"Gelöbnix"-Prozess: Freispruch für Demonstrantin
Presseerklärung der DFG-VK zu einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten
PRESSEERKLÄRUNG 2/2002
22. April 2002; verantwortlich: Frank Brendle
Gelöbnix-Prozess: DFG-VK-Aktivistin freigesprochen
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat heute eine Bundeswehrgegnerin
freigesprochen, die sich an den Störaktionen gegen das Gelöbnis am 20. Juli
1999 beteiligt hatte.
Gerit Ziegler, Mitarbeiterin in der DFG-VK, wurde von der Staatsanwaltschaft
beschuldigt, mit ihrer Protestaktion gegen das Versammlungsgesetz verstoßen
zu haben; außerdem wurde ihr Urkundenfälschung vorgeworfen, da sie sich mit
einer gefälschten Eintrittskarte Zutritt zum Gelöbnis verschafft haben
sollte.
In dem heutigen Verfahren erklärte Gerit Ziegler, durch Militärrituale wie
das Gelöbnis versuche die Bundeswehr, sich als normalen Bestandteil der
Gesellschaft zu inszenieren.
"Die Bereitschaft, sich zum Töten ausbilden zu lassen, schließt die Bejahung
zum Morden mit ein. Ein Soldat, der Menschenleben auslöscht, wird aufgrund
seiner niederen Beweggründe zum Mörder." Diese Überlegungen seien das
"Leitmotiv meines Auftritts während des Gelöbnisses 1999" gewesen, so Gerit
Ziegler.
Vom Vorwurf der Urkundenfälschung rückte die Staatsanwaltschaft selbst ab,
da sich dafür keinerlei Beweise finden ließen. An dem auch in anderen
Gelöbnix-Prozessen vertretenen Konstrukt, beim Gelöbnis bzw. dessen Publikum
habe es sich um eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung gehandelt, hielt
der Staatsanwalt jedoch fest.
Das Gericht schloss sich der Auffassung von Anwalt Wolfgang Kaleck an: Bei
den Zuschauern des Gelöbnisses handelte es sich nicht um eine Versammlung.
Die Protestaktionen waren deshalb legitim.
Der Ausgang des Verfahrens bestätigt, dass es möglich und rechtmäßig ist,
phantasievoll gegen Bundeswehrspektakel vorzugehen.
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