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"Gelöbnix"-Prozess: Freispruch für Demonstrantin

Presseerklärung der DFG-VK zu einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten

PRESSEERKLÄRUNG 2/2002
22. April 2002; verantwortlich: Frank Brendle


Gelöbnix-Prozess: DFG-VK-Aktivistin freigesprochen

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat heute eine Bundeswehrgegnerin freigesprochen, die sich an den Störaktionen gegen das Gelöbnis am 20. Juli 1999 beteiligt hatte.
Gerit Ziegler, Mitarbeiterin in der DFG-VK, wurde von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, mit ihrer Protestaktion gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben; außerdem wurde ihr Urkundenfälschung vorgeworfen, da sie sich mit einer gefälschten Eintrittskarte Zutritt zum Gelöbnis verschafft haben sollte.

In dem heutigen Verfahren erklärte Gerit Ziegler, durch Militärrituale wie das Gelöbnis versuche die Bundeswehr, sich als normalen Bestandteil der Gesellschaft zu inszenieren.
"Die Bereitschaft, sich zum Töten ausbilden zu lassen, schließt die Bejahung zum Morden mit ein. Ein Soldat, der Menschenleben auslöscht, wird aufgrund seiner niederen Beweggründe zum Mörder." Diese Überlegungen seien das "Leitmotiv meines Auftritts während des Gelöbnisses 1999" gewesen, so Gerit Ziegler.

Vom Vorwurf der Urkundenfälschung rückte die Staatsanwaltschaft selbst ab, da sich dafür keinerlei Beweise finden ließen. An dem auch in anderen Gelöbnix-Prozessen vertretenen Konstrukt, beim Gelöbnis bzw. dessen Publikum habe es sich um eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung gehandelt, hielt der Staatsanwalt jedoch fest.

Das Gericht schloss sich der Auffassung von Anwalt Wolfgang Kaleck an: Bei den Zuschauern des Gelöbnisses handelte es sich nicht um eine Versammlung. Die Protestaktionen waren deshalb legitim.

Der Ausgang des Verfahrens bestätigt, dass es möglich und rechtmäßig ist, phantasievoll gegen Bundeswehrspektakel vorzugehen.


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