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Das Dilemma

Obama-Regierung will angeblich Rechtsstaatlichkeit statt Folter. Dabei stören allerdings sogenannte Sicherheitsinteressen

Von Alexander Bahar *

Die US-Regierung unter Barack Obama befindet sich in einem Dilemma. Einerseits will sie das Foltergefängnis Guantánamo auf Kuba schließen und hat bislang unbekannte Foltermemoranden gegen den massiven Widerstand des Militär- und Geheimdienstapparats veröffentlicht. Andererseits hat sie entschieden, die jedem Anschein von Rechtsstaatlichkeit spottenden Verfahren vor den von der Bush-Administration etablierten Militärtribunalen fortzusetzen, und weigert sich, die CIA-Folterer sowie ihre Auftraggeber und Hintermänner aus der Vorgängerregierung vor Gericht zu stellen. Bei all dem beruft sich die neue US-Regierung, ganz wie die alte, auf nationale Sicherheitsinteressen und Staatsgeheimnisse, die es zu wahren gelte.

Dieser Argumentation hat ein US-Berufungsgericht in San Francisco jetzt einen Dämpfer verpaßt, indem es die Klage von fünf Männern wegen ihrer Entführung durch die CIA zugelassen hat. Die Klage von Ahmed Agiza, Abou Elkassim Britel, Binyam Mohammed, Bisher alRawi und Mohammed Farag Ahmad Bashmilah richtete sich gegen die US-Chartergesellschaft Jeppesen Dataplan, eine Tochter des US-Flugzeugbauers Boeing, die wissentlich Geheimflüge im Auftrag der CIA absolviert haben soll.

Die fünf Kläger werfen dem US-Geheimdienst vor, sie entführt und zu Folterverhören ins Ausland gebracht zu haben. Zwei von ihnen sind immer noch in Haft, einer in Marokko, der andere in Ägypten. Die anderen drei wurden mittlerweile aus Guantánamo entlassen, ohne daß Anklage gegen sie erhoben worden war.

Anders als von der alten wie auch der neuen US-Regierung behauptet, berühre der Inhalt der Klagen keine Staatsgeheimnisse, entschieden die drei Richter des 9th Circuit of Appeals in ihrer Ende April veröffentlichen Urteilsschrift einstimmig. Allerdings ließen die Richter in ihrer Entscheidung die Möglichkeit offen, daß die US-Regierung sich weiterhin weigern kann, Beweise zu übergeben, um »Staatsgeheimnisse« zu schützen, wie etwa die Verträge für die »Extraordinary rendition«-Flüge. Wenn ein Beweisstück zu brisant sei, könne es unterdrückt werden, aber der Kläger könne versuchen, den Prozeß so weiterzuführen, daß er nicht die nationale Sicherheit gefährde, so die Richter. Im Fall des im Februar nach langjähriger Haft aus Guantánamo freigelassenen Äthiopiers Binyam Mohammed hat inzwischen auch der High Court Großbritanniens die Herausgabe von seitens der britischen Regierung als geheim eingestuften Beweismaterials angeordnet.

Wie die Washington Post am Montag berichtete, hat US-Präsident Obama die Doktrin zum Schutz von Staatsgeheimnissen inzwischen in einer Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts ebenfalls als »zu weit gefaßt« bezeichnet. Allerdings gebe es »Fälle, in denen Sicherheitsinteressen tatsächlich in Gefahr sind, die man nicht auf dem Gerichtsweg verfolgen kann, ohne verdeckte Aktionen oder geheime Informationen zu enthüllen, deren Preisgabe wirklich unsere Sicherheit gefährden würde«. Obama fügte vieldeutig hinzu: »Es bedarf zusätzlicher Hilfsmittel, damit sie [die Doktrin zum Schutz von Staatsgeheimnissen] kein solch stumpfes Instrument ist«. Mit dieser Formulierung gab der US-Präsident erneut zu erkennen, daß es ihm, allen Lippenbekenntnissen zum Trotz, weniger um das Recht der geschädigten Opfer auf einen fairen Prozeß als vielmehr darum geht, die Verantwortlichen für diese Verbrechen zu schützen.

Dennoch könnten infolge des aktuellen Gerichtsentscheids auch andere US-Folteropfer nach jahrelangem Warten nun endlich vor Gericht ziehen. Die 13 an der Verschleppung des Deutsch-Libanesen Khaled Al-Masri von Mazedonien nach Kabul beteiligten CIA-Agenten könnten so doch noch juristisch belangt werden. Auch Al-Masri wurde mit logistischer Hilfe von Jeppesen nach Afghanistan verschleppt. Im Gegensatz zu der jetzigen Entscheidung des 9th Circuit of Appeals hatte ein US-Bundesgericht in Richmond im Jahr 2007 Al-Masris Klage abgewiesen. In Deutschland liegen bereits seit Januar 2007 Haftbefehle der Staatsanwaltschaft München gegen zehn der mutmaßlichen Entführer von Al-Masri vor. Das Justizministerium leitete die Inhaftnahme-Ersuchen indes in vorauseilendem Gehorsam nicht weiter, wegen mangelnder Erfolgsaussichten, wie es hieß. »Unsere Haftbefehle sind noch gültig, und wir werden die Taten verfolgen, wenn die Täter ausgeliefert werden«, sagte der Münchner Oberstaatsanwalt Hajo Tacke. »Die Bundesregierung muß jetzt endlich die Auslieferung der CIA-Kidnapper fordern«, verlangte Al-Masris Anwalt Manfred Gnjidic. Zudem hat Spaniens oberster Untersuchungsrichter Baltasar Garzón erst vor wenigen Tagen ein neues strafrechtliches Verfahren gegen mutmaßliche »Täter, Hintermänner und Komplizen« von Mißhandlungen im »Krieg gegen den Terror« in Guantánamo und in anderen US-Gefangenenlagern eingeleitet.

* Aus: junge Welt, 13. Mai 2009


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