denn der Einigungsvertrag sah keine
Weiternutzungsrechte für allierte Flächen vor, worauf sich die Bundeswehr
beruft.
Alle anderen Fragen, insbesondere die eigentumsrechtlichen, wurden dem oben
beschriebenen Verfahren untergeordnet.
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